Käuferrecht - Artikel im ebay ersteigert - paypal

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo und Guten Tag!

Ich habe eine Frage bezüglich Käuferrecht im Falle beschädigter Ware im ebay.
Ich habe ein ersteigertes HP Kombigerät (Drucker/Scanner/Kopierer) per DPD vom Verkäufer geschickt bekommen, desser Glasauflage total zertrümmert bei mir ankam, aufgrund mangelnder Verpackung durch den Verkäufer.

Dieser behauptet, alles genügend verpackt zu haben.
(Der Drucker befand sich im Originalkarton, dieser wiederum in einem größeren Außenkarton. Dazwischen ein paar Stücke zerknülltes Zeitungspapier, die Glasscheibe im Kopierer war nicht extra gesichert, lag nur so drauf. Auch auf dem Paket außen befand sich kein Hinweis für die Post, wie etwa: Vorsicht Glas.
Der Außenkarton war unbeschädigt.

(Ich habe nach dem Auspacken sofort Fotos gemacht für den Verkäufer und für ebay. Der Verkäufer lehnt Rückerstattung ab. Er mutmaßte sogar, ich hätte den Schaden selber verursacht. Er wollte über DPD das Geld zurückholen, da jedoch die Verpackung außen unbeschädigt war, verweigern die eine Haftung.)

Danach habe ich den Vorgang an ebay weitergeleitet, das sind nun auch schon wieder 8 Tage her - vom Service kam nur: Wir bearbeiten Ihren Vorgang… und das wars. Auch nach einer weiteren Anfrage von mir.

Bleibe ich nun auf meinem Geld sitzen?
Immerhin über 30,- €.
Ich habe mit paypal bezahlt, da gibt es doch eine Versicherung - tritt die in solchen Fällen in Kraft?

Vielen Dank für jede Info!
Gruß, Dari

Hallo
Tja, das ist so ein typischer Fall, wo sich jeder den schwarzen Peter zuschiebt.

Wenn der Außenkarton unbeschädigt ist, lehnt die Post jede Verantwortung ab.
Ob die Haftung von Paypal oder ähnlichen greift, ist immer so eine Sache. Sie versprechen es zwar, aber die Realität ist da anders. Papierkram, hinhalten, verzögerung, fehlende Beweise… etc

Ebay wird sich mit peenuts von 30 Euro möglicherweise nicht abgeben.

Ob der Verkäufer das Gerät selbst beschädigt hat, oder du, oder die Post - niemand kann es beweisen.

Ich habe solche Streitigkeiten mit der Post hinter mir, selbst im EINDEUTIGEN Falle verzögern sie es so, dass man auf dem Geld sitzenbleibt weil man nicht alle paar Wochen nachfragt oder Einspruch erhebt.

Ich glaube du kannst das Geld abschreiben. Frag nochmal im ebay Forum Kathegorie „verpacken“, vll hat jemand noch einen tip

vg
Kerstin

Lt. Werbung sollte Papyal hier helfen können:

Zum Beispiel genießen Sie mit PayPal weltweit einen kostenlosen Käuferschutz. Denn der PayPal-Käuferschutz gilt in unbegrenzter Höhe und tritt dann in Kraft, wenn mal die von Ihnen bestellte Ware nicht an Sie versandt oder nicht in dem vom Verkäufer beschriebenen Zustand bei Ihnen eingetroffen ist.

In wie weit dieses zutrifft kommt immer auf den Fall an.

Auf jeden Fall umgehend melden mit dem ganzen Sachverhalt:

https://www.paypal-deutschland.de/sicherheit/schutzp…

Viel Glück.

Hallo,

herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.
Grundsätzlich haftet immer der Verkäufer für den Artiekl, das heißt er muss unversehrt beim Käufer ankommen.

Melden Sie die Unstimmigkeit auch paypal, dann wird das Konto mit der Summe eingefroren. Sie und der Verkäufer müssen dann Stellung zu dem Vorgang nehmen.

Packen Sie das Gerät ein und schicken Sie es versichert an den Verkäufer zurück. Er muss Ihnen die Versandkosten erstatten. Den Einlieferungsbeleg (machen Sie es über DHL da haben Sie eine Sendungsnummer die man verfolgen kann) müssen Sie an paypal melden.
Sie sollten den Artikel zurückschicken, da der VK ein Recht auf Prüfung bzw. Nachbesserung hat.
Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist, am besten per Einwurfeinscheiben, von 8 Tagen (genauen Temin) zur Rückzahlung oder Instandsetzung
Mit freundlichen Grüßen

Margarete Ottenbacher

Hallo Dari,

Danke für Deine Nachricht.

Mit dem PayPal-Käuferschutz kannst Du unbeschwert einkaufen. Denn: Wir helfen Dir eine gemeinsame Lösung mit dem Verkäufer zu finden, wenn Deine Artikel nicht versendet wurde oder ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Und: Wenn wir einen Antrag auf Käuferschutz zu Deinen Gunsten entscheiden, erstatten wir Dir den Zahlungsbetrag – sogar in unbegrenzter Höhe.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Konflikt oder Antrag auf Käuferschutz zu eröffnen. Wenn Du Deinen Artikel auf ebay.de oder einer anderen eBay-Plattform gekauft haben, kannst du den Konflikt über Dein eBay-Mitgliedskonto unter „Probleme klären“ melden. Solltest Du Deinen Artikel über eine andere Website oder einen Onlineshop gekauft haben, eröffnest Du den Konflikt direkt über PayPal.

Wie funktioniert’s?

Schritt 1: Ab dem Zeitpunkt der Zahlung hast Du 45 Tage Zeit, Dein Problem bei uns zu melden. Das machst Du direkt in Deinem PayPal-Konto über die Schaltfläche „Konfliktlösungen“. Dort hast Du die Möglichkeit, sich direkt mit dem Verkäufer über die entsprechende Transaktion auszutauschen. Dabei sind wir noch nicht involviert.

Schritt 2: Sollte der Dialog mit dem Verkäufer ergebnislos verlaufen, kannst Du uns innerhalb von 20 Tagen einschalten. Das tust Du, indem Du einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Wir übernehmen dann den Fall und prüfen Deinen Antrag.

Was muss ich bedenken?

Der Artikel muss mit PayPal bezahlt worden sein.

Was ist nicht abgedeckt?

• Dienstleistungen und sogenannte immaterielle Güter (zum Beispiel Geschenkgutscheine oder Downloads), sowie Sonderanfertigungen
• Artikel, die nicht auf dem normalen Postweg versendet werden können (zum Beispiel Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge)

Solltest du noch weitere Fragen zum Käuferschutz haben, sende bitte ein E-Mail an [email protected]. Nennen bitte Deine bei PayPal hinterlegte E-Mail Adresse und eine Rückrufnummer.

Alternativ kannst du Dich auch an den Kundenservice wenden.

Viele Grüße,

Dein Team von der PayPal-Webhilfe

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Sie an der Endung „@paypal.com“.

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