Kakerlaken in der Wohnung-Rechte?

Hallo,
ich habe ein Problem. Ich fange mal am Anfang an. :wink:

Über mir wohnte einer, der im Februar 2013 über Nacht ausgezogen ist. Mittlerweile weiss ich, dass seine Wohnung wohl ziemlich zugemüllt und versifft gewesen sein muss. Mein Vermieter hat die Wohnung dann 2 Monate später, also im April 2013, ausgeräumt und festgestellt, dass sich dort Kakerlaken, genauer die Deutsche Schabe, aufhielten. Er liess die Wohnung gründlich säubern und vertraute darauf, dass die Kakerlaken das Weite suchen und von selbst verschwinden. Tja, leider war dies nicht der Fall.
Im Mai 2013 war ich 2 Tage in Hamburg und als ich zurück in die Wohnung kam, es war schon nach 23 Uhr, lief mir in meiner Wohnung eine Kakerlake über den Weg. Meinen Vermieter habe ich darüber am nächsten Tag in Kenntnis gesetzt. Er meinte damals nur, dass es vielleicht nur ein Käfer war und ich das erstmal beobachten solle. Es hat 2 Wochen gedauert, aber da war die nächste die sich ins Licht traute. Wieder zum Vermieter, der nur meinte, dass wäre mein Problem und ich bin selbst dafür verantworlich die beseitigen zu lassen.
Da ich mich entschlossen habe nach Hamburg zu ziehen, habe ich Sperrmüll bestellt, der am 16.7.2013 kam. An diesem Tag hat mein Vermieter mir das erste Mal von der versifften Wohnung und den darin, bereits im Februar!!, gefunden Kakerlaken berichtet. Darufhin habe ich nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass ich diese nun auch in der Wohnung habe. Wieder nur der Satz ich müsste mich selbst darum kümmern.

Daraufhin habe ich mit dem Gesundheitsamt, Mieterverein und Verbraucherschutz telefoniert. Niemand konnte mir helfen. Jeder sagte mir nur ich solle warten bis mein Vermieter, der kurz nachdem der Sperrmüll da war in Urlaub ging, wieder da ist und etwas dagegen unternimmt. Kaum war er aus dem Urlaub zurück habe ich ihm mit dem Gesundheitsamt und Anwalt gedroht und siehe da, der Kammerjäger wurde endlich gerufen.

Da ich mich wie gesagt im Umzug befinde, fragte ich wie lange es dauert bis alle Kakerlaken tot sein würden. Mir wurde dringend empfohlen, wenn ich die Biester nicht mit nach Hamburg schleppen möchte, einfach alles da stehen zu lassen und zu gehen. Das heisst der Fernseher, das Bett, Kühlschrank, Waschmaschine, laptop… einfach alles sollte ich am besten zurücklassen und nur meine Klamotten nehmen und gehen.
Nun möchte ich ungerne die Sachen zurück lassen und auf dem Geld sitzen bleiben, denn teilweise sind die Sachen grade erst 1 Jahr in meinem Besitz.

Am 4.9.2013 habe ich einen Termin beim Anwalt vom Verbraucherschutz, denn eigentlich wollte ich mein Studium in Hamburg beenden, was mir aufgrund der Umstände nicht möglich ist.

Nun auch endlich zu meinen Fragen:
Kann ich in diesem Fall, auch ohne schriftlich Aufforderung an meinen Vermieter, Schadensersatz von diesem einforden??
Kann ich die Miete einbehalten?? 10% Mietminderung stehen mir zu, aber ich würde gerne die komplette Miete einbehalten, aufgrund der für mich untragbaren Zustände (ich schlafe seit 4 Wochen jede Nacht mit Licht…).
Und kann ich rückwirkend einen Teil der Miete einfordern??

Ich habe alles dokumentiert und auch tote Kakerlaken in allen Größen gesammelt.

Ich hoffe, mir kann irgendwer helfen, denn ich bin wirklich am verzweifeln.

