Kalkulationszuschlag: MwSt. enthalten?

Liebe Experten!

In der Friseurgesellenprüfung gab es mal wieder eine Rechenaufgabe zum Themenbereich „Kalkulation“ und Widersprüche zum vorgesehenen Lösungsschema:

Ausgerechnet werden sollte der resultierende Brutto-Verkaufspreis, wenn man einen Kalkulationszuschlag von x % hätte.

Die Schülerin hat also zunächst die x % Kalkulationszuschlag aufgerechnet, dann 19% Mehrwertsteuer.

Das Lösungsschema hat lediglich den Kalkulationszuschlag aufgerechnet und direkt den Brutto-Verkaufspreis erhalten, die MwSt. also nicht noch separat draufgerechnet.

Frage 1: Ist das so korrekt???

Frage 2: Wann und wo ist es üblich, die MwSt. in den Kalk-zuschlag zu integrieren?

Und: 
In den 5 Friseur-Fachrechnen-Büchern findet man mal den Ausdruck „Kalkulationszuschlag“, mal „Gemeinkosten“  und mal „Handlungskosten“.

Frage 3: Worin unterscheiden die sich?
Frage 4: Wann ist der Gewinn enthalten, wann wird der separat berechnet?

Mich verwirrt das, und wenn man die anwesenden Friseurmeister fragt: Die rechnen mal so mal so, die nehmen es da nicht so genau. Ich möchte es allerdings genau wissen.

Vielen Dank, wenn ihr mir eine Fragen beantworten könntet!
Gruß, Fo

Hallo,

Das Lösungsschema hat lediglich den Kalkulationszuschlag
aufgerechnet und direkt den Brutto-Verkaufspreis erhalten, die
MwSt. also nicht noch separat draufgerechnet.

Frage 1: Ist das so korrekt???

Ja.

Frage 2: Wann und wo ist es üblich, die MwSt. in den
Kalk-zuschlag zu integrieren?

Überall. Man rechnet doch nicht unnötig in zwei Schritten, wenn man es auch in einem Schritt erledigen kann.

Und: 
In den 5 Friseur-Fachrechnen-Büchern findet man mal den
Ausdruck „Kalkulationszuschlag“, mal „Gemeinkosten“  und mal
„Handlungskosten“.

Frage 3: Worin unterscheiden die sich?

Ist mir zu komplex um es hier für lau aufzuschreiben.

Frage 4: Wann ist der Gewinn enthalten, wann wird der separat
berechnet?

Im Kalkulationmszuschlag ist der Gewinn drin, in den beiden anderen nicht.

Mich verwirrt das, und wenn man die anwesenden Friseurmeister
fragt: Die rechnen mal so mal so, die nehmen es da nicht so
genau. Ich möchte es allerdings genau wissen.

Ich wette, dass die garnicht rechnen, sondern ihre Preise einfach aus Listen entnehmen und ggf. nach Gutdünken anpassen.

&tschö

Unnötig?

Hallo,

Überall. Man rechnet doch nicht unnötig in zwei Schritten,
wenn man es auch in einem Schritt erledigen kann.

Wieso denn „unnötig“???
Wenn ich einen bestimmten Prozentsatz Kalkulationszuschlag aufrechne und dann erst 19% MwSt. bekomme ich ja schließlich ein anderes Ergebnis raus als wenn ich beide Prozentangaben addiere und draufrechne.
Oder hab ich da einen Denkfehler?

Also inwiefern ist das unnötig?

Und: 
In den 5 Friseur-Fachrechnen-Büchern findet man mal den
Ausdruck „Kalkulationszuschlag“, mal „Gemeinkosten“  und mal
„Handlungskosten“.

Frage 3: Worin unterscheiden die sich?

Ist mir zu komplex um es hier für lau aufzuschreiben.

Sorry, dass ich hier für lau gefragt habe. Ich hab für meine Ratschläge in anderen Brettern auch noch nie was berechnet.

Frage 4: Wann ist der Gewinn enthalten, wann wird der separat
berechnet?

Im Kalkulationmszuschlag ist der Gewinn drin, in den beiden
anderen nicht.

Hast du eine Erklärung, warum das in den Friseur-Fachrechenbüchern anders angegeben wird?
Ich habe ein halbes Dutzend davon, in der Mehrzahl der Bücher wird erst der Kalkulationszuschlag aufgeschlagen, dann der Gewinn, dann die MwSt.

Aber das wirst du mir ja für lau nicht erklären.
Schade.
Aber vielleicht findet sich noch jemand anders, der es mir erklären mag?

Mich verwirrt das, und wenn man die anwesenden Friseurmeister
fragt: Die rechnen mal so mal so, die nehmen es da nicht so
genau. Ich möchte es allerdings genau wissen.

Ich wette, dass die garnicht rechnen, sondern ihre Preise
einfach aus Listen entnehmen und ggf. nach Gutdünken anpassen.

