Käufer will Rechnung von Privatperson

hallo zusammen.

ich hoffe es kann mir wer helfen. ich habe aus meinen alten computern einen neuen gebaut und diesen bei ebay verkauft. nun möchte der käufer von mir als privatperson eine rechnung über den kauf, damit er das gerät verbuchen kann (also als nachweis wohin das geld gegangen ist? steuerlich absetzen? - irgedwas in dieser richtung jedenfalls) … kann, oder vielmehr darf ich ihm als privatverkäufer eine rechung/quittung ausstellen? muß ich dies bei der steuer angeben? hat der käufer dann anspruch auf garantie und gewährleistung mir gegenüber? denn es handelt sich ausschließlich um teile die nicht mehr in der händler- oder herstellergarantie liegen. der kaufpreis war 232,- euro.

freue mich über jeden hinweis.
viele grüße. robin.

Hallo,

der Käufer hat das Recht auf eine Quittung, die Du ihm als Privatperson auch ausstellen darfst/musst, BGB §368. Bitte keine MwSt ausweisen!

Gruß,

Myriam

Hi!

eine Quittung ist ja nicht irgendwelchen Rechtsformen/Unternehmen vorbehalten und sagt ja nur aus, dass du Ware X gegen Geld Y getauscht wurde. Das einzige was du nicht machen darfst ist die Mwst. auszuweisen.

Gruß
Falke

Hallo,

der Käufer hat das Recht auf eine Quittung, die Du ihm als
Privatperson auch ausstellen darfst/musst, BGB §368. Bitte
keine MwSt ausweisen!

Mh ist dafür die Ebay-Auktion als Kaufbestätigung nicht ausreichend?

Gruß,

Myriam

Mh ist dafür die Ebay-Auktion als Kaufbestätigung nicht
ausreichend?

Soweit ich gehört habe, akzeptieren manche Finanzämter das schon, andere nicht. Wie auch immer, der Käufer hat jedenfalls das Recht auf eine Quittung, egal ob ebay oder Flohmarkt.

Gruß,

Myriam

Soweit ich gehört habe, akzeptieren manche Finanzämter das
schon, andere nicht. Wie auch immer, der Käufer hat jedenfalls
das Recht auf eine Quittung, egal ob ebay oder Flohmarkt.

wie darf das denn aussehen, denn er will dort „rechnung“ drüber stehen haben ?

grüße. robin.

p.s.
erstmal vielen dank für deine/eure antworten

wie darf das denn aussehen, denn er will dort „rechnung“
drüber stehen haben ?

Nix Rechnung, Quittung!

Hier steht genaueres:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4254

Du kennst doch sicherlich die Quittungsblöcke, die es im Schreibwarenhandel gibt. So soll das aussehen.

Gruß,

Myriam

alles geklärt. vielen dank für die hilfe !

viele grüße.
robin.

Habe auch schon Dinge fürs Geschäft bei privat bei ebay gekauft. Man kann dann wohl die Vorsteuer nicht geltend machen, aber das ist ja auch nur eine Frage des Preises. :wink:

Die Auktionsmitteilung von ebay mit einer Kopie der Überweisung reicht auch beim Finanzamt vollkommen aus (ist bei mir schon geprüft worden). Eine Rechnung würde ich für Privatverkäufe nie ausstellen.

Peter

auch privat mit MwSt möglich
… aber auch mit MwSt möglich. Aufschlagen auf den Preis und beim Finanzamt anmelden. (sonst gibt es haue…)
mfG Reinhard

… aber auch mit MwSt möglich. Aufschlagen auf den Preis und
beim Finanzamt anmelden. (sonst gibt es haue…)

Mehrwertsteuer (oder genauer Umsatzsteuer) können Privatleute nicht abführen:

Umsatz - § 1 UStG
Der Umsatzsteuer unterliegen Umsätze. Umsätze sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Der Umsatzsteuer unterliegen auch die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb.

Unternehmer - § 2 UStG
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen.

Steuerbefreiungen - § 4 UStG
Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit:
[…]

Beispiel:
* Verkauf zwischen Privaten

Eine Rechnung würde ich für
Privatverkäufe nie ausstellen.

Peter

Hallo

Da schließe ich mich an, eine Quittung kann ein Käufer verlangen, aber eine Rechnung auf keinen Fall.

Ciao
Wolfgang

„§ 368
Quittung
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.“

Du musst nichts bei der Steuer angeben, solange es sich um private Verkaäufe handelt. Quittungen darfst und musst Du auf Verlangen sogar ausstellen. Gewährleistungs- und Garantieansprüche hängen nicht mit Quittungen, sondern mit dem vorher Vereinbarten wurde zusammen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… aber auch mit MwSt möglich. Aufschlagen auf den Preis und
beim Finanzamt anmelden. (sonst gibt es haue…)
mfG Reinhard

davon würde ich Dir sehr abraten

Es dürfte aber keinen Unterschied machen, ob Rechnung oder Quittung drüber steht. Zitat Wikipedia (Quittung): ‚Der Unterschied zwischen Quittung und dem Begriff „Rechnung“ liegt darin, dass die Quittung eine Schriftform (§ 126 BGB) erfordert. D.h. eine Quittung muss unterschrieben / unterzeichnet sein. (§ 368 BGB) - was die Rechnung jedoch nicht „trägt“.‘

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