Kabelanschluß - Erdung und Zustimmung Vermieter

Hallo,

nach einem Umzug gibt es Schwierigkeiten mit dem Kabelanschluß.

Im „neuen“ Haus gibt es einen Kabelanschluß (Kabel-BW), der wohl bis vor ca. 6 Jahren auch noch genutzt (nur Fernsehen) wurde. Dann wurde auf Satellitenfernsehen umgestellt.

Jetzt behauptet Kabel-BW, dass der Kabelanschluß, der jetzt für Telefon und Internet wieder reaktiviert werden soll, plötzlich geerdet werden muß. Hierfür sind diverse Bohrungen im Haus möglich, was der Vermieter nicht akzeptieren will.

Hierzu meine Fragen:

  • muß der Kabelanschluß wirklich geerdet werden oder kann er auch ohne Erdung - wie bisher - betrieben werden (wenn Erdung erforderlich: warum? Warum nicht an Erdung Stromdose möglich?)
  • kann der Vermieter eine entsprechende Zustimmung zu den baulichen Maßnahmen verweigern? Telefonanschluß (Festnetz) und somit Internetmöglichkeit sind vorhanden.

Vielen Dank für die Hilfe!

Günter

Im „neuen“ Haus gibt es einen Kabelanschluss (Kabel-BW), der
wohl bis vor ca. 6 Jahren auch noch genutzt (nur Fernsehen)
wurde. Dann wurde auf Satellitenfernsehen umgestellt.

Jetzt behauptet Kabel-BW, dass der Kabelanschluss, der jetzt
für Telefon und Internet wieder reaktiviert werden soll,
plötzlich geerdet werden muss. Hierfür sind diverse Bohrungen
im Haus möglich, was der Vermieter nicht akzeptieren will.

Upps, das driftet ja ein wenig zu einer Rechtsfrage ab.

  • muss der Kabelanschluss wirklich geerdet werden oder kann er
    auch ohne Erdung - wie bisher - betrieben werden

Er muss - und er musste auch schon vorher, hat sich nur keiner dran gestört.

(wenn Erdung
erforderlich: warum? Warum nicht an Erdung Stromdose möglich?)

Es handelt sich um einen zusätzlichen Potenzialausgleich, der kann nicht normgerecht an einer Steckdose erfolgen, sondern muss zur Haupterdungsschiene verlegt werden.

  • kann der Vermieter eine entsprechende Zustimmung zu den
    baulichen Maßnahmen verweigern? Telefonanschluß (Festnetz) und
    somit Internetmöglichkeit sind vorhanden.

Ist der Kabelanschluss Teil der vermieteten Sache, dann muss er funktionieren.
Wenn nicht, dann nicht.

Da kommt es drauf an, was im Vertrag steht bzw. ob bei der WOhnungsbesichtigung explizit ein funktionsfähiger Anschluss erwähnt wurde.

So, wie er jetzt ist, ist er eben nicht funktionsfähig.