Käufer stellt nach Privatkauf Gebrauchtwagen Mangel fest

Hallo Zusammen,

ich hoffe, ich bin hier richtig. Folgendes Problem:

ein Autobesitzer verkauft sein Auto als unfallfrei und hält im Kaufvertrag kleinere Mängel fest. Der Käufer geht mit seinem Auto zu einem Gutachter und stellt fest, dass das Auto an einer Stelle neu lackiert wurde. Er stellt den Verkäufer, der Erstbesitzer war, zur Rede. Dieser hat jedoch gedanklich den Schaden, der kein Unfallschaden war, verdrängt und musste erst einmal reiflich überlegeben, bis im einfiel, dass vor Jahren eine Delle im unteren hinteren rechten Bereich war, die er hat in einer Fachlackierei ausbesserung und neu lackieren lassen.

Lt. Gutachter des Käufers ist die Lackierung angeblich nicht fachmännisch ausgeführt worden. Angeblich weicht die Farbe (es ist ein weißes Fahrzeug) ab und der Lack wirft an einer Stelle Blasen. Die Behebung des „Schadens“ kostet lt. Gutachter ca. 400 EUR.
Das Fahrzeug an sich ist ein nachweislich belegbar scheckheftgepflegtes Auto, unfallfrei und wurde als solches veräußert.Wie soll der Verkäufer nun dem Käufer entgegenkommen?

Hallo Laramaus,

Lt. Gutachter des Käufers ist die Lackierung angeblich nicht
fachmännisch ausgeführt worden. Angeblich weicht die Farbe (es
ist ein weißes Fahrzeug) ab und der Lack wirft an einer Stelle
Blasen.

Wenn die Lackierung in falscher Farbe ist und Blasen schiebt, dann hätte man das bei Kauf schon merken müssen.

Das Fahrzeug an sich ist ein nachweislich belegbar
scheckheftgepflegtes Auto, unfallfrei und wurde als solches
veräußert.Wie soll der Verkäufer nun dem Käufer
entgegenkommen?

Falsche Frage: Nicht „wie“ sondern „warum“ sollt der Verkäufer den Käufer entgegenkommen?

Grüßle,
Tinchen

Der Verkäufer und sein Lebensgefährte haben das Fahrzeug nach der Lackierung noch mind. 2-3 Jahre gefahren und es ist weder ein „Blasenwurf“ noch eine Farbabweichung aufgefallen. Klar, wenn ein Gutachter im Spiel ist, der findet immer etwas.

Hier geht es aber auch noch darum, dass der Verkäufer diesen „Mangel“ ja verschwiegen hat (unbewusst, nicht mit Absicht) und ihm daraus ein Strick gedreht werden könnte?

Hallo!

Wurde etwas bezüglich Sachmängelhaftung etc. vereinbart oder nicht?

Gruß
Tom

Hallo Tom,

folgendes ist in dem Vertrag festgehalten:

Ausschluss der Sachmängelhaftung:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht
nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht
im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Hallo Laramaus,

Der Verkäufer und sein Lebensgefährte haben das Fahrzeug nach
der Lackierung noch mind. 2-3 Jahre gefahren und es ist weder
ein „Blasenwurf“ noch eine Farbabweichung aufgefallen. Klar,
wenn ein Gutachter im Spiel ist, der findet immer etwas.

Du verstehst mich falsch.
Was ich sagen wollte:
Wenn die Farbabweichung und der Blasenwurf so offensichtlich sein sollen wie der Gutachter glauben machen will, dann hätte es auch dem Käufer bei der Besichtigung auffallen müssen, ergo wäre es kein arglistig verschwiegener Mangel.

Grüßle,
Tinchen

Moin,

Was ich sagen wollte:
Wenn die Farbabweichung und der Blasenwurf so offensichtlich
sein sollen wie der Gutachter glauben machen will, dann hätte
es auch dem Käufer bei der Besichtigung auffallen müssen, ergo
wäre es kein arglistig verschwiegener Mangel.

Und wieso gilt die Zusicherung unfallfrei dann auf einmal nicht mehr? Ist das keine zugesicherte Eigenschaft mehr?