Achja, ich bin in dem Haus nicht die einzige die betroffen ist.

Danke schonmal für eure Hilfe und ich hoffe, es war nicht zu schwer zu lesen :smile:

Grüße
Barbara

gern würde ich helfen denn ich kann mir diesen ekligen zustand gut vorstellen muss aber auf den termin am 03.09. verweisen wo es mit sicherheit bessere und stickfeste hilfe gibt, da ich mit ungeziefer wenig erfahrung habe, aber vorsicht mit kompletter mietminderung das kann einen schnell einholen aber der anwalt wird in der richtung fit sein.
über eine rückmeldung was draus geworden ist würde ich mich freuen
viel erfolg und viele grüsse

Hallo,

puuh, schwierige Angelegenheit.

Sicherlich wird es schwer hier dem Vermieter anzulasten zu spät gehandelt zu haben. Haben Sie einen Zeugen, der bei dem Gespräch dabei war, als Ihr Vermieter erzählte, dass bereits im Februar in der anderen Wohnung Kakerlaken und er nichts unternommen hat?

Rückwirkend können Sie die Miete, auch nicht einen Teil, nicht zurückfordern.

Bezüglich der Mietminderung: anscheinend ist die Wohnung noch von Ihnen bewohnt, daher würde kein Gericht einer Minderung von 100 Prozent zustimmen, belassen Sie es bei den 10.

Da ich nicht genau verstehe, für was Sie Schadensersatz möchten, kann ich Ihnen dazu nichts antworten.

Leider kann ich Ihnen nichts positiveres schreiben…

Grüße

mitredenwill

Hallo,

ja es gibt mehrere Zeugen und zudem eine Nachbarin, deren Wohnung noch länger befallen ist, da sie direkt neben der versifften Wohnung lebt. An Zeugen scheitert es also nicht.

Schadensersatz möchte ich für die ganzen Sachen, die ich so wie es aussieht zurücklassen muss. Und dafür, dass ich das Studium nicht antreten kann und meine Zukunftspläne damit erstmal auf Eis gelegt sind. Und für die psychische Belastung die dieser Umstand mit sich bringt.

Liebe Grüße
Barbara

Hallo,

danke trotzdem für deine Hilfe. :smile:

Ich werde berichten was der Anwalt sagt und wie es ausgeht.

Liebe Grüße
Barbara

tut mir leid, da kann ich keinen Rat geben

Du tust ja schon Einiges.Leider kann ich nicht weiter helfen.
Gruss

Hallo,ich hatte auch mal probleme mit kakerlaken.die sachen sollten Sie schon mitnahmen,aber erstmal lagern,damit sicher ist dass keine nachkommen schlüpfen…es gibt allerdings ein sehr wirksames mittel,ein pulver welches von den biestern in die nester geschleppt wird und dort alles vernichtet.ich denke wenn der kammerjäger da war,wurde dies bereits gemacht.die miete können sie nicht komplett einbehalten,die 10%sind meiner Meinung nach gerechtfertigt und lt.Gesetz erlaubt.Ich würde allerdings nochmals bei einem Anwalt(z.B.Anwaltshotline,kostet nur paar Euro)nachfragen.Viel Erfolg

hallo barbara,
das ist zu komplex für diese hilfeseite!
selbstverständlich lohnt sich der gang zu einem anwalt, tun Sie dies bitte.
mfg,
udo

Hallo barbie,

eine sehr komplexe Situation. Gut dass Sie am 4.9. einen Anwaltstermin haben, denn der kann Ihnen im Einzelnen sagen, welche Ansprüche nicht nur verständlich sondern auch durchsetzbar sind.„Alles einfach zurücklassen“ halte ich für sehr risikoreich, denn es gibt heute wirksame Kakerlaken-Bekämpfungs-Methoden. Sie müssen wohl besser für weitere Schritte einen Anwalt einschalten.
Viel Glück wünscht Heihei

