Kakerlaken in der Wohnung-Rechte?

Sorry, ich kann da nicht helfen.
Bitte frage einen RA und Kammerjäger.

Gruß connection

Hallo,

wenn jeder, der mal Kakerlaken im Haus hatte, seinen Hausrat entsorgen müßte, dann wäre ja was los.
Den Aspekt würde ich beiseite schieben und das Zeug mit nehmen und dann halt Vorkehrungen treffen.
Notfalls alles in Folie einhüllen - diese womit man auch Paletten einpackt und darin Köderdosen aufstellen.

Das dürfte wohl dann innerhalb einiger Wochen dann gegessen sein. Schätze da muss man dann durch.

Offenbar taugt euer Mieterverein nichts - hier würde man aktiv werden und dann kann man auch gleich kündigen und eine Mietrechtschutz bei einer Versicherung abschließen. Dann hat man wenigstens freie Anwaltswahl.

Der Kammerjäger wurde vom Vermieter beauftragt. Das der dir nichts schriftlich gibt, ist klar.
Du mußt jemanden beauftragen, der sich den Befall ansieht und dann ein Gutachten ausstellt.

Die Aussagen bisher sind richtig. Kakerlaken sind Vermietersache, somit ist das korrekt, das man auf diesen verweist. Übrigens ist der Beruf Schädlingsbekämpfer nicht geschützt und so kann man dann an selbsternannte Experten geraten, die überhaupt keine Ahnung haben, bzw. nur über Halbwissen
verfügen.

Jedenfalls wenn diese kein Zertifikat einer Innung vorweisen können. Deswegen würde ich auf die Aussage eines Schädlingsbekämpfers nun nicht zu viel gewicht legen. Wenn du in deiner Heimat gleich von Anfang an hinterher bist und direkt Köderfallen aufstellst, alles peinlich sauber hältst und Lebensmittel nur in Plastidosen verwahrst, dürfte das schnell ein Ende haben.

Vor allem, niemanden in der neuen Nachbarschaft erzählen, das du vorher ein Problem damit hattest.

Mein Rat:

  1. Versuche eine finanzielle Entschädigung raus zu schlagen, weil du ja in Zukunft Fallen kaufen mußt und deine Lebens/Wohnqualität deutlich beeinträchtigt ist

  2. zieh ganz normal um und nehme auch alles mit

  3. versuche alles vor dem Einpacken so gut es geht zu reinigen oder abzuwaschen.

  4. triff in der neuen Wohnung direkt Vorkehrungen

  5. auch das Hundefutter
    nie rum stehen lassen

  6. in jede Tasche und Karton ein sehen, ob darin was wuselt - kostet Zeit, was sich aber hinterher bezahlt macht.

Ich denke schon, das du die Plagegeister los werden kannst, ohne gleich alles zu entsorgen.

In Südamerika oder Spanien würde nun keiner deswegen in Verzweiflung ausbrechen. Das wird schon werden.

Ich würde darauf meine Energie verwenden.
Ich denke alles andere macht dich mommentan nur fertig.
Mindere um die 10 % und verwende das gesparte Geld in Fallen.

Ich bin sehr zuversichtlich, das du das mit konsequenter behandlung in den Griff bekommst und du so dein Eigentum auch retten kannst.

Letztendlich wirst du in der dir kurzen verbleibenden Zeit nicht mehr viel erreichen können und das weiß dein Vermieter leider nur zu gut.

ARDAP Ungezieferspray soll gut sein. Kartons vor dem Packen einsprühen und vor dem Verschließen auch mal eine ladung drauf geben.

man reinigt ja eh alles, wenn man umgezogen ist.
Und dies zur Kontrolle:

http://www.amazon.de/HoyHoy-Befallsüberwachung-bei-S…

Lass dich bitte nicht verrückt machen und nimm deine Sachen mit.

Viele Grüße
tina

Das ganze Problem ist, dass ich schon alles verpackt ahbe und nun alles wieder umpacken darf.

Ich möchte mein Zeug auch nicht zurücklassen, da teilweise Sachen dabei sind die noch kein Jahr alt sind.