TET

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das weiß ich nicht. fakt ist, es war einen Delle im Auto, woher sie auch immer kam, war nie nachzuvollziehen und der Verkäufer hat diese in einer Lackiererei beseitigen lassen. Ich weß nicht, ob da von einem Unfall die Rede sein kann . . . .

bin inzwischen 2-geteilter Meinung. Zum einen wurde eine Sachmängelversicherung ausgeschlossen, so dass der Käufer den Blasenwurf (ähnlich einer miniorangenhaut) nicht als Mangel geltend machen kann, andererseits wurde dem Käufer aber verschwiegen (ungewollt), dass es mal eine Delle am Auto gab, die ausgebessert wurde.

Hallo,

Wenn die Farbabweichung und der Blasenwurf so offensichtlich
sein sollen wie der Gutachter glauben machen will, dann hätte
es auch dem Käufer bei der Besichtigung auffallen müssen, ergo
wäre es kein arglistig verschwiegener Mangel.

Und wieso gilt die Zusicherung unfallfrei dann auf einmal
nicht mehr? Ist das keine zugesicherte Eigenschaft mehr?

Mit diesem Einwand hast Du sicherlich recht. Aber ist es denn nun unfallfrei oder nicht?
Vergleiche http://www.stern.de/auto/service/autokauf-wissen-was…
mit https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/
Ich habe keine Ahnung wer da nun recht hat. Oder ob der Schaden nun groß oder klein ist.
Gruß

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Moin!

Wenn Ihr für einen seltenen Mercedes-Oldtimer 250.000 Eur kassiert habt, weil Ihr das Ding als „Neuzustand“ angepriesen habt, könnt Ihr ihm 20.000 Eur zurückgeben.

Wenn es sich um die übliche Gebrauchtmöhre von VW handelt, würde ich die Sache abhaken und den Käufer bitten, mich nciht weiter mit solchem Käse zu belästigen.
So gut wie jedes Auto erleidet im Laufe seines Lebens mal Kampfspuren. Diese werden dann eben auch mal nachlackiert.

Wenn es Dein Gewissen beruhigt, kannst Du ihm 100 Eur anbieten.
Die vollen Kosten der Beseitigung würde ich nicht bezahlen, schließlich handelt es sich um einen Gebrauchtwagen.

Juristisch bist Du auf der sicheren Seite. Es ist unmöglich zu verlangen, dass man sich nach Jahren der Haltedauer eines Autos an jedes Kinkerlitzchen erinnert.
Ein Unfallschaden war es nicht, also erledigt.

Gruß,
M.

Urteil des BGH:

http://www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht

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Tach,

mal abgesehen davon, dass du gegen FAQ1129 verstösst

Ein Unfallschaden war es nicht, also erledigt.

Könntest du das mal juristisch fundiert belegen?

Gruß

TET

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ich weiß halt nicht, wie es mit der Tatsache ist, dass ich den Mangel verschwiegen habe und deswegen nachbessern muß/soll

Schon bei der Frage, ab wann den Verkäufer hier selbst ungefragt eine Offenbarungspflicht träfe, hat der BGH sich bereits m. Urteil v. 7. 6. 2006 - VIII ZR 209/05 folgendermaßen geäußert: Als „Bagatellschäden“ hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war.

Demach ist hier IMHO unstreitig, dass den Verkäufer für den Sachmangel, mit zugesicherter Unfallfreiheit entgegen eines ihm bekannten und sogar instandgesetzt beauftragten (!) Unfallschadens gerade kein Fahrzeug „mit der erwartbaren Beschaffenheit“ verkauft zu haben, mindestens die geforderte Nacherfüllungspflicht trifft :open_mouth:

G imager

Moin!

mal abgesehen davon, dass du gegen FAQ1129 verstösst

Das mache ich nicht.
Bin kein Jurist, also kann ich auch keine Rechtsberatung abgeben.

Ein Unfallschaden war es nicht, also erledigt.

Könntest du das mal juristisch fundiert belegen?

Das kann man nicht. Es gibt nur Präzedenzfälle.
Du wirst kein Gesetz finden, in dem steht: „bei einem Kratzer im Kotflügel ist es kein Unfall, bei einer Beule in der Tür ist es ein Unfall“.
Das hier gerne geforderte Gesetzeszitat existiert nicht. Man kann sich lediglich entsprechende Urteile zu hunderten um die Ohren hauen.

