Kaltakquise - was geht, was geht nicht?

Hallo,

immer wenn man nach Infos sucht, wie man am Besten (Geschäfts-)Kunden kontaktieren kann, stößt man auf die Aussage, dass die Kaltakquise per Telefon und Mail unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, dh. wenn man davon ausgehen kann, dass das Angebot für den Kunden relevant ist oder auch der Kunde mit der Werbung einverstanden ist.

Woher weiß man, ob der Kunde einverstanden ist, wenn noch keine Geschäftsbeziehung besteht? Schickt man vorher ne Mail und fragt, ob man Werbung schicken darf?
Dann hätte man (im Gegensatz zum Anruf) das Einverständnis wenigstens schriftlich…

Oder wie läuft das in der Praxis so ab?

Beispiel: VHS (man würde dort gerne Vorträge halten). Darf man sich da einfach melden oder betritt man schon da dünnes Eis?
Grade für Gründer ist der (erlaubte) postalische Weg ja kaum bezahlbar…

LG und danke,
Nicky

Hallo,

Hallo,

immer wenn man nach Infos sucht, wie man am Besten
(Geschäfts-)Kunden kontaktieren kann, stößt man auf die
Aussage, dass die Kaltakquise per Telefon und Mail unter
bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, dh. wenn man davon
ausgehen kann, dass das Angebot für den Kunden relevant ist
oder auch der Kunde mit der Werbung einverstanden ist.

Nein - dies ist ein Irrtum.

Kaltaquise per Telefon, Fax oder Email ist nicht mehr erlaubt.

Möglich wäre per Brief Informationen verschicken, Inserate in Fachzeitschriften oder der Tageszeitung, Werbematerial verteilen lassen.

Kontakte über Bekannte, Freunde, Nachbarn suchen und die bei Möglichkeit das persönliche Ansprechen nicht vergessen.

Beispiel: VHS (man würde dort gerne Vorträge halten). Darf man
sich da einfach melden oder betritt man schon da dünnes Eis?
Grade für Gründer ist der (erlaubte) postalische Weg ja kaum
bezahlbar…

Wenn man seine Dienste anbieten will, darf man natürlich bei der Stadt- oder Kreisverwaltung den Leiter der Volkshochschule ansprechen und ihn fragen.

LG und danke,
Nicky

Gruß Merger

Hallo,

immer wenn man nach Infos sucht, wie man am Besten
(Geschäfts-)Kunden kontaktieren kann, stößt man auf die
Aussage, dass die Kaltakquise per Telefon und Mail unter
bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, dh. wenn man davon
ausgehen kann, dass das Angebot für den Kunden relevant ist
oder auch der Kunde mit der Werbung einverstanden ist.

Nein - dies ist ein Irrtum.

Kaltaquise per Telefon, Fax oder Email ist nicht mehr erlaubt.


_B2B Werbung per Telefonanruf (Kaltakquise)

Für insbesondere Dienstleistungsunternehmen stellt sich oft die Frage “dürfen unsere Mitarbeiter potentielle Kunden einfach anrufen und zu akquirieren versuchen?”. Hier heißt es Obacht geben, länger leben, sprich vermeidbare Abmahnungen erst gar nicht zu provozieren, denn die Werbung mit einem Telefonanruf ist gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (Gesetzestext siehe unten) nur eingeschränkt zulässig.

Bei gewerblichen, potentiellen Kunden gilt hier die zweite Alternative, nach der die Werbung mittels Telefonanruf nur dann erlaubt ist, wenn zumindest eine mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen vorliegt. Hierzu muss auf Grund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden vom Anrufer vermutet werden können (BGH GRUR 2008, 189). Es sind folglich Anrufe gedeckt, an denen ein durchschnittlich störungsanfälliger Gewerbetreibender interessiert wäre, sofern nicht besondere Umstände für einen entgegenstehenden Willen des individuellen Kunden sprechen. Hierbei ist auf die Interessenlage zum Zeitpunkt vor dem Anruf abzustellen. Die Beweislast für die mutmaßliche Einwilligung ist vom Werbenden zu tragen._

Quelle: http://www.nietzer.info/2011/02/b2b-werbung-per-tele…


_ Kaltakquise B2B

Die Telefonwerbung im B2B-Kontext ist wettbewerbsrechtlich zulässig, wenn eine mutmaßliche Einwilligung des angesprochenen Unternehmens vorliegt.
Das werbende Unternehmen muss hierbei aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse beim angerufenen Unternehmen bezüglich Inhalt und Art der Werbung vermuten können.
Es gibt verschiedene Kriterien, die für eine mutmaßliche Einwilligung sprechen.
Eine abschließende Aufzählung kann an dieser Stelle leider nicht gemacht werden.

