Hallo Jessica,
bevor das Geld nicht auf dem Konto ist, muss und sollte der Verkäufer auch keine Ware auf den Weg geben.
Der Schritt, den VK nach der erfolgten Zahlung zu fragen, war erst einmal richtig. Dass die Gutschrift länger als 1 Woche braucht, ist unüblich, aber nicht unmöglich. Daher würde ich an Stelle des Käufers erst noch einmal 2-3 Tage abwarten.
Wie in der anderen Antwort bereits empfohlen, würde ich dann ebenfalls den Buchungsbeleg des K anfordern. Er kann irrelevante Infos schwärzen, hat er online überweisen, kann er aber auch den Beleg nur für diese eine Überweisung zusenden.
Wenn diese Infos vorliegen, sollte der VK allerdings immer noch keine Ware auf den Weg geben. Stattdessen wäre dann die eigene Bank zu kontaktieren und nach dem Verbleib der Zahlung zu forschen.
Papier ist zudem geduldig. Wenn Buchungsbelege eingescannt werden und kein Original vorliegt, kann hier schnell manipuliert werden.
Der VK kann den K übrigens auch bitten zu schauen, ob die Zahlung womöglich zurückgebucht wurde - auch das kommt gelegentlich vor wenn auch i. d. R. nur bei fehlerhafter Bankverbindung.
Zu guter Letzt sollte m. E nie die Angst vor einer schlechten Bewertung Grund dafür sein, einen Artikel zu versenden, bloß weil ein Käufer behauptet, er habe bezahlt. Vorsorglich würde ich als VK nach einem nicht erfolgten Zahlungseingang eher eine nicht erhaltene Zahlung an Ebay melden - nämlich bevor der K einen nicht erhaltenen Artikel meldet.
Ich habe übrigens einen ähnlichen (in Summe sehr unerfreulichen) Fall ebenfalls hinter mich gebracht. Die VK wurde auf Untergürtelniveau beleidigend, ihre Zahlung traf nach geschlagenen 3 Wochen ein, obwohl sie - auf meine Nachfrage - steif und fest behauptete, schon sehr lange gezahlt zu haben. Ich kassierte von ihr eine negative Bewertung, habe dann anschließend Ebay den Beleg über das späte Datum der Gutschrift gefaxt. Die Bewertung wurde daraufhin entfernt - nicht durch die VK, sondern durch Ebay.
Ich habe das unter ‚schlechte Erfahrung‘ verbucht und die VK für weitere Auktionen gesperrt.
Ich hoffe, dein Fall klärt sich noch.
Gruß
Kirsten