Hallo!
Leider hatte ich keine Möglichkeit, mir das Video von Bin Landen anzusehen, insofern kann ich nicht wirklich mitreden.
Wenn ich aber richtig informiert bin, dann wurde das Video doch in Afghanistan gefunden, oder? Also, nachdem die Amerikaner bereits dort waren.
Nun sieht mensch doch in Gerichtsfilmen immer, dass eindeutig Schuldige deswegen freigesprochen werden, weil die Beweise gegen sie mit unrechtmäßigen Mitteln gesammelt wurden, also z.B. ohne Durchsuchungsbefehl.
Nun hatten die Amerikaner ja
- keinen irgendwie gearteten „Durchsuchungsbefehl“ eines (internationalen) Gerichtshofes, der UNO oder von sonst jemandem (mal abgesehen von Bush persönlich) und
- mit der Bombardierung anscheinend bereits begonnen, bevor das Video gefunden wurde (dessen bin ich mir nicht sicher).
Also jetzt mal unabhängig von der problemlosen Fälschbarkeit von Videos zwei Fragen:
- Wäre das Video in einem rechtsstaatlichen Prozess unter den gegebenen Umständen verwendbar?
- Ist das Video als Rechtfertigung für die Angriffe akzeptabel, wenn es doch erst nach deren Beginn aufgetaucht ist?
Was meint ihr dazu?
Gruß,
Stefan