Hallo Barbara,
es wundert mich doch sehr, dass deine Fragen bei keiner der aufgesuchten Stellen beantwortet werden konnten.
Ich kenne mich mit Ungezieferbefall in Mietwohnungen leider garnicht aus.
Gefühlt würde ich sagen, der Vermieter muss den kompletten Schaden ersetzen (neue Einrichtung, Umzugskosten usw.), wenn nachgewiesen werden kann, dass du als Mieterin nicht selbst die Tiere mitgebracht hast.
Bevor du also die Wohnung verläßt - ob mit oder ohne Einrichtung - solltest du Beweise sichern. Das ist das Allerwichtigste!!
In Kurzform: Fotos, neutrale Zeugen, Sachverständiger/Gutachter, Vermieter, ggf. Anwalt als zus. Zeuge.
Danach erstmal in Ruhe umziehen. Bezüglich Einrichtung würde ich die Dinge entweder mitnehmen oder bei einer Sped. einlagern lassen. Auf keinen Fall dort lassen, das verursacht wieder zus. Entsorgungskosten, die auf dich zukommen könnten.
Mehr kann ich dazu nicht beitragen.
Wünsche viel Glück!

Hallo,

das Problem ist, dass ich einen kleinen Hund habe. Daher kann in der Wohnung leider nicht alles, was es an Bekämpfungsmitteln gibt angewendet werden.

Der Kammerjäger war zwar da, aber leider laufen die Kakerlaken immer noch fröhlich durch die Wohnung. Mittlerweile auch über mein Bett, was für mich unerträglich ist, da ich nun gar keinen Schlaf mehr kriege…

Klar könnte ich die Sachen auch einlagern, aber leider ernähren sich die Biester ja nun von allem, was sie so finden und ich habe Angst, dass ich sie gar nicht mehr los werde. Mein Vermieter hat ja den Schaden verursacht. Hätte er gleich, nachdem er im Februar die Kakerlaken gesehen hat, gehandelt, wäre es nie soweit gekommen, dass sie in andere Wohnungen über gehen. Dies hat mir der Kammerjäger auch bestätigt.

Hallo,

Fotos und Videos wurden gemacht. Zudem wurden auch durch mich getötete Kakerlaken gesammelt und aufbewahrt.

Wenn ich die Sachen einlagere, besteht ja trotzdem die Gefahr, dass die Biester sich weiter vermehren, da sie sich leider auch von Papier und Holz und eigentlich von allem ernähren was grade vorhanden ist. Dies wurde mir auch so vom Kammerjäger bestätigt. Zudem wären dies dann auch wieder Kosten, die ich wahrscheinlich selbst tragen müsste.

ja,ich kenne das…ich musste damals 2 wochen aus der wohnung raus…wie gesagt,mit der mietminderung kann ihnen sicher der anwalt genaueres sagen auch wg.dem schadenersatz!wünsche alles gute und in zukunft keine kakerlaken mehr…

Hallo,

man muss Mietmängel, wo dieser Schädling schriftlich abmahnen und den Vermieter auffordern den Mangel zu beseitigen.
Da der VM um das Problem in der anderen Wohnung wußte, hätte er zeitig einen Kammerjäger holen müssen.

Jedenfalls muss man dann auch eine Frist setzen. Ist dies geschehen, kann man nach Verstreichen der Frist, welche bei Schädlingen ja kurz sein sollte mindern.

Rückwirkend ohne diese Aufforderung geht das nicht.
Auch muss man eine Mietmindern ankündigen. In wenigen Fällen, kann man sofort mindern, sobald der Vermieter informiert wurde.
Beispiel Totalausfall der Heizung im Winter.

Bei starkem Befall würde ich sagen, das man seine Habe wahrscheinlich abschreiben kann. Ich würde noch längere Zeit Köder aufstellen.
In so manchem Geschäft in Wuppertal gibt es auch Kakerlaken - ich meine darunter auch Elektronikfachmärkte und die werfen auch nicht die komplette Ware weg.

