Juristischer Sachverhalt im Hinblick auf Verlosung

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf das eigenständige Durchführen verschiedener Verlosungen.
Und zwar möchte ich wissen, welche Vorschriften zu beachten sind, bzw. ob es einer Privatperson überhaupt möglich ist, Lose zum Kauf anzubieten und anschließend einen Preis für den Gewinner herauszugeben.
Mich interessiert die Frage im Hinblick auf eine Art selbstständige Tätigkeit neben dem Studium.

Viele Grüße
Jens

Da das Thema eine große Bandbreite vom Gewerberecht bis hin zum Strafrecht (Glücksspiel) umfaßt, sollte man sich hier eine umfassende anwaltliche Beratung gönnen, bevor man ein solches Unternehmen startet, mit dem man Geld verdienen will.

Hi !
Soweit es mir bekannt ist ist es Dir als Privatperson nicht gestattet irgendetwas „gewerblich“ zu verkaufen.Du mußt beim Amt dein Gewerbe angeben, und anmelden. Desweiteren weiß ich nicht ganz genau wie es mit einer sogenannten Unternehmer Prüfung bei dir aussieht.
Ich hoffe du bekommst noch zahlreiche Tipps von den Anderen.
Viel Glück B.

Hallo,

Im Prinzip spricht gegen das Vorhaben nix. Ist ja erst mal ein Vertrag (Angebot > Annahme > zwei übereinstimmende Willenserklärungen).

Bei selbstständiger Tätigkeit ist es ein Gewerbe, dafür brauchst du eine Konzession. Fällt vermutlich auch unter die Kategorie Glücksspiel und da gelten spezielle Regeln.
Sorry, ist zu spezifisch.
Viel Erfolg.

LG aus Bayern

Ein Gewerbe, was für die selbstständige Tätigkeit notwendig wäre, gibt es für diese Art von „Glücksspiel“ überhaupt nicht !!!
Das dürfen nur die einzelnen Bundesländer. Und auch diese regeln das unterschiedlich.
Finger weg von diesen Ideen !!!
Das kann strafrechtliche Folgen haben.
Wenn z.B. ein Autohaus eine Tombola macht, wo es was zu gewinnen gibt, muss es dafür eine Genehmigung einholen und auch genau aufschlüsseln, dass es keinerlei Gewinn erzielt.

Grundsätzlich wird jede Art von Selbstständigkeit anzeigepflichtig sein, da ermittelt werden muß, ob und wie man besteuert wird.
D.h. also, man muß VORHER sich erkundigen, um nicht illegal aktiv zu werden.

Gruß AK

Kann dir leider nicht weiterhelfen, sorry!

Hi, sorry, hier reichen meine Kenntnisse nicht aus. Ich glaube aber, dass Du eine Verlosung auf jeden Fall anmelden musst, da es sich um ein Gewinnspiel handelt, welche genehmigungspflichtig ist. Diese Antwort unter Vorbehalt, da ich hier kein Fachmann bin.
Gruß

Sorry, kann nicht helfen.
MfG
KKl

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf das eigenständige Durchführen
verschiedener Verlosungen.
Und zwar möchte ich wissen, welche Vorschriften zu beachten
sind bzw. ob es einer Privatperson überhaupt möglich ist,
Lose zum Kauf anzubieten und anschließend einen Preis für den
Gewinner herauszugeben.
Mich interessiert die Frage im Hinblick auf eine Art
selbstständige Tätigkeit neben dem Studium.

Viele Grüße
Jens

Hallo Jens,
wende Dich an Deine zuständige Ordnungsbehörde!

§ 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluß von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluß solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen (Absatz 1) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruß
Hans

Was Sie vorhaben nennt sich eine lotterie und solche sind genehmigungspflichtig. Generell hat der Staat das lotteriemonopol und tritt zumindest in Deutschland durch die verschiedenen konzessionierten Lotteriegesellschaften als alleiniger Anbieter auf. Genehmigungen werden also nur für gemeinnützige örtlich und zeitlich beschränkte Lotterien erteilt (Kirchenbasar etc.)

da hab ich keine ahnung von

Keine ahnung.K.H.