Hallo,
In der Friseurgesellenprüfung gab es mal wieder eine
Rechenaufgabe zum Themenbereich „Kalkulation“ und Widersprüche
zum vorgesehenen Lösungsschema:
Ausgerechnet werden sollte der resultierende
Brutto-Verkaufspreis, wenn man einen Kalkulationszuschlag von
x % hätte.
Die Schülerin hat also zunächst die x % Kalkulationszuschlag
aufgerechnet, dann 19% Mehrwertsteuer.
Das Lösungsschema hat lediglich den Kalkulationszuschlag
aufgerechnet und direkt den Brutto-Verkaufspreis erhalten, die
MwSt. also nicht noch separat draufgerechnet.
Frage 1: Ist das so korrekt???
Weil es unterschiedliche Definitionen von Kalkulationszuschlag gibt,
z.B.: Kalkulationszuschlag = (Nettoverkaufspreis - Einstandpreis) / Einstandspreis
oder Kalkulationszuschlag = (Bruttoverkaufspreis - Einstandspreis) / Einstandspreis
bzw. diese nicht eindeutig sind,
z.B. : Kalkulationszuschlag = (Verkaufspreis - Bezugspreis) / Bezugspreis,
sollte bei solchen Aufgaben angegeben werden, ob in dem Kalkulationszuschlag die Umsatzsteuer enthalten sein soll oder nicht.
Falls das nicht angegeben war, dürfte der Lösungsweg bzw. das Ergebnis der Schülerin aber nicht als falsch bewertet werden, auch wenn sie dann - falls sie ansonsten richtig gerechnet hat - zu einem anderen Ergebnis kommt.
Es ist auch sinnvoll und üblich, dass mit einem Kalkulationszuschlag gerechnet wird, der nicht die Umsatzsteuer enthält.
Schließlich wird die USt an das FA abgeführt und gehört nicht zu den betrieblichen Kosten.
Weil es weniger Rechenarbeit ist und um die Erwartungshaltung des Lehrers/ Aufgabenstellers, zu befriedigen, wäre es vielleicht effektiv, die Aufgabe so zu lösen, wie es im Unterricht gelehrt wurde.
Frage 2: Wann und wo ist es üblich, die MwSt. in den
Kalk-zuschlag zu integrieren?
Normalerweise ist die USt nicht in dem Kalkulationszuschlag enthalten.
Und:
In den 5 Friseur-Fachrechnen-Büchern findet man mal den
Ausdruck „Kalkulationszuschlag“, mal „Gemeinkosten“ und mal
„Handlungskosten“.
Frage 3: Worin unterscheiden die sich?
Frage 4: Wann ist der Gewinn enthalten, wann wird der separat
berechnet?
In Handelsunternehmen heißt es Handlungskosten, in Fertigungsunternehmen, Gemeinkosten.
Es ist das gleiche gemeint, nämlich die Kosten, die nicht einem Kostenträger direkt zugeordnet werden können.
Der Kalkulationszuschlag enthält die Gemeinkosten bzw. Handlungskosten und den Gewinnzuschlag, ggf. auch Kundenskonto/Kundenrabatt.
D.h. in den Gemeinkosten/Handlungskosten sind im Gegensatz zu den Kalkulationszuschlägen keine Gewinne enthalten.
Gruß
Pontius