Die Wohnung ist bewohnbar, somit ist eine komplette Einbehaltung der Miete kaum gerechtfertigt.
Ob Schadenersatz in Frage kommt, ist fraglich. Dafür müßte ein Gutachter bescheinigen, das die gesamte Habe nicht mehr zu retten sei.
Im Grunde muss man ja jede Buchseite mittels Pinsel säubern
Schätze das würde allenfalls zivilrechtlich mit ungewissem Ausgang einzuklagen sein.

Ich würde mir einem guten Dampfreiniger (Kärcher) besorgen und damit alle Fugen der Möbel ausgiebig bedampfen, wenn möglich.

Offene Lebensmittel weg werfen.

Tips auch hier:

http://www.kakerlake.org/bekampfung/

Viele Grüße
tina

Es ist wohl auch sinnvoller sich außergerichtlich mit dem VM zu einigen. Ich würde mich erkundigen, ob es Sinn macht, die Sachen irgendwo einzulagern und mittels Köder dann das Meiste abzufangen - die

Hallo,

meiner Ansicht nach ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar, denn trotzdem dass der Kammerjäger da war, laufen die Kakerlaken fröhlich durch die Gegend. Mittlerweile auch über das Bett was als einziges Möbelstück noch geblieben ist. Die Aussage des Kammerjägers war ja auch, da der Befall schon so lange besteht und ich eigentlich am 16.9.2013 mein Studium in Hamburg fortsetzten wollte, dass ich die Sachen auf keinen fall mitnehmen kann. Ich müsse mindestens 2 Monate warten und selbst das würde noch nicht reichen den Befall zu bekämpfen. Somit ist ja nun leider meine komplette Lebensplanung über den Haufen geworfen, weil ich das Studium nicht antreten kann, da ich laut Kammerjäger aus der Wohnung nichts mitnehmen kann außer meiner Kleidung, wobei ich diese auch gründlich durchwaschen muss.

Leider können bei mir in der Wohnung nicht alle mittel gegen Kakerlaken zum Einsatz kommen, da ich einen kleinen Hund habe und diesen nicht einfach irgendwo hingeben kann. Somit muss ich warten bis ich endlich umziehen kann, denn eine Einlagerung wird die Biester auch nicht vertreiben und ich will meine Sachen ungerne aufgeben.

Hallo,

die Aussage des Kammerjägers sollte man als schriftliches Gutachten vorliegen haben, da der vermieter sich im Streitfall dann darauf berufen wird, das es sich hier um „hören-sagen Wissen“ handelt.

Solange kein fachmann dies in Schriftform bekundet, hat man halt auch nicht in der Hand.

Einlagern mit entsprechenden schädlingsbekämpfenden Maßnahmen, meine ich selbstredend. Heutzutage kann man komplette Häuser-unbewohnt- begasen. Die Kosten sind enorm und das sollte man vorab mit einem Fachmann klären.
Normalerweise sollte der Mieterverein da helfen.
Ich selber habe dort auch eine Mietrechtschutz.

Ansonsten einen Anwalt für Mietrechtschutz aufsuchen. Ohne Anwalt seh ich da keine Chance auf Einigung.

Du wirst Schadenersatz fordern und der Vermieter diese verweigern. Somit läuft alles auf einen Rechtsstreit raus, wenn der VM diesen nicht durch Zahlung von Summe x verhindern möchte.

Ohne Beweise, Gutachten vom fachmann über den Zustand der Wohnung und der Erlärung das die Habe nicht mehr zu nutzen ist, braucht man keinen Rechtstreit zu beginnen.

Miete komplett mindern, sollte man in so einem fall auch nicht ohne Mieterverein im Rücken.
In solchen Fälle ist aber auch eine fristlose Kündigung (auch die vorab absprechen) möglich, wenn der Vermieter der Aufforderung nach beseitigung nicht nachkommt. Sind seine Möglichkeiten, etwa durch den Hund begrenzt, kann er behaupten alles im Rahmen des Möglichen und Zulässigen unternommen zu haben.
Da kann dann der Vorwurf entstehen, das der Mieter, als du nicht an einem Strang gezogen haben.

