Hallo, hallo, liebe „wer-weiss-was“-Fans, wer weiss was zu folgendem Thema:
Es geht um das Abrechnen des Kaltwasserverbrauchs einer 2011 gekauften gebrauchten Eigentumswohnung. Insgesamt ca. 40 WE, 1969 gebaut. Bisher wurde dort das Kaltwasser nach Eigentümeranteilen abgerechnet. D.h., eine Person zahlt genausoviel wie sechs in der Wohnung. Das sind 2010 z.Zt. € 600,00 p.a. Nach einem Eigentümerbeschluss sollen keine Kaltwasserzähler eingebaut werden. Soll zu teuer sein (???).
Der Eigentümer der jetzt gekauften Wohnung hat im Rahmen einer Bad-Modernisierung auf seine Kosten eine Wasseruhr einbauen lassen. Deshalb, weil in der Brem.Landesbauordnung steht, das in jede Wohnung ein Kaltwasserzähler gehört, weil er, wenn die Eigentümerversammlung doch einmal den Einbau von Kaltwasserzählern beschliessen sollte, sein Bad nicht noch einmal umbauen muss und letztlich auch deshalb, weil er die möblierte Wohnung in den nächsten fünf Jahren nur sporadisch, also an weniger als zehn Tagen im Jahr, nutzen will und mit der Wasseruhr nachweisen kann, dass kein messbarer Verbrauch erfolgte.
Die Wohnungsverwaltung meint, das zähle alles nicht.
Hallo,da kann ich leider nicht weiter helfen.
Hallo, hallo, liebe „wer-weiss-was“-Fans, wer weiss was zu
folgendem Thema:
Es geht um das Abrechnen des Kaltwasserverbrauchs einer 2011
gekauften gebrauchten Eigentumswohnung. Insgesamt ca. 40 WE,
1969 gebaut. Bisher wurde dort das Kaltwasser nach
Eigentümeranteilen abgerechnet. D.h., eine Person zahlt
genausoviel wie sechs in der Wohnung. Das sind 2010 z.Zt. €
600,00 p.a. Nach einem Eigentümerbeschluss sollen keine
Kaltwasserzähler eingebaut werden. Soll zu teuer sein
(???).
Der Eigentümer der jetzt gekauften Wohnung hat im Rahmen einer
Bad-Modernisierung auf seine Kosten eine Wasseruhr einbauen
lassen. Deshalb, weil in der Brem.Landesbauordnung
Hallo, also bei uns in Norddeutschland sind Wasseruhren Pflicht. Und das Hauswasser für Garten, Waschküche usw. wird nach Quadratmeter abgerechnet. Früher wurde nach Bewohner abgerechnet, das finde ich tatsächlich besser. Ob die Wasseruhren, die nicht so furchtbar teuer waren, wirklich okay sind, möchte ich nicht unterschreiben. Außerdem kann doch nur die Eigentümer-Versammlung bestimmen, was bei euch eingebaut wird und wie abgerechnet wird. Ihr alle - die Eigentümer - bestimmen also bei einer jährlichen Versammlung. Ob ich dir damit helfen konnte,kann ich nicht feststellen oder beurteilen.Aber du kannst ja noch mal schreiben, wenn du noch Fragen hast. Gruß Uli
Hallo,
hier kann ich nicht helfen. Empfehle einen Anwalt zu konsultieren.
Die Landesbauordnung betrifft neue genehmigungspflichtige Baumaßnahmen. Bestandsobjekte werden davon nicht berührt! Für Sie gilt das, was in der Teilungserklärung über die Verbrauchserfassung und deren abrechnung steht - sonst nichts! Wird etwas anderes gewünscht, so kann dies von der Gemeinschaft allstimmung beschlossen werden.
Hallo,
si Wohnungsverwatung ist verpflichet eine Abrechnugsmöglichkeit zu finden, die geeignet ist. Das kann nach Personenzahl, Wohnngsgrösse oder Verbrauch sein. Alles ist möglich - faglich ist aber ob es „geeignet“ ist und geeignet sind Dinge nur dann, wenn der Vrbrauch ungefähr gerecht verteilt wird.
