Käufer hat angeblich bezahlt, Geld nicht auf Konto

Hallo,

ein Verkäufer (VK) hat vor kurzem etwas über ebay verkauft. Da bisher keine Zahlung angekommen ist und es aber schon vor 1 Woche als „Zahlung gesendet“ markiert war hat er den Käufer gefragt ob er schon überwiesen hat und ob die Kontodaten richtig waren. Er hat nochmal geschaut und bei ebay sind diese korrekt hinterlegt.

Der Käufer meinte ja und es wäre auch schon von seinem Konto abgezogen (Überweisung online vor 7 Tagen).

Was nun? Der VK kann dem Käufer doch keine Kontoauszüge schicken die beweisen, dass nichts ankam?! Das geht ihn doch gar nichts an für was der VK in den letzten 8 Tagen Geld ausgegeben habe und wieviel auf dem Konto ist.

Der VK möchte natürlich auch keine schlechte Bewertung aber sieht auch nicht ein, ohne Geldeingang die Ware zu versenden.

Wie verfährt man also korrekt in so einem Fall?

Danke im voraus.

Grüße
Jessica

Mahlzeit!

Der Käufer vergleicht noch einmal ganz genau, die richtigen Kontodaten, mit denen, die er bei Überweisung ein getippert hat.

Wenn da definitiv kein Zahlendreher vorhanden ist, dann kann man diesen Auszug ausdrucken und schwärzen.
Der Verkäufer braucht nur zu sehen, dass an Tag X an ihn Summe X raus ging.

Dann und/oder zeitgleich guckt der Verkäufer noch einmal, ob er in dieser Woche definitiv nicht die Summe X vom Käufer bekommen hat.

Wenn alles richtig + der Verkäufer immer noch nichts bekommen hat, dann sollte man mal mit der Bank Kontakt aufnehmen.

LG, Nicky

Hallo Jessica,

bevor das Geld nicht auf dem Konto ist, muss und sollte der Verkäufer auch keine Ware auf den Weg geben.

Der Schritt, den VK nach der erfolgten Zahlung zu fragen, war erst einmal richtig. Dass die Gutschrift länger als 1 Woche braucht, ist unüblich, aber nicht unmöglich. Daher würde ich an Stelle des Käufers erst noch einmal 2-3 Tage abwarten.

Wie in der anderen Antwort bereits empfohlen, würde ich dann ebenfalls den Buchungsbeleg des K anfordern. Er kann irrelevante Infos schwärzen, hat er online überweisen, kann er aber auch den Beleg nur für diese eine Überweisung zusenden.

Wenn diese Infos vorliegen, sollte der VK allerdings immer noch keine Ware auf den Weg geben. Stattdessen wäre dann die eigene Bank zu kontaktieren und nach dem Verbleib der Zahlung zu forschen.

Papier ist zudem geduldig. Wenn Buchungsbelege eingescannt werden und kein Original vorliegt, kann hier schnell manipuliert werden.

Der VK kann den K übrigens auch bitten zu schauen, ob die Zahlung womöglich zurückgebucht wurde - auch das kommt gelegentlich vor wenn auch i. d. R. nur bei fehlerhafter Bankverbindung.

Zu guter Letzt sollte m. E nie die Angst vor einer schlechten Bewertung Grund dafür sein, einen Artikel zu versenden, bloß weil ein Käufer behauptet, er habe bezahlt. Vorsorglich würde ich als VK nach einem nicht erfolgten Zahlungseingang eher eine nicht erhaltene Zahlung an Ebay melden - nämlich bevor der K einen nicht erhaltenen Artikel meldet.

Ich habe übrigens einen ähnlichen (in Summe sehr unerfreulichen) Fall ebenfalls hinter mich gebracht. Die VK wurde auf Untergürtelniveau beleidigend, ihre Zahlung traf nach geschlagenen 3 Wochen ein, obwohl sie - auf meine Nachfrage - steif und fest behauptete, schon sehr lange gezahlt zu haben. Ich kassierte von ihr eine negative Bewertung, habe dann anschließend Ebay den Beleg über das späte Datum der Gutschrift gefaxt. Die Bewertung wurde daraufhin entfernt - nicht durch die VK, sondern durch Ebay.

Ich habe das unter ‚schlechte Erfahrung‘ verbucht und die VK für weitere Auktionen gesperrt.

Ich hoffe, dein Fall klärt sich noch.

Gruß
Kirsten

Hallo,

ich finde die Ratschläge bezüglich des Austausches von Belegen – geschwärzt oder nicht geschwärzt – irgendwie putzig.

Seit wann muß ein Zahlungsempfänger nachweisen, daß er „Nichts“ bekommen hat?

Und was nutzt dem Zahlungsempfänger der Nachweis, daß beim Zahler das Geld abgebucht ist, wenn es aber auf seinem Konto doch nicht angekommen ist?

Wie verfährt man also korrekt in so einem Fall?