Man muss halt immer auch das in Betracht ziehen, was die andere Seite dann auf Vorwürfe erwidern könnte.

Grüße

Ich weiß, dass ich am besten alles in schriftform haben sollte. Beim Kammerjäger habe ich nach einem Nachweis gefragt in ich wurde wiedermal auf den Vermieter verwiesen. Es kann doch nicht sein das das Gesundheitsamt sowie der Kammerjäger als auch der Mieterverein einen alle auf den Vermieter verweisen und angeblich keine Handlungsmöglichkeiten haben. So wurde es mit bisher von all diesen stellen erzählt. Die einzigen die gerne geholfen hätten, war der Verbraucherschutz. Da dort immer nur einmal im Monat ein Anwalt für Mietrecht kommt konnten die mir auch nur den Termin am 4.9. geben.

Ich weiß ja noch nicht mal was der Kammerjäger in meiner Wohnung versprüht hat. Alles was ich mittlerweile weiß ist, dass das Zeug angeblich mindestens 14 Tage braucht bis es wirkt. Habe ich so auch noch nicht gehört. Ich dachte ja der kommt und sprüht und alle gehen tot bis auf die Eier. Und 4 Wochen später dann das gleiche Spiel. Aber bei dem anscheinend nicht und er will mir leider auch nicht sagen was da gesprüht wurde. Da müsse ich halt zu meinem Vermieter.

Die Wohnung ist ja bereits zum 1.9. gekündigt da ich ja dann eigentlich schon in Hamburg sein wollte wegen dem Studium. Nun verzögert sich das alles nach hinten. Man muss dazu sagen das ich im Moment in Rheinland Pfalz wohne und es schon eine ziemliche Strecke bis Hamburg ist was, wenn ich die Sachen stehen lassen würde und später abholen würde, für mich als Studentin mit enormen kosten verbunden wäre die ich nicht zahlen kann.

Das nächste Problem ist das ich in einen 7 Parteien Haus lebe, mein Vermieter aber nur 3 Wohnungen behandeln lässt. Damit ist ja schon vorausgesetzt dass die Bekämpfung nicht erfolgreich sein wird.

Sorry das ich sich jetzt damit zu texte. Du scheinst Ahnung von dem ganzen zu haben und vielleicht kannst du mir noch ein paar Tipps geben :smile:

Grüße Barbara

hallo,
für ungeziefer ist grundsätzlich der vermieter zuständig, außer der mieter hat es selbst eingeschleppt. bei ungezieferbefall kann man natürlich die miete mindern, und bei gesundheitsgefährdung sogar fristlos kündigen.
die schadenersatzgeschichte ist schwieriger. ersten muss man nachweisen, dass der vermieter den schaden verursacht hat und man selbst der schadensminderungspflicht nachgekommen ist. und zweitens weiß ich ehrlich geagt nicht, ob bei kakerlakenbefall auch fernseher etc. betroffen sein können und ob „alles stehen lassen“ wirklich angemessen ist. in solcher situation empfiehlt es sich meines erachtens, einen professionellen kammerjäger als sachverständigen zeugen zu involvieren, ihm die ganze wohnung zu zeigen. sollte der vermieter nichts gegen den befall der wohnung tun, kann der kammerjäger dann gleich auch zur „ersatzvornahme“ schreiten - auf ihre rechnung, die sie dann mit der miete verrechnen können.
viele grüße
salomo

Ja, die Kosten musst du in jedem Fall vorstrecken. Das war ja auch nur eine Idee als Alternative zur sofortigen Entsorgung, um sie nicht dort lassen zu müssen.
Entscheiden musst du das selbst.
Es ist halt so, dass im Falle einer Erstattung durch den Vermieter auch der Schaden genau dargelegt werden muss. Das ist immer schwieriger, wenn alles entsorgt ist, denn das kann niemand mehr begutachten zur Feststellung der genauen Schadenhöhe.