Hallo. Wenn man als Rollerfahrer eine Kamera verwendet znd jemand damit filmt, der z. B. Bei rot über die Ampel fährt, darf man das Filmmaterial dann fur eine Anzeige verwenden?
Wozu?
Tja, offenbar erkennt man nicht den Sinn dieser Frage.
Dabei entscheiden Anlass und Art der Kameraverwendung über die Zulässigkeit im Sinne des Datenschutzes.
Wenn ich eine Kamera mitführe, deren vielleicht 30s umfassender Ringspeicher stets be- und überschrieben wird und bei der nur anlassbezogen (Knopfdruck, Aufprallerkennung) die Aufnahme gespeichert bleibt, dann hat der Datenerheber ein überwiegendes Interesse an der Datenerhebung.
Wenn der Datenerheber damit dauerhaft aufnimmt dann verstößt er gegen Datenschutz.
Außer, es würden nur ausgewählte Streckenverläufe im Sinne von Fahrten durch landschaftlich reizvolle Gegenden aufgenommen, dann sind die Aufnahmen genauso O.K. wie Videoaufnahmen der Siegessäule.
Als „Dauerläufer“ ist die Kamera unzulässig. Es kann und wird ein Bußgeld verhängt werden, wenn es zum Verfahren kommt.
Die Videoaufnahmen an sich können jedoch vermutlich im Zivilprozess als Beweis des Unfallhergangs verwertet werden, siehe dazu das Urteil des BGH aus 2018:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=83549&pos=2&anz=90
Es wird da eine Interessensabwägung geben.
Zusammengefasst:
Wenn kurze Sequenzen vor und nach einem Ereignis (Anprall, Knopfdruck) dauerhaft gespeichert bleiben (und sonst nichts dauerhaft gespeichert wird), dann kann man davon ausgehen, dass diese Aufnahme nicht rechtswidrig erfolgte und sie darf problemlos verwertet werden.
Wenn Aufnahmen unter Verstoß gegen den Datenschutz gemacht wurden, dann erfolgt eine Abwägung der Interessen.
Wenn Zeugen fehlen oder widersprüchlich aussagen, wenn ein Gutachter auf Grund der Spurenlage nur wenige Aussagen machen kann, dann wird es immer wahrscheinlicher, dass auch ein sonst unzulässiges Video als Beweis verwertbar wird,
Nein, würde ich laienhaft sagen, Recht aufs eigene Bild
Schau mal, in welchem Gesetz und unter welchen Bedingungen das Recht am eigenen Bild verankert ist.