Juristische Verwendbarkeit des BL-Videos?

Hallo!
Leider hatte ich keine Möglichkeit, mir das Video von Bin Landen anzusehen, insofern kann ich nicht wirklich mitreden.

Wenn ich aber richtig informiert bin, dann wurde das Video doch in Afghanistan gefunden, oder? Also, nachdem die Amerikaner bereits dort waren.

Nun sieht mensch doch in Gerichtsfilmen immer, dass eindeutig Schuldige deswegen freigesprochen werden, weil die Beweise gegen sie mit unrechtmäßigen Mitteln gesammelt wurden, also z.B. ohne Durchsuchungsbefehl.

Nun hatten die Amerikaner ja

  1. keinen irgendwie gearteten „Durchsuchungsbefehl“ eines (internationalen) Gerichtshofes, der UNO oder von sonst jemandem (mal abgesehen von Bush persönlich) und
  2. mit der Bombardierung anscheinend bereits begonnen, bevor das Video gefunden wurde (dessen bin ich mir nicht sicher).

Also jetzt mal unabhängig von der problemlosen Fälschbarkeit von Videos zwei Fragen:

  1. Wäre das Video in einem rechtsstaatlichen Prozess unter den gegebenen Umständen verwendbar?
  2. Ist das Video als Rechtfertigung für die Angriffe akzeptabel, wenn es doch erst nach deren Beginn aufgetaucht ist?

Was meint ihr dazu?

Gruß,
Stefan

Tipp: Stell die Frage doch besser im Rechtbrett, wenn Du wirklich kompetente Auskunft haben willst.

Ich kann hierzu nur folgendes sagen:

Wenn ich aber richtig informiert bin, dann wurde das Video
doch in Afghanistan gefunden, oder? Also, nachdem die
Amerikaner bereits dort waren.

Wenn die Amerikaner da nicht lügen (und warum sollten sie?): eindeutig ja.

Nun hatten die Amerikaner ja

  1. keinen irgendwie gearteten „Durchsuchungsbefehl“ eines
    (internationalen) Gerichtshofes, der UNO oder von sonst
    jemandem (mal abgesehen von Bush persönlich) und

Besonders intensiv auf rechtsstaatliches Vorgehen ist da eh nicht geachtet worden. Aber wie gesagt, können Juristen sicherlich kompetenter beurteilen.

  1. mit der Bombardierung anscheinend bereits begonnen, bevor
    das Video gefunden wurde (dessen bin ich mir nicht sicher).

Wenn die Amerikaner da nicht lügen (und warum sollten sie?): eindeutig ja.

  1. Wäre das Video in einem rechtsstaatlichen Prozess unter den
    gegebenen Umständen verwendbar?
  2. Ist das Video als Rechtfertigung für die Angriffe
    akzeptabel, wenn es doch erst nach deren Beginn aufgetaucht
    ist?

Tipp: Stell diese Fragen doch besser im Rechtbrett, wenn Du wirklich kompetente Auskunft haben willst.

Was meint ihr dazu?

Meine persönliche, aber hier nicht kompentente Meinung hierzu:

  1. Nein.
  2. Jein. Es beweist immerhin, dass sie den richtigen Schurken gejagt haben. Insofern: ja.
    Es beweist aber nicht, dass eine Auslieferung bin Ladens (unter Vorlegung der Beweise, offizielles Auslieferungsersuchen, an den Internationalen Gerichtshof etc.) nicht möglich gewesen wäre, wenn es ernsthaft versucht worden wäre. Insofern: nein.
    Wie der Angriff völkerrechtlich unter der neuen Beweislage zu bewerten ist, weiß ich nicht. Ich würde eher vermuten: nein.

Hallo Stefan,

der korrekte Rechtsweg wäre wie folgt: Haftbefehl durch New Yorker Haftrichter plus Auslieferungsantrag an den Staat, wo sich der gesuchte aufhält. Haftbefehl liegt nicht vor, Aufenthaltsort nicht sicher bekannt. Aber selbst wenn, so hätten rechtsstaatliche Gesetzeswerke keine Regelungen, wie mit Straftätern zu verfahren ist, die durch ein Überfall auf ein anderes Land gefaßt wurden - ganz einfach deshalb, weil solche Überfälle in einem Rechttsstaat unmöglich als legitime Mittel zur Interessensdurchsetzung gelten können (sonst wäre es ja eben kein Rechtsstaat). Manche Staaten haben ja noch ein „Kriegsrecht“, daß in solchen Zeiten zum tragen kommt, das sind aber nicht unbedingt Rechtsstaaten, da es in einem solchen nicht zwei „Rechtssorten“ geben kann, die alternierend gelten.

Du siehst, Deine Frage geht ins Leere. Man bewegt sich seitens der USA außerhalb von Gesetzen. Ich denke, wenn sie Bin Laden kriegen, werden sie ihn töten, sofern er das nicht selber tut. Einem Prozeß kann man Bin Laden nicht machen, der würde sofort aufgrund von Verfahrensfehlern in sich zusammenbrechen.

Olver

Hab nochmal im Rechts-Brett gefragt. (owT)
Entschuldigt bitte das Cross-Posting, ich lese i.A. nicht das Rechtsbrett und hatte beim schnellen Durchschauen den Eindruck, dass es sich dabei eher um nationales Recht dreht…

Gruß,
Stefan

Haftbefehl liegt nicht vor,
Aufenthaltsort nicht sicher bekannt. Aber selbst wenn, so
hätten rechtsstaatliche Gesetzeswerke keine Regelungen, wie
mit Straftätern zu verfahren ist, die durch ein Überfall auf
ein anderes Land gefaßt wurden - ganz einfach deshalb, weil
solche Überfälle in einem Rechttsstaat unmöglich als legitime
Mittel zur Interessensdurchsetzung gelten können (sonst wäre
es ja eben kein Rechtsstaat).

Du siehst, Deine Frage geht ins Leere. Man bewegt sich seitens
der USA außerhalb von Gesetzen. Ich denke, wenn sie Bin Laden
kriegen, werden sie ihn töten, sofern er das nicht selber tut.
Einem Prozeß kann man Bin Laden nicht machen, der würde sofort
aufgrund von Verfahrensfehlern in sich zusammenbrechen.

Hallo Oliver,
du hast wohl leider recht. Aber auch, wenn die Frage im Ganzen betrachtet vielleicht müßig ist, hat mich dieser Teil der Bewertung des Videos einfach interessiert.

Lieben Gruß,
Stefan