Hallo,
ersteinmal eine Schilderung meines Falles:
Ich habe vor kurzem einen Artikel bei Ebay(von Privat) ersteigert. Dieser war allerdings defekt, worauf ich den Verkäufer kontaktierte. Dieser sah seinen Fehler mehr oder weniger ein, aber wollte nur die Kosten ohne Rückversand erstatten. Ich wollte dies aber nicht akzeptieren und gab daher nicht nach, da ich laut BGB im Recht bin und er mir alle Kosten zu erstatten hat, da die Ware nicht Mängelfrei war.
Der Verkäufer schlug daraufhin vor das ganze Ebay zu melden, was ich sofort tat. Der Ebay Käuferschutz entschied zu meinen Gunsten und ich bekam mein Geld zurück und habe immernoch die Ware.
Nach 1 Woche schrieb mich der Verkäufer an, wo seine Ware bliebe. Ich antwortete ihm darauf, dass ich sie sofort zurückschicke, falls er mir die 6,90€ Versand erstattet. Leider habe ich seitdem nichts mehr von ihm gehört, noch den Betrag erhalten.
Nun zu meinen Fragen:
-Wie lange muss ich die Ware bereithalten?
-Kann ich ihm eine Frist setzen und den Artikel nach Ablauf dieser Frist entsorgen, ohne mit Forderungen rechnen zu müssen?
Ich glaube nicht, dass der Verkäufer den Rückversand zahlen wird, da es sich um 9€ für Artikel +7€ Versand handelt. Der Artikel hat also kaum mehr Wert als der Versand betragen würde, nur will ich diesen auch nicht bis zur gewöhnlichen Verjährung aufbewahren müssen
Leider habe ich keine passenden Paragraphen im BGB gefunden, die mir weiter helfen würden. Ein paar Tipps wären super!
Vielen Dank und lieben Gruß schonmal
Markus