Verkäufer weist Käufer darauf hin, daß die einzige Stelle, die nach dem Verbleib des Überweisungsbetrages forschen kann, die Bank des Zahlers/Käufers ist.

Ergo muß der Zahler/Käufer bei seiner Bank einen Nachforschungsauftrag erteilen.
(Das ist wie beim Versand von Briefen/Paketen: nur Absender kann Nachforschungsauftrag erteilen.)

Als Verkäufer würde ich erst verschicken, wenn das Geld auf meinem Konto eingegangen ist.

Gruß

‚putzig‘ soll bei Laune halten :wink:
Moin!

Wenn der Verkäufer nach über einer Woche immer noch keinen Geldeingang verbuchen kann, obwohl der Käufer korrekt überwiesen hat,
kann man mit solch einem „putzigen“ Beleg versuchen, den Verkäufer zu überzeugen und davon abzuhalten, an den nächsten Mitbieter der Auktion zu verkaufen.

Wäre ich VK und hätte nach einer Woche keine Kohle, bekommt die Ware einfach der Nächste.
…kann mir der Käufer aber schlüssig rüber bringen, dass er korrekt überwiesen hat und seine Bank kontaktieren wird und um „Aufschub“ bittet…
*smile*

Schönen Tag noch, Nicky

Hallo Nicole,

solltest du tatsächlich so vorgehen, hast du bisher lediglich Glück gehabt, dass der Käufer, mit dem du nach bestehendem Recht einen gültigen Kaufvertrag geschlossen hast, dir keine Probleme bereitet hat, indem er auch zu einem späteren Zeitpunkt noch auf Erfüllung des Vertrages besteht.

Handelt es sich um Artikel mit geringem Wert, gehst du bei deinem geschilderten Vorgehen sicherlich ein überschaubares Risiko ein.

Geht es um einen wertvolleren Artikel, könnte dein Verhalten mehr als mächtig in die Hose gehen. Zahlt dein Käufer nämlich verspätet und du hast die Ware zwischenzeitlich anderweitig verkauft, flattert dir schlimmstenfalls eine Schadenersatzforderung ins Haus.

Willst du den Artikel tatsächlich ein weiteres Mal zum Kauf anbieten, müsstest du zuvor den ersten Kaufvertrag rechtlich korrekt kündigen. Dazu müsstest du den Käufer in Zahlungsverzug setzen und ihm eine angemessene Nachfrist zur Zahlung einräumen. Nach Ablauf dieser Frist könntest du dann vom Vertrag zurücktreten. All das natürlich nur schriftlich, damit du es im Falle späterer Forderungen belegen kannst. Erst dann darfst du anderweitig verkaufen.

Übrigens kannst du auch nicht hergehen, und dein Vorgehen vorsorglich schon einmal in deinen Auktionstext einbauen à la „Sollte nach 1 Woche keine Zahlung erfolgt sein, wird der Artikel erneut zum Kauf angeboten!“ Wird auch gerne gemacht von Ebayern, ist aber genauso wenig rechtens und schützt nicht vor den möglichen negativen Folgen.

Und noch etwas zum ‚putzigen‘ Beleg:

Ich selber würde so etwas auch nicht praktizieren. Wenn man aber einen Käufer/Verkäufer milde stimmen möchte, kann so etwas durchaus funktionieren. Schließlich gibt es im Ursprungsposting ja den Hinweis zur Angst vor einer schlechten Bewertung. Über die Zusendung des Buchungsbelegs kann man also sicherlich zumindest noch ein bisschen Zeit gewinnen, sollte der VK mit dem Gedanken spielen, den Zahlungsverzug an Ebay zu melden. Mit ‚putzig‘ hat das wenig zu tun.

Gruß
Kirsten

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Hallo,

mir ist bisher weder Geld per Überweisung abhanden gekommen, noch habe ich, als VK, einen Artikel an den zweit höchsten Bieter verkauft, weil es zu lange dauerte, bis ich mein Geld auf dem Konto hatte.

Es ging mir nur darum, dass ein Käufer, der alles richtig gemacht hat, einem VK mit einem Beleg, dass er überwiesen hat und der Sache auf den Grund geht, einfacher entgegen treten kann.

Denn dass der VK auf stur macht, hört man ja immer wieder … und wann verschwindet denn heute noch Geld bei der Überweisung?
*s*

…richtig Lustig ist es dann wohl auch, wenn beide sich stur stellen und so richtig „einen Schacht aufreißen“!
:wink:

Ich kaufe und verkaufe schon seit Anbeginn bei eBay und meiner Erfahrung nach, bin ich mit Kommunikation immer am besten gefahren.

Wenn also wirklich die Bank des Käufers Kohle „verloren“ hat, der Käufer dies mit einem Beleg dem Verkäufer nachweist, mit Bitte um Zeit für Recherche oder erneute Überweisung, wird wohl kein VK bei eBay einen Fall eröffnen.
…außer so ganz „putzige“ VK…
:wink:

Gruß, Nicky