Das ist genau das, was mir die Friseurmeister in der Prüfung sagen, das kann für meinen Matheunterricht aber keine Leitlinie sein.

Trotzdem Danke für deine Mühe!

Gruß, Fo

Hallo!

Wie auch immer der Friseur kalkuliert, muß er aus dem Gesamtbetrag, den er vom Kunden verlangt, Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen (bzw. mit an Lieferanten bezahlter Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen).

… in der Mehrzahl der Bücher wird erst der Kalkulationszuschlag aufgeschlagen, dann :der Gewinn, dann die MwSt.

So ist es richtig. Kalkuliert wird mit Nettobeträgen und erst ganz zum Schluß kommt die Umsatzsteuer dazu. Auch beim Einsatz von Material und Werkzeugen werden immer deren Nettokosten angesetzt. Um Vorsteuer und Mehrwertsteuer kümmert man sich bei allen Zwischenschritten der Kalkulation gar nicht.

Ebenso werden bei Abschreibungen und der Bewertung von Lagerbeständen im Rahmen der Inventur ausschließlich Nettobeträge in Ansatz gebracht.

Natürlich muß der Unternehmer die in Lieferantenrechnungen enthaltene Mehrwertsteuer zunächst bezahlen, aber der Friseurmeister verrechnet die bezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) mit der vom Kunden eingenommenen Mehrwertsteuer und überweist nur die Differenz ans Finanzamt. Deshalb ist Umsatzsteuer durchaus ein Thema für Liquiditätsbetrachtungen, aber nicht für die Preiskalkulation.

Daß es mancher Betriebsinhaber mit Feinheiten der Kalkulation nicht so genau nimmt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn man aber genau wissen will, welchen Preis man mindestens vom Kunden verlangen muß, um keinen Verlust zu machen, sollte man genau kalkuliert haben. Solche Gelegenheiten kann es auch für einen Friseurbetrieb geben, etwa anläßlich einer Werbeaktion mit ermäßigten Preisen. Vermutlich möchte der Inhaber dabei nicht zubuttern und sollte deshalb genau wissen, wie weit er gehen kann.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

Überall. Man rechnet doch nicht unnötig in zwei Schritten,
wenn man es auch in einem Schritt erledigen kann.

Wieso denn „unnötig“???

Wenn ich einen bestimmten Prozentsatz Kalkulationszuschlag
aufrechne und dann erst 19% MwSt. bekomme ich ja schließlich
ein anderes Ergebnis raus als wenn ich beide Prozentangaben
addiere und draufrechne.
Oder hab ich da einen Denkfehler?

Nein, das stimmt.

Aber falls der Kalkulationszuschlag die USt beinhalten soll, könntest du ja wie folgt rechnen:

z.B.: Einstandspreis (EP) = 10€, Kalkulationszuschlag (KZ) o. USt = 90%, USt = 19%

KZ o. USt : Brutto-Verkaufspreis (BVP) = 10€ * 1,9 * 1,19 = 22,61€
KZ inkl. USt: BVP = 10€ * 2,261= 22,61€

D.h. im ersten Fall schlägst du erst 90% auf den Einstandspreis und dann auf den Netto-Verkaufspreis(NVP) noch einmal 19% und im zweiten Fall, direkt 226,1% auf den Einstandpreis und erhältst beide Male den gleichen Brutto-Verkaufspreis.

Also inwiefern ist das unnötig?

Weil aber bei deiner Aufgabe bei gegebenem Kalkulationszinssatz nach dem Brutto-Verkaufspreis gefragt wird, müsstest du - um zu dem richtigen erwarteten Ergebnis zu kommen - sehr wohl wissen, ob der Kalkulationszuschlag die USt enthält oder nicht.

z.B.: KZ = 80%, EP = 10€, BVP = ?

Falls KZ inkl. USt :

KZ = (BVP - EP) / EP —> BVP = KZ * EP + EP = 0,8 * 10€ + 10€ = 18€

Falls KZ o. USt :

KZ = (NVP - EP) / EP —> NVP = KZ * EP + EP = 0,8 * 10€ + 10€ = 18€,
BVP = 18€ * 1,19 = 21,42€

Gruß
Pontius

Hallo,

In der Friseurgesellenprüfung gab es mal wieder eine
Rechenaufgabe zum Themenbereich „Kalkulation“ und Widersprüche
zum vorgesehenen Lösungsschema:
Ausgerechnet werden sollte der resultierende
Brutto-Verkaufspreis, wenn man einen Kalkulationszuschlag von
x % hätte.

Die Schülerin hat also zunächst die x % Kalkulationszuschlag
aufgerechnet, dann 19% Mehrwertsteuer.

Das Lösungsschema hat lediglich den Kalkulationszuschlag
aufgerechnet und direkt den Brutto-Verkaufspreis erhalten, die
MwSt. also nicht noch separat draufgerechnet.