Beispielsweise kann eine mutmaßliche Einwilligung dann vorliegen, wenn eine enge laufende Geschäftsverbindung zwischen Werbenden und Umworbenen vorliegt und ein sachlicher Zusammenhang des Anrufs mit der bereits bestehenden Geschäftsbeziehung besteht.

Das werbende Unternehmen trägt die Beweislast für die Tatsachen, die zur Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung führen. Sollte das umworbene Unternehmen aber bereits am Anfang des Telefongesprächs mitteilen, dass es dieser Form der Werbung nicht erwünscht, so scheidet die Annahme eines mutmaßlichen Willens selbstverständlich aus._

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kaltakquise-B2B—f1…


_Die Rechtslage bei Telefonakquise – ein Interview mit Rechtsanwältin Jutta Löwe

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich eine Telefonakquise im gewerblichen Bereich plane?

Jutta Löwe: Hier ist Telefonakquise unter Umständen erlaubt. Es kommt aber auf bestimmte Voraussetzungen an: Sie dürfen andere Unternehmer nur dann anrufen, wenn Sie vermuten können, dass der Adressat mutmaßlich in eine Telefonakquise einwilligt.

Was bedeutet das?

Jutta Löwe: Ein Beispiel für erlaubte Telefonakquise sind etwa bestehende oder angebahnte Geschäftsbeziehungen zum Unternehmen. Eine mutmaßliche Einwilligung können Sie ebenfalls vermuten, wenn der Angerufene gegenüber Dritten Interesse an Ihren Produkten oder Dienstleistungen gezeigt hat.Nicht zuletzt sind auch die Nähe der Produkte und Leistungen zu Ihrem Kerngeschäftsbereich ein Indiz dafür, dass Ihr Anruf erlaubt ist. Eine Druckerei, die Broschüren, Flyer oder andere Printprodukte druckt, kann beispielsweise davon ausgehen, dass Werbeagenturen Interesse an ihrem Angebot haben. Generell sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass die Gerichte sehr unterschiedlich entscheiden, deshalb ist vieles Auslegungssache.

Ich sollte meine Zielgruppe also sorgfältig auswählen.

Jutta Löwe: Richtig. Es ist sehr wichtig, sich vor einer telefonischen Neukundenansprache Gedanken zu der Auswahl der Zielgruppe zu machen und genau zu überlegen, welche Unternehmen an Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung tatsächlich Interesse haben könnten. Wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Telefonakquise an die richtigen Türen klopft, sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite und können weiterhin über die Telefonakquise neue Kunden gewinnen und Aufträge generieren._

Quelle: http://wordbridge.de/news/datenschutz/die-rechtslage…


Gruß
Falke

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Hallo Falke,

danke für Deine Links. Genau das meinte ich: hätte würde wollte könnte…

Viel Anwaltsgeschwurbel und alles nicht konkret…

LG Nicky

wobei man bei den aufgeführten Beispielen von Falke nicht mehr von einer Kaltakquise ausgeht, denn da bestehen vermutlich schon Geschäftbeziehungen.

Gruß Merger

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Servus,

Viel Anwaltsgeschwurbel und alles nicht konkret…

ja, für einfache Gemüter. Die halten sich aus dem Spiel am besten raus und merken sich bloß „Kaltakquise per Telefon ist verboten“. Sie können dann das Feld denen überlassen, die ein bissle flinker im Hirn sind und die von der Rechtsprechung konkretisierten Möglichkeiten nutzen.

Schöne Grüße

MM

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oh danke für den überaus netten Kommentar.

Die „einfachen Gemüter“ sind halt leider keine Anwälte sondern nur zB Naturwissenschaftler…

und von „konkretisiert“ kann wohl kaum eine Rede sein, oder?

Servus,

nun, auch z.B. die Struktur von Tonmineralen ist nicht aufgeklärt worden, indem einer subsummierte „alles Chemikergeschwurbel, das geht ja völlig durcheinander!“. Kein Ansatz, der hilft, eine Sache zu verstehen.

