Liebe/-r Experte/-in,
Wie ist dass Deutsche Gesetz gegenueber einer Wiederaufnahme einer Justizentscheidung die Negativ ausfiehl weil es an Beweise faehlte, wenn danach
die Beweise gefunden wurden?
Vielen Dank!
Also,
wenn ich das überhaupt vollständig und richtig verstehe gabs ein Gerichtsverfahren für was auch immer und wo auch immer aber eben Gerichtsverhandlung.
Damals fehlten die Beweise ?
Damals war ein Rechtsanwalt Beistand ?
Es gibt also einen Vorgang mit Aktenzeichen ?
Aus alledem lässt sich erkennen, wohin man sich wenden kann um den Fall erneut vor Gericht zu bringen.
Dann kann ein neues Verfahren eingeleitet werden oder Revision oder sonstwas.
Hier in diesem Forum kann keine Rechtsberatung erfolgen und in die Glaskugel schauen zur Wahrsagung kann auch ich nicht.
MfG
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