Justizvollzug

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe ich habe die „richtigen“ gefunden.

Und zwar…

Ich habe eine Frage zu erlaubten bzw. verbotenen Fesselungsarten.
Auf der JVS wurde mir mal beigebracht, dass man sich nicht mit einer Fessel an einen Inhaftierten „anfesseln“ darf.
Begründet wurde dies mit dem Schutz der eigenen Person.
Denn sollte es zu einer Auseinandersetzung kommen oder aber zu einem Suizidversuch (vor eine/m S-Bahn/Auto springen) ist man erhelblich gefährdeter.

In unserer Anstalt wird (nach einer Flucht während der Ausführung) allerdings genau dies Angeordnet.

Liege ich mit meinem Wissen nun falsch oder richtig…und wo steht dies unter Umständen.

In §90 StVollzG steht ja nur, dass in der Regel nur an den Händen oder an den Füßen Fesseln angelegt werden dürfen. Im Interesse des Gefangenen kann der Anstaltsleiter eine andere Art der Fesselung anordnen.

Ich danke für eure Zeit und euer Wissen.

Hallo,

ich komme nun aus dem hamburger strafvollzug und da ist es gang und gebe das man einen „zusammenschluss“ bei Ausführungen macht. diese begründung mit dem „besonders“ gefährdet ist meiner ansicht nach absoluter quatsch, bei einer gefesselten ausführung bist du ( zumindest hier in HH ) IMMER zu zweit, d.h. selbst wenn der gefangene etwas versuchen sollte hättest du einen kollegen der helfen könnte und davon mal ab würde ich schonmal garnicht mit einem gefangenen in der bahn fahren…taxi,gtw o.ä…aber mit der bahn? :open_mouth:
wenn der gefangene an den händen gefesselt ist bis du weniger gefährdet? na…da würde ich im traum nicht drauf vertrauen…
mich würde mal interessieren in welcher jva du arbeitest :smile:

Also in der JVA Kiel werden Gefangene grundsätzlich nicht an Kollegen gebänzelt. Keine Ahnung wo das steht. Lass doch einfach über die Gewerkschaft eine Anfrage laufen. Gruß aus Kiel
Klaus

Bei uns wird es zwar nicht praktiziert, aber ich kenne das Fesseln an den Gefangenen auch. Habe es selber bei Ausführung zu einer Beerdigung mal machen müssen.
Meines Wissens ist das erlaubt.
Aber der Gef. ist zusätzlich noch vor dem Körper gegenläufig gefesselt und dann zusätlich an den Bediensteten.