Es sind folglich Anrufe gedeckt, an denen ein durchschnittlich störungsanfälliger Gewerbetreibender interessiert wäre, sofern nicht besondere Umstände für einen entgegenstehenden Willen des individuellen Kunden sprechen. Hierbei ist auf die Interessenlage zum Zeitpunkt vor dem Anruf abzustellen. Die Beweislast für die mutmaßliche Einwilligung ist vom Werbenden zu tragen.

Man muss sich also, bevor man so eine Aktion startet, genau das überlegen, was man sich dabei sowieso und ganz unabhängig von Verboten überlegen muss: Interessiert sich der Angerufene überhaupt für das, was ich ihm biete? Freilich kann man dann nicht fünfzig Kontakte in der Stunde „machen“ - das macht aber nichts, weil diese fünfzig Kontakte eh keine Prospects bringen.

Wenn man ins Blaue hinein irgendwelche Branchenadresslisten abarbeitet, erreicht man damit entweder nichts, oder man pinkelt sich selber in den Stiefel - wenn nämlich Leute, die sonst vielleicht Interesse an der angebotenen Leistung gehabt hätten, sich an den Namen erinnern, der für sie wegen des lästigen telefonischen Überfalls negativ besetzt ist.

Es geht also nichts daran vorbei, dass man genau überlegt, wer und wo die potenziellen Kunden sind. Wenn man sich mit dem Ergebnis dieser Überlegung aufs Telefon stürzt, ist das durch den zitierten Leitsatz gedeckt. Die Dokumentation dieser Überlegung „wer interessiert sich warum für meine Leistung?“ ist der geforderte „Beweis“ für ein mutmaßliches Interesse des Angerufenen.

Die potenziellen Kunden eines Starkstromtechnikers sind naturgemäß andere als die eines Herstellers von Wurstfüllvollautomaten und wieder andere als die eines Spezialisten für Polyoxymethylenspritzguss. Vor diesem Hintergrund wäre es ein bissle viel verlangt, dem erwähnten Urteil einen Anhang beizufügen, in dem steht, wer von wem zum Zweck der Akquise angerufen werden darf, um welche Leistung anzubieten.

Schöne Grüße

MM

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Äh, Outing
Hi!
Bin wohl auch ein einfaches Gemüt?

Ich habe überhaupt keinen Sinn für juristische Texte und Amtsdeutsch (Abgesehen von Formularlegastenie meine einzige Sprachschwäche). Ich lese sowas wieder und wieder und bin am Ende immer noch nicht sicher, ob ich den Sinn richtig erfasst habe.

Da wäre eine Erklärung und Hilfe bei der Übertragung auf den konkreten Fall einfach netter.

[oT: Bei Wer wird Millionär wurde die Frage gestellt: „Wieviele Sauerstoffatome enthält Wasser?“ Der Kanditat überlegte laut:„H zwei O - zwei Sauerstoffatome“. Jeder halbwegs naturwissenschaftlich gebildete klatscht sich mit der Hand an die Stirn angesichts dieser Antwort…
Die nächste Frage kann ich nicht genau wiedergeben, es ging um ein 4-Mächte-Abkommen und wer das unterzeichnet hätte und wer nicht.
Meine Freundin regte sich total darüber auf, dass der Kanditat das nicht wusste, woraufhin ich ihr das selbe zur ersten Frage spiegelte.
Nur zur Verdeutlichung: Fast jeder hat irgendwo Lücken in Wissensgebieten, die ihm einfahc nicht liegen. Ich finde es ein wenig vermessen, anhand dieses Kriteriums jemanden als „einfaches Gemüt“ hinzustellen.]

So, das musste mal raus.

Viel Anwaltsgeschwurbel und alles nicht konkret…

ja, für einfache Gemüter. Die halten sich aus dem Spiel am
besten raus und merken sich bloß „Kaltakquise per Telefon ist
verboten“. Sie können dann das Feld denen überlassen, die ein
bissle flinker im Hirn sind und die von der Rechtsprechung
konkretisierten Möglichkeiten nutzen.

Oder jemanden fragen, der sich damit besser auskennt und bereit ist, sein Wissen netterweise zu teilen.

Grimmige Grüße :wink:
kernig

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Verschiedene Wege zum Ziel
Servus,

auf diese oder jene oder jene Weise kann man alles verstehen, was irgendjemand über irgendwas sagt - sei es, dass man sich selber in die Materie einarbeitet, oder dass man sich von jemandem helfen lässt, der darin besser zu Hause ist.

