Tagchen.
Seit zwei Jahren haben wir im Erdgeschoss eine Überwachungskamera installiert, Vermieter behauptet wegen unserer Sicherheit. Hatte ihm seit dem schon mehrmals gesagt das ich nicht glaube dass das in Ordnung ist.
Jetzt flippt der völlig aus und hat auch auf den anderen Etagen welche installiert.
Nun hatte ich erstens geschaut was Erlaubt ist und was nicht und habe folgendes gefunden:
" Eine ständige Videoüberwachung verletzt folglich Mietparteien und Besuchende in ihrem Persönlichkeitsrecht, konkret in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung i.S.d. Art 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art 1 Abs. 1 GG. Das betrifft sowohl eine Videoüberwachung im Mietshaus selbst (z.B. im Treppenhaus) als auch eine Überwachung im Hof oder Eingangsbereich.
Möchten Vermieterinnen oder Vermieter im Mietshaus eine Videoüberwachung installieren, müssen zunächst alle Mietparteien über dieses Vorhaben informiert werden. Eine solche Information erfolgt optimalerweise schriftlich und unter Nennung folgender Details:
-Aus welchem Grund soll die Videoüberwachung im Mietshaus durch die vermietende Person erfolgen?
-Wo sollen die Kameras installiert werden?
-Welche Bereiche sollen erfasst werden (z.B. Eingang, Flur, Garten)?
-Wer erhält Zugriff auf die Aufnahmen?
-Werden die Videoaufnahmen gespeichert und wenn ja, wie lange?"
So weit, so gut. Nur Strafbar scheint das ja nicht zu sein. Ergo würe es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln.
Kein Mieter hat dem Schriftlich zugestimmt, so viel ist mal sicher.
Aber der Knaller ist das ich die Firma die die Kameras herstellt gefragt habe ob die einen 24/7 Überwachungsdienst anbieten und siehe da, dem ist nicht nicht so.
Es handelt sich schlichtweg um Normale Kameras mit Bewegungsmelder die NUR Ereignisse aufnehmen und dann zu dem jeweiligen Gerät (Handy/ PC etc.) senden.
Es handelt sich also um eine rein Private Überwachung, sämtliche Aufnahmen werden nur zum Vermieter übertragen und er bestimmt somit ja auch was Relevant ist und was nicht.
Welche Behörde ist denn dafür zuständig um dem Einhalt zu bieten und ggf. ein Bußgeld auszusprechen? Anders rafft der es ja nicht.
Grüße.