Käuferschutz erhalten. Was tun mit Ware?

Hallo,

ersteinmal eine Schilderung meines Falles:

Ich habe vor kurzem einen Artikel bei Ebay(von Privat) ersteigert. Dieser war allerdings defekt, worauf ich den Verkäufer kontaktierte. Dieser sah seinen Fehler mehr oder weniger ein, aber wollte nur die Kosten ohne Rückversand erstatten. Ich wollte dies aber nicht akzeptieren und gab daher nicht nach, da ich laut BGB im Recht bin und er mir alle Kosten zu erstatten hat, da die Ware nicht Mängelfrei war.

Der Verkäufer schlug daraufhin vor das ganze Ebay zu melden, was ich sofort tat. Der Ebay Käuferschutz entschied zu meinen Gunsten und ich bekam mein Geld zurück und habe immernoch die Ware.

Nach 1 Woche schrieb mich der Verkäufer an, wo seine Ware bliebe. Ich antwortete ihm darauf, dass ich sie sofort zurückschicke, falls er mir die 6,90€ Versand erstattet. Leider habe ich seitdem nichts mehr von ihm gehört, noch den Betrag erhalten.

Nun zu meinen Fragen:
-Wie lange muss ich die Ware bereithalten?
-Kann ich ihm eine Frist setzen und den Artikel nach Ablauf dieser Frist entsorgen, ohne mit Forderungen rechnen zu müssen?

Ich glaube nicht, dass der Verkäufer den Rückversand zahlen wird, da es sich um 9€ für Artikel +7€ Versand handelt. Der Artikel hat also kaum mehr Wert als der Versand betragen würde, nur will ich diesen auch nicht bis zur gewöhnlichen Verjährung aufbewahren müssen :frowning:

Leider habe ich keine passenden Paragraphen im BGB gefunden, die mir weiter helfen würden. Ein paar Tipps wären super!

Vielen Dank und lieben Gruß schonmal
Markus

Hallo,

Ich habe vor kurzem einen Artikel bei Ebay(von Privat)
ersteigert. Dieser war allerdings defekt, worauf ich den
Verkäufer kontaktierte. Dieser sah seinen Fehler mehr oder
weniger ein, aber wollte nur die Kosten ohne Rückversand
erstatten. Ich wollte dies aber nicht akzeptieren und gab
daher nicht nach, da ich laut BGB im Recht bin und er mir alle
Kosten zu erstatten hat, da die Ware nicht Mängelfrei war.

das sehe ich anders. Zunächst ein Mal hat der Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung. Die Kosten dafür hat er laut §439 BGB tatsächlich zu tragen:

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Nur findet hier eine Nacherfüllung ja gerade nicht statt. Der Verkäufer hat, obwohl er das nicht müsste, einer Rückabwicklung zugestimmt. Könntest Du mir die Stelle im BGB zeigen, wo geregelt ist, dass in einem solchen Fall „alle Kosten zu erstatten“ wären?

Ich persönlich finde es schon eine linke Nummer, das Geld und die Ware zu behalten.

Billigster Versand über Hermes kostet im übrigen 3,55 Euro. Man muss ja nicht unbedingt den teuersten Paketdienst beauftragen.

Gruß

S.J.

Hi,

also einer Nacherfüllung wird er nie erfüllen, da ein neuer Druckkopf ca. 60-70€ kostet und es sich um einen Drucker handelt, dessen Maße die 3,55€ Sendung bei weitem übertreffen.

Ich habe dem Verkäufer schon gutmütige Vorschläge gebracht. Minderung von 8€ hat er abgelehnt, neuverkauf bei Ebay und Erstattung der des Differenzbetrags ebenso ausgeschlagen.

Nach §437 Absatz 2 BGB hast du Recht, dass er hier keinen Ersatz der Rücksendekosten zu tragen hat. Allerdings kann ich diese Kosten nach §437 Absatz 3 BGB als Schadensersatz geltend machen, wenn ich mich nicht täusche.
Nur soll ich das Ding zurücksenden und dann erst mein Porto einklagen??? Sehe keinen Sinn darin. Ebenso sinnfrei für den Verkäufer, welcher dann die Kosten zu tragen hätte. Warum sollte ich auf den Kosten sitzen bleiben, wenn er einen Defekt des Druckkopfes verschweigt…

Normal hätte ich ihn eh verklagen müssen, nur bringt der Ebay Käuferschutz das ganze Rechtssystem durcheinander und ich habe nun mein Geld wieder ohne zu klagen…

Nur was mach ich jetzt mit dem riesen Ding?!?

Ich wäre über hilfreiche Vorschläge sehr dankbar!
Gruß
Markus