Liebe/-r Experte/-in,
Wie ist dass Deutsche Gesetz gegenueber einer Wiederaufnahme einer Justizentscheidung die Negativ ausfiehl weil es an Beweise faehlte, wenn danach
die Beweise gefunden wurden?
Vielen Dank!
Sollte immer möglich sein bei neuen Beweisen. Kommt wohl aber auch auf das Delikt ansich an und in dem Zusammenhang ob die Sache schon verjährt ist.
Wie ist dass Deutsche Gesetz gegenueber einer Wiederaufnahme
einer Justizentscheidung die Negativ ausfiehl weil es an
Beweise faehlte, wenn danach
die Beweise gefunden wurden?
in diesem Fall, kann ein Anwalt ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen, was aber nicht ganz einfach ist!
Die Gesetze in Deutschland geben das Recht, jederzeit einen Antrag bei Gerichten zur „Wiederaufnahme des Verfahrens“ zu stellen und diese Anträge haben dann besondere Hoffnung auf Erfolg, wenn neue Tatsachen, die vorher nicht zur Verfügung standen, vorgelegt werden können. Sie können dies formlos bei einer „Rechtsantragsstelle“ des zuständigen Gerichts stellen oder über einen Rechtsanwalt, der deutsches Recht beherrscht. Dabei müssen Sie aber vortragen dass neue Tatsachen vorliegen und welche! Falls man Sie abwimmeln will, geben Sie dennoch Ihren Willen zu Protokoll mit Nennung des bisherigen Aktenzeichens und mit der Bitte um eine Kopie Ihres aktuellen Vortrages. Dann müssten Sie ein Schreiben an dieses Gericht senden mit dem Verfahren „Einschreiben mit Rückschein“. Falls man dann nicht tätig wird, ist eine „Beschwerde“ beim nächst höheren Gericht möglich unter Volage der eben genannten Dokumente.
Behalten Sie die relevanten Dokumente als Original in der eigenen Hand, bis Sie ein Richter in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich um Übergabe der Dokumente bittet.
Ich bin aber kein Jurist, die Auskunft ist nicht abgesichert udn unverbindlich!