Die Wohnngsfläche hat eigentlich Nichts mit dem Verbrauch zu tun aber es kann gehen, wenn es ungefähr homogene Bewohnerverhältnisse gibt. Aber wenn die Bewohnerzahl pro Wohnung stark unterschiedlich ist und evtl. auch noch die Anzahl der Badezimmer / WCs, dann ist die Methode der Umlage sicher nicht als „geeignet“ zu bezeichnen.
Wasseruhren sind nicht sonderlich teuer aber die Ablesung und Abrechnng kann richtig ins Geld gehen, wenn man es von einer Firma machen lässt wie Techem oder Kalorimeta. Das macht unterm Strich oft 10-20% der Gesamtkosten aus. Dafür kann man schon mal ein paar Lier mehr verbrauchen. Prüfen sie das bitte bevor sie sich die Mühe machen die Methode der Hausverwatung anzuzweifeln.
Übrigens in einer Wohneigentümergemeinschaft ist nicht der Verwaltr die bestimmende Instanz sonder die Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind bindendes Gesetz. Diese Beschlüsse muss der Verwalter durchsetzen.
Stellen Sie einfach in einer Eigentümerversammlung den Antrag die Abrechnung umzustellen mit der Begründung, daß es nicht geeignet ist. Vorher können Sie ja auch schon mal unverbindlcihen einen Kostenvoranschlag einholen von einer Firma und berechnen ob sich der Kram rechnet.
Wenn die Verwaltung oder die Eigentümerversammlung dagegen sind, dann sollten sie einen Weg zum Anwalt suchen. Überlegen Sie aber bitte auch einmal bevor sie den Antrag stellen, wer an der Unerechtigkeit Interesse hat. Vielleicht ist ja der Verwalter selbst oder ein Hausmeister ein Nutznießer da er selbst extrem viel mehr verbraucht als Andere? Diese Tatsachen sollte man vorher kennen und wissen ob man sich mit jemandem anlegt oder auch anlegen will. Wenn man einmal den Schritt zum Anwalt gehen muss, dann ist es sicher auch mit dem Hausfrieden bald vorbei.
Kann ich dir leider nicht genau beantworten.Aber um eine genaue Abrechnung zu erstellen muß man auch genaue Werte haben.Als Eigentümer hat man das Recht darüber abzustimmen.Und so teuer ist das ja auch nicht.Überings kann die Hausverwaltung nur das machen was die Eigentümer abstimmen.Ich habe immer das Gefühl,das die Hausverwaltung sowas nicht haben wollen,weil sie dann einfach mehr Arbeit haben.Zähler müssen abgelesen werden usw. Gruß Ralf
Ist durch Vereinbarung oder Eigentümerbeschluss ein Verteilungsschlüssel geregelt, kann ein Wohnungseigentümer von den anderen dessen Abänderung in eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für die Wasserversorgung der Sondereigentiumseinheiten nur dann verlangen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen. Nichts anderes gikt im Übrigen, wenn die Kostenverteilung - entsprechende Beschlusskompetenz vorausgesetzt - wirksam durch Eigentümerbeschluss geregelt wurde BGH, a.a.O.)
Ob nun mit einem Festhalten an nicht verbrauchsabhängigen Abrechnungsmaßstäben eine grobe Unbilligkeit verbunden ist, lässt sich jedenfalls nicht generell, sondern nur im Einzelfall beantworten. Zwar entspricht die Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung im Allgemeinen ordnungsmäßiger Verwaltung, weil sie dem Verursacherprinzip Rechnung trägt und als Anreiz zur Sparssamkeit auch zu deutlichen Einsparungen führen kann.Die Wohnungseigentümer haben allerdings aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts einen Ermessensspielraum. Hier kann es im Einzelfall durchaus Fälle geben, bei denen nur eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung infrage kommt. Dann nämlich, wenn der Einbau von Wasserzählern gesetzlich vorgeschrieben ist oder aber jede andere Abrechnungsmethode grob unbillig wäre oder aber Verbrauchserfassungsgeräte bereits vorhanden sind. Es ist üblich, in Ermangellung von Walsserurhren im jeweiligen Raumeigentum verbrauchsunabhängig nach Miteigentumsanteilen abzurechnen, aber zeitgemässer und einer ordnungsgemäßen Verwaltung würde entslprechen, nach Personenzahl abzurechnen.
Bitte auch googeln unter „Zähler“
In Hamburg ist der Einbau von Wasserzählern übrigens Pflicht, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.