Eigentlich will ich nur den Schadensersatz, egal ob ich die Sachen mitnehme oder nicht. Und ich will ein gescheites Gutachten, dass mir aber weder das Gesundheitsamt, die sich das ganze noch nicht mal angucken wollen, noch der Kammerjäger geben. Da dieser ja nun schon gesprüht hat, denke ich werde ich kein aussagekräftiges Gutachten mehr kriegen, ausser von dem der da war. Und der weigert sich.

Ich werde morgen auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und mich da beraten lassen, was ich für Möglichkeiten habe. Mehr kann ich ja im Moment leider nicht machen.

Sofort wollte ich die Sachen nicht wegschmeissen. Ich will zuerst ein Gutachten über den Befall in diesen Sachen in der Hand haben. Leider ist es ja mittlerweile so weit, dass sich in meinem Laptop mind eine Kakerlake befand, die vom Lüfter zerstört wurde als ich diesen anmachte. Da ist dann schön die zerstörte Kakerlake rausgefallen. Ich denke, der Kammerjäger hatte gar nicht so unrecht mit seiner Aussage alles zurückzulassen.

Hallo,

ja ich versteh dich schon.

Beim Schadenersatz muss dir aber ein zu ersetzender Schaden entstanden sein. Die Beweislast dürfte dann dir zukommen, was ich für problematisch halte.
Anwalt ist schon mal der richtige Weg.

Viel Erfolg
tina

Hallo! Also ich würde die Kakerlaken eher in den Klamotten als im PC oder Fernseher vermuten. Ich glaube die Geräte können Sie ruhig mitnehmen. Mit Schadenersatz denke ich wird schwierig sein. Mietminderung geht nicht rückwirkend. Und 10 % halte ich z.b für angemessen. Nicht die ganze Miete. Sory. Ich habe da keinen besseren Rat für Sie ,als was Sie schon wissen. Alles Gute

Hallo,
der Kammerjäger hat mir gegenüber, und mein Vermieter war auch dabei, gesagt, dass die Kakerlaken weniger in den Klamotten sitzen. Eher im Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine.
Mittlerweile war ich ja beim Anwalt und anscheinend geht es doch, dass man die Miete rückwirkend mindert. Zumindest in diesem Fall.
Leider hat der Fall nun eine Wende genommen, denn der Vermieter gibt zwar zu, dass es in dieser einen Wohnung einen Kakerlakenbefall gab bzw gibt. Allerdings meint er es wäre reiner Zufall, dass der Befall in meiner Wohnung zur gleichen Zeit stattfand, als die Wohnung über mir ausgeräumt wurde und der Befall dort entdeckt wurde. Er meint ich würde in unhygienischen Zusatänden hausen, da er an meinem Sperrmüll Tag in meiner Wohnung war und es dort doch sehr chaotisch aussah. Ich denke jeder kann nachvollziehen, dass es bei einem bevorstehenden Umzug nicht super ordentlich sein kann.
Naja, nun werde ich mal abwarten, was er noch so alles von sich gibt.

Viele Grüße
Barbara

Hallo Barbara,
das Problem bei Schadensersatz ist, dass Sie einen konkreten Schaden nachweisen müssen und ferner auch beweispflichtig sind hinsichtlich der Ursache. Ferner obliegt Ihnen eine Schadensminderungspflicht. Grundsätzlich sollte es reichen, die Möbel und Kleidung gründlich zu reinigen und auf Kakerlakenbefall zu durchsuchen, bevor alles in die neue Wohnung eingeräumt wird. Es ist sicher nicht erforderlich, alles „stehen und liegen zu lassen“ und sich neue Gegenstände anzuschaffen.

Hallo! Es ist nur leider so, dass die Anwälte alles machen was Sie wollen. Ob es einen Sinn macht oder nicht, ist dennen egal. Die bekommen so oder so Ihr Geld. Würde mich interresieren wie die Geschichte ausgeht. Grüße

Laut Mietrecht und Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene ist der Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung verpflichtet, die Wohnung in gutem Zustand, frei von Ungeziefer zu vermieten. Die Kosten für die Beseitung dürfen demnach nicht auf die Mieter abgewälzt werden.