Käufer will Versandadresse per PN nachträglich änd

Hallo Leute,

angenommen man verkauft auf ebay ein Produkt. Der Käufer bezahlt und schickt dem Verkäufer dann eine Nachricht, dass das Gerät nicht an die von ebay angegebene Adresse sondern an eine andere geschickt werden soll. Name und Ort bleiben gleich, nur die Straße ändert sich.

Verstößt der Verkäufer dann gegen irgendwelche Regeln oder ist das Versenden an eine nicht bei ebay hinterlegte Adresse bedenkenlos möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende!

cheers Topper

PS: habe schon gegoogelt und auf ebay nachgeschaut, aber speziell diese Frage nicht geklärt gefunden. Und eine Antwort bei einer Anfrage direkt an ebay dauert 3 Tage. Ihr seid da doch bestimmt schneller?! :smile:

Hallo !
Meiner Meinung nach nicht verboten.
Ich würde mir aber an Deiner Stelle alles dazu aufheben,um einen Beweis zu haben,falls etwas schief gehen sollte.
Man könnte ihn ja mal fragen,welche Gründe vorliegen.Doch zur Auskunft ist er nicht verpflichtet.
Wie gesagt,alles meine Meinung.Ich hätte auch Gründe,etwas an eine andere Adresse schicken zu lassen(Umzug,Überraschung…).

Gruß

Steffen

Hallo,

das ist kein Problem.

Allerdings könnte man ihn auffordern, die Anfrage über das Ebay System zu verschicken. Damit ist zumindest ausgeschlossen, dass ein Dritter die Ware zu sich umleiten will.

Gruß

S.J.

hi,

von Ebay her kein Problem.
wenn Paypal mit im Boot ist, müsste man sicher nochmal nachlesen.

grüße
lipi

Hallo Topper,

wegen Ebay hat der Verkäufer da keine Probleme zu erwarten. Allerdings könnte es eventuell unter Umständen Probleme geben wenn der Käufer über PayPal bezahlt hat.

Nicht nur bei Ebay ist eine Lieferanschrift hinterlegt, sondern auch bei PayPal. Ich bin mir jetzt nicht 100% (aber 99%) sicher, doch ich glaube dass laut PayPal Bedingungen Artikel nur an die bei PayPal hinterlegte Anschrift geschickt werden darf.

Sollte der Käufer über PayPal bezahlt haben, und der Verkäufer hat nicht an die bei PayPal hinterlegte Anschrift verschickt, dann könnte es in dem Moment zu Problemen kommen, wenn der Käufer bei PayPal den Käuferschutz beantragt weil er (angeblich?) keine Ware erhalten hat.

Wie gesagt, ich bin mir da nicht 100% sicher, aber wenn der Käufer wirklich mit PayPal bezahlt hat, dann sollte der Verkäufer sich mal die PayPal Bedingungen genauer ansehen.

Gruß
N.N

warum sollte das verboten sein. Nur der Weg ist der falsche. Er hätte in der Kaufabwicklung die Adresse eingeben können, dann würde sie auch bei PP-Zahlung korrekt angegeben. Es ist im Falle von PP wohl nur möglich an die dort angegebene Adresse zu versenden da es rechtliche Folgen bezüglich Käuferschutz haben soll. Was auch immer. Aber in der KA eingegebene Adressen werden automatisch in PP übernommen. Wenn nicht per pp bezahlt wird, ist’s egal, da eh kein Käuferschutz. Insofern…

Ich hab auch schon Geschenke direkt an den Empfänger adressieren lassen, aber eben in dem ich die Adresse der Adressliste in der Ebay KA zugefügt habe, wo sie über „Lieferadresse ändern“ ausgewählt werden können.

man kann durchaus mehrere Adressen hinterlegen. Lieferadressen die bei Ebay eingetragen werden, werden automatisch auch bei PP verwendet. Hat einen Nachteil: Jede Adresskorrektur/Anpassung wird als neue Adresse abgelegt, was zu Varianten führt, und die in PP wieder los zu werden ist ein Akt.