Juristische Regelung: Impfung bei 16-18jährigen

Hallo,

habe gerade beim Einkaufen eine interessante Diskussion mitbekommen und war verunsichert wer der Diskutanten Recht hat - folgendes Szenario hat sicher diverse Facetten, im Folgenden geht es mir aber nur und ausschließlich um die rechtliche Seite:
wie ist das rechtlich, wenn ein/eine Jugendliche/r im Alter zwischen 16 und 18 sich nicht impfen lassen will aber die Eltern schon oder auch umgekehrt, sich impfen lassen will und die Eltern das nicht wollen?
Wie gesagt, nur der rechtliche Aspekt ist gefragt, keine ethischen, moralischen, …?
Gilt juristisch die Sicht der Eltern da der Jugendliche noch Minderjährig ist oder die Sicht der/des Jugendlichen?

thanks’

Jugendliche in dem Alter sind (i.d.R.) einsichtig genug und können frei entscheiden, ob sie geimpft werden wollen. die Eltern können das nicht bestimmen , weder erzwingen noch gerichtlich durchsetzen.
es wären vielmehr die Kinder /Jugendlichen die sich gegen so einen Zwang rechtlich zur Wehr setzen könnten.
Die Eltern könnten sich sogar strafbar machen.

Und mal ehrlich, kein Arzt würde die Impfung unter dieser Vorgabe vornehmen, er selbst würde sich strafbar machen !
Vom medizinischen Ethos und Standesrecht mal ganz abgesehen.

Nur am Rand, weil es irgendwie dazu passt: Auch Jugendliche/heranwachsende können einen Spenderausweis für Organspende ausstellen der dann rechtliche Wirkung entfaltet.

MfG
duck313

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Hallo,
dazu habe ich das hier anzubieten - https://ra-bluemel.de/de/rechtsanwaelte.php?kategorie=Rechtsgebiete&gebiet=Gesundheitsrecht%20und%20angrenzende%20Rechtsgebiete&bereich=Patientenrechte
und daraus diesen Abschnitt
Bei minderjährigen und betreuten Patienten ist oftmals die nötige Einsichtsfähigkeit für die Einwilligung zu einer ärztlichen Behandlung nicht vorhanden.
Von daher ist es notwendig, dass bei Minderjährigen der Sorgeberechtigte und bei betreuten volljährigen Personen der gesetzliche Vertreter oder ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer der Behandlung zustimmen müssen.
In jedem Fall ist hierbei der mutmaßliche Willen des Patienten zu beachten.
Ich sehe da schon, dass ein 16jährige/r selbst bestimmen kann, ob er sich impfen lässt oder nicht.
Gruss
Czauderna

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ok, vielen Dank für Eure Einschätzung :+1:

d.h. wenn ich dem link in #3 folge ist die Rechtsgrundlage für die Selbstbestimmung des Jugendlichen §2 GG ?

Danke für diesen Hinweis. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das „oftmals“ in Satz 1 die Notwendigkeit der Zustimmung in Satz 2 aushebeln kann. Interessant.
Vermute stark, dass das praktische Gebaren des impfberechtigten Mediziners stark von dessen Selbständigkeit uund -bewusstsein im Denken abhängen.
Weil heute Tag der Frau ist folgender Zusatz:
Selbstverständlich meine ich auch alle weiblichen Personen. Bin selber eine. Meine weibliche Identität hängt aber nicht an Buchstaben, schriftlichen Zeichen oder Unterbrechungen des Sprachflusses. Wer bin ich denn, dass ich das nötig habe.
LG
Amokoma1