Sicher ist, dass das nicht dadurch funktioniert, dass man die fragliche Aussage in Bausch und Bogen als Geschwurbel abkanzelt und von dem, der sie gemacht hat, verlangt, er möge doch etwas ganz anderes sagen, egal wie falsch es ist.

Sogar den Verfassern von Handbüchern und Hilfstexten für Software schwebt beim Schreiben ihrer Texte im Kern etwas Richtiges vor, auch wenn es ihnen in der Regel nicht gelingt, das für Fachfremde verständlich zu formulieren - auch hier gibt es die Möglichkeit, über das Geschwurbel der blöden EDV-Heinis zu maulen und sich zu wünschen, dass die fragliche Software sich genauso einfach wie z.B. ein Fernsehgerät bedienen lässt, und die Alternative, dass man sich von einem technisch versierten Menschen DAU-gerecht erklären lässt, was in dem Handbuch steht.

Die erste Möglichkeit ist die populärere, aber die Alternative ist die nützlicher im Sinn des angestrebten Ziels.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

auf diese oder jene oder jene Weise kann man alles verstehen,
was irgendjemand über irgendwas sagt - sei es, dass man sich
selber in die Materie einarbeitet, oder dass man sich von
jemandem helfen lässt, der darin besser zu Hause ist.

Das war die Ursprungsintention des Postings…

Sicher ist, dass das nicht dadurch funktioniert, dass man die fragliche Aussage in :Bausch und Bogen als Geschwurbel abkanzelt und von dem, der sie gemacht hat, :verlangt, er möge doch etwas ganz anderes sagen, egal wie falsch es ist.

Ich habe nichts und niemanden abgekanzelt und nichts verlangt. Ich habe um Hilfe gebeten und wollte nur nochmal darauf hinweisen, dass ich die Original-Texte sehr wohl kenne, aber leider nicht alles verstehe.
Bzw. mich diese Original-Texte genau wieder zu meiner Ausgangsfrage zurückführen.

und die Alternative, dass man sich von einem technisch versierten Menschen :smiley:AU-gerecht erklären lässt, was in dem Handbuch steht.

Genau das wollte ich doch! Aber ich werde das Gefühl nicht los, Du willst a) mich nicht verstehen und b) mich abkanzeln!

Die erste Möglichkeit ist die populärere, aber die Alternative ist die nützlicher im Sinn des :angestrebten Ziels.

Und auf die Juristerei zurückzukommen:
In jeder Beratung mit einem Anwalt wirst Du wieder mit uneindeutigen Aussagen überschüttet. z.B. „das können Sie so sehen“, „das könnte so funktionieren“, „das können wir nicht garantieren“, „es ist einen Versuch wert“ etcetc. Es ist immer alles irgendwie Auslegungssache, sonst gäbe es wohl nicht so viele Gerichtsverfahren, wenn denn alles sooo klar ist. Offensichtlich bin nur ich zu blöd dazu.

Um bei kernigs Beispiel zu bleiben: H2O ist eindeutig als Formel. 1kg ist 1kg und nicht mal 1,2 oder mal 1,5kg je nach Betrachter etc.

Es sind folglich Anrufe gedeckt, an denen ein durchschnittlich störungsanfälliger :Gewerbetreibender interessiert wäre, sofern nicht besondere Umstände für einen :entgegenstehenden Willen des individuellen Kunden sprechen. Hierbei ist auf die :Interessenlage zum Zeitpunkt vor dem Anruf abzustellen. Die Beweislast für die :mutmaßliche Einwilligung ist vom Werbenden zu tragen.

Wer ist denn der durhschnittlich störungsanfällige Geschäftstreibende? Wie ist der definiert?
Was sind die besonderen Umstände? Wie weit wird der entgegenstehende Wille ausgelegt?

Ich finde schon in diesem kleinen Absatz sind genug Aussagen drin, die für mich nicht konkret zu fassen sind.

Grüße
nicky

Hallo Falke,

vielen Dank für Deine Hilfe.

Ich möchte nochmal ausdrücklich betonen, dass ich nichts abkanzeln wollte, wie Aprilfisch hier behauptet. Ich wollte nur ausdrücken, dass ich genau diese Texte nicht so recht verstehe!

