Hallo. Kann mir jemand helfen und mir eine Front und Rückkamera für ein Roller empfehlen, die während der Fahrt aufnimmt und zu Hause aufladbar ist ?
Als dashcam?
Fly 6 bzw 12.
Nutze ich am Rad
Dir ist bekannt, dass das so erstmal nicht zulässig ist. DSGVO lässt grüßen.
Es gibt da zwar ganz neue Rechtssprechung zu aber auch die sagt, dass das nur zulässig ist, wenn automatisch gelöscht wird, wenn kein Unfall passiert ist. Das ist bei dir augenscheinlich nicht der Fall.
Da gilt das dann auch.
Die fly überschreibt im Normalfall, hat aber einen Sturzsensor, der im Fall der Fälle dann sichert.
Und grundsätzlich darf ich mit dem Rad Trainingsfahrten auch ganz normal filmen. Nur vielleicht nicht veröffentlichen
Schon mal getested, ob das Ding auch wirklich funktioniert? Beim neuesten test der c’t war das bei nur einem Gerät der Fall, der Rest hat nicht ausgelöst. Und die hatte kein vernünftiges Bild.
Btw: dass etwas als Beweismittel zulässig ist, heißt noch lange nicht, dass man es benutzen darf. Erst recht nicht nach der neuen DSGVO.
Du verwuxelst den Auto-Dashcam-Test (das war der in der c’t) mit einer Rad-Dashcam.
Letztere macht was sie soll, nämlich sichern, wenn ein bestimmter Winkel überschritten wird.
Das macht aber DSGVO-seitig keinen Unterschied. Du darfst nicht einfach fremde Leute, fremde Häuser und fremde Nummernschilder abbilden, ohne um Erlaubnis zu fragen. Ob du das dann veröffentlichst, spielt für den Datenschutz erstmal keine Rolle. Mein Recht am eigenen Bild habe ich auch ohne Veröffentlichung.
Es geht nicht nur um den Winkel, wenn man an ein Hindernis fährt, sondern um die Beschleunigung. Dazu kommt, dass im Falle eines Sturzes das Ding vielleicht in den Himmel oder auf den Boden schaut, weil sich die Halterung verabschiedet (das war das größte Problem im Test). Und natürlich nutzt das Ding genau die Hälfte, wenn man seitlich oder von hinten erwischt wird (was natürlich prinzipbedingt ist). Und der letzte Punkt: im Dunkeln war bei den meistens auch nicht viel los.
Das Problem mit dem Datenschutz hast du wohlweislich übersprungen. Die Dinger sind schlicht nicht erlaubt, weil sie mit Pauken und Trompeten dagegen verstoßen.
Eigentlich könnte ich auch einen neuen Thread aufmachen, da mich die Antwort wirklich interessiert.
So wie ich das bisher lese, ist der Einsatz von Dashcams im Dauerbetrieb und ohne überschreiben der älteren Aufnahmen verboten. OK, klar.
Aber, nicht daß es zu einfach wird, die Aufnahmen von Dashcams, die nicht permanent aufzeichnen sind im öffentlichen Verkehr als Beweismittel ggf zulässig. Als Vielradlerin auf deutschen Straßen denke ich hier gerade an den Fall des übersehen werdens, teilweise mit dramatischen Folgen.
Im letzten Urteil vor dsgvo hieß es, dass die Persönlichkeitsrechte mitgefilmter Verkehrsteilnehmer nicht zu einer anderen Gewichtung führen dürfen. Sprich, es kann sein, dass es als Beweis anerkannt wird - oder auch nicht. Es kann sein, dass nach dsgvo ein Bußgeld zu zahlen ist - oder auch nicht.
Da scheint es (noch) keine richtige Regelung zu geben. Bin mal gespannt, wie sich das weiter entwickelt oder gibt es inzwischen erste dsgvo-konforme Urteile?
Auch im Zusammenhang mit Fotos von Sehenswürdigkeiten oder Konzerten, die ich für mich privat anfertige, nicht veröffentliche und auf denen leider auch immer wieder andere Menschen (Gruppen) zu sehen sind. In diesem Zusammenhang wird immer darauf verwiesen, dass das okay wäre, da die anderen Personen (Gruppen) ‚schmückendes Beiwerk‘ sein.
Für endgültige Aufklärung dankbar.
Little
(Ps, als mir letztes Jahr jemand innerorts das Rad kaltvervormt hat, hat die Polizei explizit gefragt, ob ich zufällig Aufnahmen hätte, da es ihre Arbeit vereinfache. Hatte ich nicht, dafür einige Zeugen)
Nein, natürlich nicht. Das dauert noch, bis mehr als ein Amtsgericht was dazu sagt.
Die Regelung in der DSGVO ist eigentlich eindeutig - Filmaufnahmen sind verboten. Informieren über die Filmaufnahmen VOR der Aufnahme (siehe Cookies) wirst du wohl auch nicht, das ist das nächste Problem. Die Frage ist, ob das Urheberrechtsgesetz da drüber steht. Und ob dieses diesbezüglich für Privatleute überhaupt anwendbar ist. Die Erfüllung der BEIDEN letzten Punkte wären das einzige, was dir mit einer Dashcam helfen könnte.
Aktuell kann das Ding also Beweise liefern - und du zahlst Strafe dafür. Wobei letzteres natürlich auch dann schon passieren kann, wenn du gar keine Beweise benötigst, aber sich jemand über die Benutzung beschwert.
Btw., Polizisten sind keine Juristen.