Frage 1: Ist das so korrekt???

Weil es unterschiedliche Definitionen von Kalkulationszuschlag gibt,

z.B.: Kalkulationszuschlag = (Nettoverkaufspreis - Einstandpreis) / Einstandspreis
oder Kalkulationszuschlag = (Bruttoverkaufspreis - Einstandspreis) / Einstandspreis

bzw. diese nicht eindeutig sind,

z.B. : Kalkulationszuschlag = (Verkaufspreis - Bezugspreis) / Bezugspreis,

sollte bei solchen Aufgaben angegeben werden, ob in dem Kalkulationszuschlag die Umsatzsteuer enthalten sein soll oder nicht.

Falls das nicht angegeben war, dürfte der Lösungsweg bzw. das Ergebnis der Schülerin aber nicht als falsch bewertet werden, auch wenn sie dann - falls sie ansonsten richtig gerechnet hat - zu einem anderen Ergebnis kommt.
Es ist auch sinnvoll und üblich, dass mit einem Kalkulationszuschlag gerechnet wird, der nicht die Umsatzsteuer enthält.
Schließlich wird die USt an das FA abgeführt und gehört nicht zu den betrieblichen Kosten.
Weil es weniger Rechenarbeit ist und um die Erwartungshaltung des Lehrers/ Aufgabenstellers, zu befriedigen, wäre es vielleicht effektiv, die Aufgabe so zu lösen, wie es im Unterricht gelehrt wurde.

Frage 2: Wann und wo ist es üblich, die MwSt. in den
Kalk-zuschlag zu integrieren?

Normalerweise ist die USt nicht in dem Kalkulationszuschlag enthalten.

Und: 
In den 5 Friseur-Fachrechnen-Büchern findet man mal den
Ausdruck „Kalkulationszuschlag“, mal „Gemeinkosten“  und mal
„Handlungskosten“.
Frage 3: Worin unterscheiden die sich?
Frage 4: Wann ist der Gewinn enthalten, wann wird der separat
berechnet?

In Handelsunternehmen heißt es Handlungskosten, in Fertigungsunternehmen, Gemeinkosten.
Es ist das gleiche gemeint, nämlich die Kosten, die nicht einem Kostenträger direkt zugeordnet werden können.
Der Kalkulationszuschlag enthält die Gemeinkosten bzw. Handlungskosten und den Gewinnzuschlag, ggf. auch Kundenskonto/Kundenrabatt.
D.h. in den Gemeinkosten/Handlungskosten sind im Gegensatz zu den Kalkulationszuschlägen keine Gewinne enthalten.

Gruß
Pontius

Hallo,

… in der Mehrzahl der Bücher wird erst der Kalkulationszuschlag aufgeschlagen, dann :der Gewinn, dann die MwSt.

So ist es richtig.

Nein. Der Kalkulationszuschlag enthält bereits den Gewinn. Wenn ich schrittweise kalkuliere, dann schlage ich nicht den Kalkulationszuschlag drauf, sondern die Gemeinkostenzuschlagsätze (bzw. Handlungskostenzuschlagsatz im Bereich des Handels, ist aber eigentlich dasselbe), dann den Gewinn, die Umsatzsteuer, den Skontoabzug des Kunden.

Ist aber umständlich. Deswegen: Ein Zuschlag, der die genannten Dinge allesamt enthält, mit dem ich in einem Rechenschritt vom Netto-EK zum Brutto-VK komme. Das ist im Handel so üblich und das wird (neben der ausführlichen Kalkulation) für die Prüfungen z.B. der Friseure oder der Einzelhandelskaufleute auch so benötigt.

&tschüss

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Guten Tag

aus welchen Kostenblöcken sich der Kalkulationszuschlag zusammensetzt (Gemeinkosten";"Handlungskosten) ist ja nicht relevant bei Ihrer Berechnung.
Alle Kostenblöcke die Sie in den Zuschlag einrechnen müssen(!) netto sein, das ist absolut sicher. Es sei denn Sie weisen keine MwSt aus und sind somit nicht abzugsberechtigt).

Ob der Kalkukaltionszuschlag sich aus Fixkosten und variablenkosten zusammensetzt sagt nichts über die Umsatzsteuer aus die Sie einrechnen sollten.

Ich bin kein BWLer aber ich denke dass die Form die Sie gewählt haben die richtig ist.
Den Zuschlag errechnen und dann die MwSt drauf rechnen. Alles andere ist Schwachsinn aus meiner Sicht.

Wenn man zur Bank geht und sagt man habe auf die Artikel 300% Aufschlag aber der Betrag sei inkl. MwSt dann können Sie nach Hause gehen (ohne Kredit).

In den beiden Kostenblöcken die Sie nennen, bzw in allen Kostenblöcken ist aus meiner Sicht nie Gewinn erhalten. Gewinne sind keine Kosten!

Wikipedia erklärt gut was Handlungskosten sind.