LG nicky

kurz und oT
Hi!
Also wenn ich unbegrenzt Zeit und Ressourcen zur Verfügung hätte, dann würde ich Dir recht geben.
Da dem aber nicht so ist, kann und will ich mich nicht in alle Fachgebiete vertiefend einarbeiten, nur weil sie punktuell mal in meinem Leben auftauchen. (Zum Glück bin ich verheiratet, da bleiben schonmal nur 50% bei gerechter Arbeitsteilung :wink: )

Grüße
kernig

1 Like

Hi!
Bin wohl auch ein einfaches Gemüt?

@nicky @kernig

nee…ihr habt da nichts falsch verstanden oder falsch gemacht. Es gibt hier nur einen „Herrgott“ aller Ratgeber, der alles in Grund und Boden schimpft und anmacht, was anderer Meinung ist als er selbst.
Wenn du dir seine anderen Postings durchliest, dann merkt man schnell, wessen Geistes Kind dieser Typ ist. Zumal da auch mancher Murks bei ist, den er so ablässt. Also einfach …delete den Fisch!

Nicht ärgern, sondern zu denen gucken die wirklich weiterhelfen!

1 Like

Wat is e Argument?
Servus,

falls es Dir entgangen sein sollte: Mit anderen Meinungen kann ich sehr gut leben, bloß Gebabbel mag ich nicht so gerne leiden, wenn es um die Klärung eines Sachverhaltes geht.

Wenn jemand sich mit Rechtsprechung auseinandersetzen möchte, tut er gut daran, diese nicht von vornherein als dummes Zeug („Geschwurbel“) abzutun, alldieweil er sonst keine Möglichkeit hat, sie zu verstehen.

Jo, und wenn er sich nicht damit auseinandersetzen möchte, muss er es sich eben einfacher machen und auf der sicheren Seite bleiben. Das ist dann das, was ich als Lösung für einfache Gemüter bezeichnet habe.

Der vorliegende Fall ist ein gutes Beispiel dafür: Der UP, der vom Intellekt ohne weiteres in der Lage wäre, die zitierten Leitsätze zu verstehen, verbaut sich den Weg dazu, indem er von vornherein unterstellt, dass Richter dummes Zeug schreiben und sich wünscht, dass Rechtsprechung ganz anders funktionieren möge, als sie funktioniert. Wenn man bei einer durchaus fummeligen Abgrenzung, die durch Rechtsprechung entwickelt wird (und dabei in dieser Materie sicherlich noch weiter entwickelt werden wird) erwartet, von vornherein der Ansicht ist, dass diese unbrauchbar sei, weil sie nicht genügend definiert sei, muss man sich halt weit genug von dieser Grenze entfernt bewegen, d.h. im konkreten Fall auf Kaltakquise per Telefon, Fax, E-Mail verzichten - das ist dann die einfache Lösung, die es einem erspart, sich mit Rechtsprechung zu beschäftigen.

BTW: Wenn ich irgendwo etwas Falsches schreibe, steht es Dir selbstverständlich frei, mich zu korrigieren - als Argumente sind in so einem Fall „weiß doch jeder“ oder „das ist so, weil es so ist“ allerdings nicht so passend.

So, und jetzt könntest Du ja mal dem Fragesteller beschreiben, wie konkret er die von ihm als „Geschwurbel“ beanstandeten Begriffe verstehen kann.

Schöne Grüße

MM

falls es Dir entgangen sein sollte: Mit anderen Meinungen kann
ich sehr gut leben, bloß Gebabbel mag ich nicht so gerne
leiden, wenn es um die Klärung eines Sachverhaltes geht.

Hmmm wer babbelt denn die ganze Zeit in diesem Thread rum?
Außer einem sinnvollen Post hast Du eher wenig zur Klärung beigetragen. Du zerpflückst nun seit Tagen den „Geschwurbel-Satz“. Dh Du selbst babbelst nur rum und interpretierst wegen einem Satz alles Mögliche in mich rein! Alle Achtung, das bringt ja richtig viel!

Toll, dass man hier so nett von der Seite angemacht wird! Hab ich Dir was getan???

Nic

http://www.ajedo.de/neukundenpotential.php

BDSG-Novelle - Nachtrag.
einfach hier mal nachlesen:

http://www.online-marketing-recht.de/2012/06/bdsg-no…

http://www.online-marketing-recht.de/2010/11/keine-e…

Gruß Merger