Hallo Elke,
Aber eine REgierung (selbst die eines einzelnen Bundesstaates)
sollte doch andere Möglichkeiten haben.
bereits in den 90ern hat in den 80ern den Herstellern sog. Flottenverbräuche (Corporate Average Fuel Economy, CAFE) vorgeschrieben, d.h. einen durchschnittlichen Spritverbrauch über alle Fahrzeugtypen hinweg, wobei die Regelungen in Kalifornien m.W. am strengsten waren.
Diese Idee hat nicht unwesentlich zum Boom der Geländerwagen beigetragen, denn diese SUV zählten in den Flottenverbrauch nicht mit hinein (zählen als Kleinlaster) und wurden auch steuerlich begünstigt. Das Prinzip Kleinlaster hat dann auch absurde Blüten getrieben, so wurde bspw. der PT Cruiser aufgrund der Form (nicht der Größe) auch als Kleinlaster eingestuft.
Man hat also letzten Endes nicht erreicht, daß mehr spritsparende Fahrzeuge die Straßen füllten, sondern Vermeidungsstrategien ausgelöst. Daß man nun gleich gerichtlich dagegen vorgeht, dürfte seine Ursache so ein bißchen in der US-amerikanischen Mentalität haben: Da klagt man lieber, bevor man die Freiheitsrechte der Menschen einschränkt (bspw. indem direkt auf die Käufer einwirkt).
Gruß,
Christian