Kamera > 800 Euro als GWG?

Es geht um die betriebliche Anschaffung von einer oder mehreren Digitalkameras mit einem Neuwert von mehr als 800 Euro Netto.
Es handelt sich um Kameras mit Wechselobjektiv.
Da der Wert größer 800 Euro ist, müsste man die Geräte über 7 Jahre abschreiben. So lange halten die aber bei uns gar nicht. Die Firma ist ein Gutachter/Ingenieurbüro.
Ich hab im Hinterkopf, dass bestimmte Berufe auch teurere Kameras (>800Euro) direkt in die Kosten nehmen können ohne Abschreibung nach Tabelle.
Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?

Richtig, bis 800 € wäre die Kamera als GWG sofort abschreibbar.
Zweite Möglichkeit: Wirtschaftsgüter von 250 € bis 1.000 € können in einen Sammelposten eingelegt werden. Der wird dann über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst - läuft auf das Gleiche hinaus wie Abschreibung über 5 Jahre.
Dritte Möglichkeit: Lineare Abschreibung über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Wenn diese mit weniger als 7 Jahren begründet werden kann (beispielsweise wegen technischer Entwicklung), muss dies gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

Und wenn z.b. die Kamera aufgrund von besonderen Einsatzbedingungen (in unserem Fall Feuchtigkeit, Kälte, Industriestäube) nur ca. 2-3 Jahre einsatzfähig ist. Kann das auch als Begründung gelten?

Genau das ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: Die Nutzungsdauer, die für diesen Betrieb und dessen Bedingungen gewöhnlich ist.

Dabei rächt es sich dann allerdings, wenn man sich nie um das Anlagenverzeichnis gekümmert hat und Geräte von dieser Art und dieser Nutzung noch nach zehn Jahren mit herumschleppt: Damit lässt sich die von Steuerpflichtigen postulierte kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer durch das FA mühelos widerlegen.

Schöne Grüße

MM

Entweder gibt es von Anfang an eine für das FA nachvollziehbare Begründung für die kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, oder die Kamera wird erst einmal über den längeren Zeitraum abgeschrieben und dann - bei Aussonderung nach 2 oder 3 Jahren - der Rest als außerordentliche Abschreibung. In der Summe kommt das auf das Gleiche hinaus.

Hi!

Nichts rechtliches, aber mich würde interessieren, was das für Spiegelreflex(?)/System(?)-Kameras sind, die keine 7 Jahre halten?
Oder fallen diese Kameras öfter vor dem Kettenradbagger in das Schotterbett?

Warum besorgt man sich dann keine Kamera mit abgedichteten Gehäuse und abgedichteten Objektiven? Die kosten zwar dann etwas mehr als 800€, halten aber auch wesentlich länger als 2-3 Jahre und kommen auch weit über 7 Jahre.

Grüße,
Tomh

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Ich gebe zu wir gehen nicht immer mit Samthandschuhen mit den Geräten um.
Aber Dinge wie abgebrochene Akkufachdeckel, mechanische Schäden, Komplettausfälle kommen vor. Auch bei anderen Geräten. Drucker im mobilen Einsatz, Notebooks, Messgeräte. Die Dinge halten einfach nicht mehr so lange.
Es fällt auch mal etwas runter.
Mich wundert nur, dass Kameras 7 Jahre abgeschrieben werden. Das finde ich zu lang.

Die Finanzverwaltung ermittelt die Abschreibungsdauern der AfA-Tabellen aus Betriebsprüfungsdaten. Sie schauen sich also die tatsächlichen Verhältnisse in den Betrieben und Unternehmen an und haben daraus resultierende Durchschnittswerte. Es sind keineswegs willkürliche Festlegungen.

Und im Übrigen hat ja @Aprilfisch schon etwas zur abweichenden betriebsüblichen Nutzungsdauer gesagt.