Dies ist nur als Betrachtungsweise zu lesen, ich bin kein RA. juliuszwo
Mit solchen Fragen lieber gleich zu einem Fachanwalt. Diese evige verschiedene Meinungen zwieschen Eigentümer - wir haben leider auch damit zu kämpfen. Ich kenne mich nicht aus.
MvG Michael
Hallo, hallo, liebe „wer-weiss-was“-Fans, wer weiss was zu
folgendem Thema:
Es geht um das Abrechnen des Kaltwasserverbrauchs einer 2011
gekauften gebrauchten Eigentumswohnung. Insgesamt ca. 40 WE,
1969 gebaut. Bisher wurde dort das Kaltwasser nach
Eigentümeranteilen abgerechnet. D.h., eine Person zahlt
genausoviel wie sechs in der Wohnung. Das sind 2010 z.Zt. €
600,00 p.a. Nach einem Eigentümerbeschluss sollen keine
Kaltwasserzähler eingebaut werden. Soll zu teuer sein
(???).
Der Eigentümer der jetzt gekauften Wohnung hat im Rahmen einer
Bad-Modernisierung auf seine Kosten eine Wasseruhr einbauen
lassen. Deshalb, weil in der Brem.Landesbauordnung steht, das
in jede Wohnung ein Kaltwasserzähler gehört, weil er, wenn die
Eigentümerversammlung doch einmal den Einbau von
Kaltwasserzählern beschliessen sollte, sein Bad nicht noch
einmal umbauen muss und letztlich auch deshalb, weil er die
möblierte Wohnung in den nächsten fünf Jahren nur sporadisch,
also an weniger als zehn Tagen im Jahr, nutzen will und mit
der Wasseruhr nachweisen kann, dass kein messbarer Verbrauch
erfolgte.
Die Wohnungsverwaltung meint, das zähle alles nicht.
Hallo!
Von einer Pflicht zum Einbau von Wasserzählern ist mir nichts bekannt, bei uns gibt es auch keine. Ein Einbau ist hier technisch nicht möglich. Natürlich wäre dadurch die gerechteste Abrechnung möglich, da jeder das bezahlt was er tatsächlich verbraucht.
Eine Abrechnung nach Eigentümeranteilen halte ich für fragwürdig, wenngleich rechtlich möglich. Für die Verwaltung ist dies die einfachste Lösung, da die Aufteilung immer gleich bleibt.
Wenn schon keine Wasseruhren eingebaut werden, sollten Sie vielleicht bei der nächsten Eigentümerversammlung den Antrag stellen, nach Personen abzurechnen.
Bei uns hat auch ein Eigentümer auf eigene Kosten Wasseruhren eingebaut. Da an diesem Leitungsstrang aber nur zwei Wohnungen angebunden sind, ist es einfacher. Er ist sich mit dem zweiten Eigentümer einig und bezahlt seinen Verbrauch, der andere den Rest.
In einem Haus mit 40 WE ist sowas sicher nicht möglich.
Der einzelne Eigentümer hat natürlich keinen Rechtsanspruch auf einen Sonderstatus, wenn das die Eigentümerversammlung nicht ausdrücklich akzeptiert.
Viele Grüße
Thomas
Liebes Forumsmitglied,
da eine konkrete Frage nicht formuliert wurde, tippe ich darauf das es darum geht, ob der Eigentümer der eine Wasseruhr eingebaut hat, nun auch entgegen den anderen Eigentümern seinen Wasserverbrauch nach dieser abrechnen kann.
Grundsätzlich hebt der Einbau von Wasseruhren eines Einzeleigentümers den gültigen Verbrauchsschlüssel der WEG nicht auf.
Gruß
Lars Timmermann
www.laren-property.de
Hallo,
eine generelle Pflicht gibt es nicht. Die Wohnungswasserzähler sollen eben einen Überblick geben, wie die Kosten zu verteilen sind.
Verschiedene andere Schlüssel sind da natürlich auch möglich und rechtens - ob sie auch GERECHT sind, ist eine andere Frage. Bei uns gehts nach Kopf.
Dass der neue Nachbar bereits jetzt einen WWZ einbauen läst ist venünftig und sicher günstiger als die Nachrüstung. Ob er damit einen nicht vorhandenen Verbrauch nachweisen kann, ist eine andere Frage.
Viele Grüße