Eine nachgebesserte Beule muss allein deshalb schon nicht zwingend ein Unfall sein, weil sie z.B. durch das Fallenlassen einer Kiste Bier entstehen kann.
Nicht jede Nachlackierung lässt auf einen Unfall schließen.

Insofern würde ich persönlich mich hier nicht bnervös machen lassen, wenn es sich um ein älteres Auto handelt.
Habe ich allerdings ein 2-3 Jahre altes Auto als „top Zustand, unfallfrei“ verkauft und am hinteren Seitenteil (teuerst möglicher Bereich) wurde schlecht und großflächig nachlackiert, es bildet sich sogar Rost, kann die Sache anders aussehen.
Man muss eben sehen, was ggf. ein Richter entscheidet.

Bei einem älteren Fahrzeug, bei dem die eine oder andere Kampfspur im Laufe der Jahre einfach zu erwarten ist, würde ich mich anstelle des Verkäufers jedoch nicht allzu sehr nervös machen lassen.

Hilfreich wäre es nach wie vor, den gesamten Kaufvertragstext lesen zu können.

Gruß,
M.

Tach,

Das mache ich nicht.
Bin kein Jurist, also kann ich auch keine Rechtsberatung
abgeben.

Okay, du verstösst gegen FAQ1129, weil du sie nicht verstanden hast. Du kannst auch Rechtsberatung geben ohne Jurist zu sein, du darfst es nur nicht.

Ein Unfallschaden war es nicht, also erledigt.

Könntest du das mal juristisch fundiert belegen?

Das kann man nicht.

Wenn man das nicht kann, warum stellst du dann diese Behauptung auf?

Es gibt nur Präzedenzfälle.

In Deutschland gibt es eben die nicht.

Du wirst kein Gesetz finden, in dem steht: „bei einem Kratzer
im Kotflügel ist es kein Unfall, bei einer Beule in der Tür
ist es ein Unfall“.

Na, zumindest das hast du erkannt.

Das hier gerne geforderte Gesetzeszitat existiert nicht. Man
kann sich lediglich entsprechende Urteile zu hunderten um die
Ohren hauen.

Nö, kannst du nicht.

Eine nachgebesserte Beule muss allein deshalb schon nicht
zwingend ein Unfall sein, weil sie z.B. durch das Fallenlassen
einer Kiste Bier entstehen kann.

Den Begriff Unfall hast du also auch nicht verstanden.

Insofern würde ich persönlich mich hier nicht bnervös machen
lassen, wenn es sich um ein älteres Auto handelt.
Habe ich allerdings ein 2-3 Jahre altes Auto als „top Zustand,
unfallfrei“ verkauft und am hinteren Seitenteil (teuerst
möglicher Bereich) wurde schlecht und großflächig
nachlackiert, es bildet sich sogar Rost, kann die Sache anders
aussehen.
Man muss eben sehen, was ggf. ein Richter entscheidet.

Das hört sich aber irgendwie anders an als wenn du grosszügig bist gibst du ihm 100 Euro, musst du aber nicht.

Bei einem älteren Fahrzeug, bei dem die eine oder andere
Kampfspur im Laufe der Jahre einfach zu erwarten ist, würde
ich mich anstelle des Verkäufers jedoch nicht allzu sehr
nervös machen lassen.

Wieso wird unfallfrei bei älteren Autos anders definiert?

Hilfreich wäre es nach wie vor, den gesamten Kaufvertragstext
lesen zu können.

Das ändert doch am vereinbarten unfallfrei auch nichts.

Gruß

TET

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im übrigen habe ich einen kaufvertrag von Autoscout24 verwendet . . . .

also soll ich einen Schaden, den die Lackierei scheinbar mangelhaft durchgeführt hat, noch einmal bezahlen?

und wir sprechen von einer Delle, nicht von einer Beule. Das Blech war eingedrückt, ca. 1 cm tief auf einer Fläche von ca. 10 x 10 cm . . . . Ursache unbekannt . . . .