Käufer auf ebay Behauptet Artikel sei defekt

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Problem bei einer ebay Auktion und hoffe hier einen Rat zu bekommen.
Ich habe vor einigen Tagen bei ebay ein altes Grammophon zum Verkauf eingestellt, das ich beim Entrümpeln gefunden habe. Zwar war der Trichter abgebrochen und verbeult (habe das in der Artikelbeschreibung angegeben) aber ich habe tatsächlich Musik daraus gehört.
Die Auktion stand gerade 1 Tag online, da schrieb mich jemand an, ob ich auch Sofort-Kauf anbieten würde und bot mir tatsächlich 120€. Natürlich war ich einverstanden, ergänzte bei der Auktion den Sofort-Kauf mit dem vereinbarten Preis und die Dame kaufte das Gerät. Das Geld war am nächsten Tag auf meinem Konto und ich verschickte einen Tag später das gut verpackte Gerät (im dicken Pappkarton und in Luftpolsterfolie).
Nun behauptet die Käuferin das Gerät wäre defekt bei ihr angekommen, eine Leiste wäre abgebrochen, eine andere ersetzt worden und das Gerät würde nicht spielen.
Sie wollte den Verkauf rückgängig machen, oder 40€ zurück erstattet haben. Ich bat um Fotos des Schadens, eine Beschreibung Stelle an der die Leiste ausgetauscht wurde und beschrieb nocheinmal die Bedienung des Gerätes. Die Dame weigerte sich mir Fotos zu schicken (angeblich zu aufwendig, und Versandversicherung käme sowieso nicht in Frage, da schlechte Verpackung)und forderte wieder ihr Geld zurück. Außerdem drohte sie mir mit ihrem Anwalt. Das das Gerät jetzt funktioniert gab sie wenigstens zu. sie hatte es wohl falsch bedient. Da sie sich weigerte mir irgendwie auch nur ansatzweise den angeblichen Schaden zu beweisen weigerte ich mich auch, einfach so ins blaue Geld zu überweisen. Kommt mir so vor als wollte sie nur im Nachhinein den Preis drücken. Vielleicht wurden die Schäden sogar selber verursacht?
Nun hat die Dame bei ebay einen Fall eröffnet, ich habe darauf geantwortet und warte ab. Negative Bewertung muss ich wohl so hinnehmen.
Aber welche Chancen habe ich? Muss ich auf diese falsche Anschuldigung irgendwie weiter reagieren? Meine Frau ist Zeuge, dass das Gerät funktionierte und ohne weiter Mängel war.
Ach ja: in der Artikelbeschreibung habe ich ausdrücklich Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen.

Wäre für Hilfe dankbar.

Viele Grüße,

Matthias

Hallo, Matthias,

erst einmal sei gesagt, mir kommt diese Art Fall so was von bekannt vor!!! Dieselben Erfahrungen musste ich auch schon mehrmals machen. Und ich bin mir sehr sicher, dass Du mit Deiner Vermutung Recht hast.
Schlechte Nachricht: Ich hab Ebay bei solchen Problemen als wenig bis gar nicht hilfreich erlebt, Du kannst Dich zwar beschweren, doch sie wreden Dich auf einen Einigung mit dem Käufer verweisen (In der Art: Also kläre Deine Probleme gefälligst selber). Eine Versandversicherung ist dazu da, den Versand zu versichern. Allerdings gibt es auch hier Spielregeln: Fristen, Beweisfotos, die je nach Anbieter unterschiedlich sind. Doch Beweisfotos und ausführliche Schadensbeschreibung sind generell Pflicht. Wenn die Dame dies verweigert, kann man eindeutig davon ausgehen, dass sie in betrügerischer Absicht handelt. Das würde ich ihr mitteilen. Du könntest somit sogar Deinerseits mit rechtlichen Schritten wegen Betruges drohen.
Um eine schlechte Bewertung wirst Du nicht herumkommen und Ebay löscht diese auch nicht, wenn der Vorwurf, der dazu führte, aus der Luft gegriffen ist. Das hab ich bereits mehrmals versucht. Du kannst es versuchen, aber großen Chancen rechne ich Dir nicht aus.
Ich weiß, das alles klingt wenig hilfreich. Letztendlich bist Du wohl oder übel auf die Mitarbeit der Dame angewiesen. Da aber das nicht zu erwarten ist, würde ich die Drohung rechtlicher Schritte mit an Deiner Stelle auf jeden Fall vorbehalten.

Viele Grüße!
Birgit

hallo Birgit,

erstmal danke für deine Antwort.
Ebay hat jetzt entschieden. Natürlich muss ich keine Rückzahlung vornehmen. Allerdings stand in der Begründung, dass der Käuferin recht gegeben wird und die Bewertung in meinem Profil stehen bleibt. Verstehe ich nicht ganz, aber egal. Mal schaun was noch kommt.

Viele Grüße,

Matthias

Hallo, Matthias,

genau wie ich die Erfahrung gemacht habe, Ebay stellt sich IMMER auf die Seite des Käufers. Dass Du nix zurückzahlen musst, hättest Du letztendlich auch selbst entscheiden können. Rechtlich gesehen, gibt es überhaupt keine Veranlassung für eine Rückzahlung, auch nicht teilweise. Nur an der völlig ungerechtfertigten ndn ungerechten negativen Bewertung knabberst Du 1 Jahr herum. Und nicht nur das, es kann sein, dass Ebay Dich als unzuverlässigen Verkäufer einstuft (ist mir passiert) und Dich in ALLEM einschränkt (keinen Zugriff auf Sondereinstellkonditionen, Beschränkung der monatlichen Verkäufe). Ich will Dir keine Angst machen, doch all das kann vorkommen. Ich hab inzwischen einen weiteren Account eröffnet, vielleicht wäre diese Überlegung für Dich auch eines Tages mal wichtig.
Schönen Abend!
Birgit