Kamin mit geschmolzenem Kerzenwachs ruiniert

Müsste eine Haftpflicht oder Hausratversicherung für den folgenden Schaden aufkommen?

Eine Nachbarin könnte bei ihren Bekannten die große 3-Docht Kerze von dem Eßtisch auf den befeuerten Kachelofen stellen um Platz für das nun folgende Essen zu machen, dieses würde von der Hausbesitzerin nicht bemerkt werden und besagte große Kerze nun über Stunden von innen und außen schmilzen und das ausgelaufene heiße Wachs erst Stunden später bemerkt werden.

Wenn dieser Kamin nun trotz intensiver Reinigung der leider rauhen porösen Oberfäche (Putz), von Abkratzen, Bügeleisen und Löschblatt, bis Putz 1cm abschlagen…bei Befeuerung beißende Ausdünstungen verursacht, so das die Atemwege und Augen reizen, müßte die Versicherung der Nachbarin den sicherlich hohen Schaden, den nun die Entfernung der inneren Schamottsteine zur Folge hat, begleichen?
Es wäre wahrscheinlich das das Wachs bis in die Schamottsteine gezogen ist, dieser Wachs verursacht in dem Fall bei großer Hitze, krebserregende Acreolin /Ausdünstungen.

Was wäre wenn dieser Fall nun schon vor einem Jahr passiert wäre und die geschädigte Familie den Schaden nicht angegeben hat weil sie immer noch die Vermutung hatte das sich der Gestank verflüchtigt…es aber nicht passiert.
Könnte die Familie den Schaden trotzdem bezahlt bekommen?

Die Haftpflichtversicherung der Nachbarin. Die Story klingt aber abenteuerlich. Ich entdecke jetzt schon Fehler/brüchiger Hergang.

viel zu viele wenn und aber. Ein Laie kann da vermutlich nicht antworten. Ich  würde mit dem Versicherungsvertrag vom Verursacher mal zum Anwalt gehen. Bekannt ist mir jedoch, wenn ein Gast dem Hausherr hilft, (ergal ob Baustelle oder Küche) dann kann der Gast nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden. Der Grund für den Besuch muss vom Gast ausgehen. z.B. Nachbar will eine Leiter, und bekommt sie auch. Dann beim heraustragen beschädigt der Nachbar das Auto. Nun zahlt die Haftplicht vom Nachbar, da er von sich aus das Haus betretten hat.

Na dann versuch ich mal mein Glück!

Müsste eine Haftpflicht

möglich wäre es gewesen, wenn in der Haftpflichtversicherung der Nachbarin Gefälligkeitsschäden mitversichert sind.
Allerdings steht in den Versicherungsbedingungen dass der Schaden unverzüglich gemeldet werden muss. Dies ist ja hier nicht geschehen (schon 1 Jahr vorbei) und wie soll jetzt der Versicherer den Schaden prüfen können ?

oder Hausratversicherung für den

folgenden Schaden aufkommen?

Wie kommt man auf die Hausratversicherung ?
Steht in deinen Versicherungsbedingungen, dass Schäden durch ausgelaufenen Wachs versichert sind ?

Eine Nachbarin könnte bei ihren Bekannten die große 3-Docht
Kerze von dem Eßtisch auf den befeuerten Kachelofen stellen um
Platz für das nun folgende Essen zu machen, dieses würde von
der Hausbesitzerin nicht bemerkt werden und besagte große
Kerze nun über Stunden von innen und außen schmilzen und das
ausgelaufene heiße Wachs erst Stunden später bemerkt werden.

Aus dem Text ergibt sich eine Gefälligkeit der Nachbarin.

Wenn dieser Kamin nun trotz intensiver Reinigung der leider
rauhen porösen Oberfäche (Putz), von Abkratzen, Bügeleisen und
Löschblatt, bis Putz 1cm abschlagen…

Vielleicht hätten Spezialisten den Wachs beseitigen können.
Vermutlich hat man hier am falschen Ende gespart.

Könnte die Familie den Schaden trotzdem bezahlt bekommen?

Nach einem Jahr sicherlich nicht mehr.
Die Familie hätte auf jeden Fall einen Speziallisten für die Schadensbehebung beauftragen müssen.

Hallo,

ich sehe die Sache nicht ganz so schwarz wie meine Vorschreiber.

Die verspätete Meldung kann man erklären, da der Anspruchsteller ja versucht hat, hier gar keinen Schaden raus zu machen. Der Versicherungsnehmer erfährt erst jetzt, dass wohl doch etwas kommt. Eine verspätete Meldung des VN sehe ich eher nicht.

Ob das umstellen einer Kerze vom Tisch auf den Kamin schon einen Ausschluss wegen Gefälligkeit begründet…? da bin ich mir nicht sicher.
Die Schädigerin hat aber ganz gute Chancen, dass diese Schäden auch mitversichert sind, wenn es kein Uralt Vertrag ist.

Ich würde auf jeden Fall versuchen, die Versicherung ins Boot zu kriegen.

Gruß
tycoon

Das wäre eine Sache für das Rechtsbrett, ob da noch eine Versicherung greift, wäre abzuklären. Das Waschs wird nur oberflächlich in den Putz gedrungen sein, wo ich keine handlungsweise zum Ersetzen der Schamottesteine sehe.

Hallo,

Ob das umstellen einer Kerze vom Tisch auf den Kamin schon
einen Ausschluss wegen Gefälligkeit begründet…? da bin ich
mir nicht sicher.

Sehe ich auch so:

Erstens setzt der Begriff der (ausschlußbegründenden) „Gefälligkeit“ häufig den materiellen Vorteil voraus, den derjenige, der die Gefälligkeit erhält, im Normalfall daraus zieht (Bsp.: Der klassische Fall des Umzugshelfers. Hier hat der Umziehende den Vorteil, dass er keinen Möbelspediteur beauftragen muss, sondern - kostenfrei - Hilfe durch Bekannte/Freunde/etc. erhält.) Ist im vorliegenden Fall sicherlich nicht gegeben.
(Natürlich wollte die Schädigerin durch das Umstellen dem Geschädigten einen Gefallen tun. Aber alleine das ist halt noch keine „Gefälligkeit“ im Sinne des Ausschlusses.)

Zweitens ist eine Voraussetzung, dass der Geschädigte selbst um die Gefälligkeit gebeten hat („Kannst mir mal helfen?“).
Der TO schreibt aber, dass der Geschädigte das Umstellen der Kerze gar nicht mitbekommen hat. Es ist zwar nicht zweifelsfrei erwiesen, aber doch stark zu vermuten, dass er somit auch nicht - gewollt und bewußt - um das Umstellen gebeten hat.

Ich würde auf jeden Fall versuchen, die Versicherung ins Boot
zu kriegen.

Zumal die verstrichene Zeit vermutlich nichts Nachteiliges am Schadenbild geändert hat: Der Schaden ist weiterhin vorhanden und nachvollziehbar.

Viele Grüße
Loroth