Hallo Freunde,
nehmen wir mal an, ein mißratener, angehender Schwiegersohn hat sich einen sogenannten „Listenhund“ über nicht nachvollziehbare Wege angeschafft. Das Tier kam als Welpe und wuchs 3 Jahre in der Familie auf.
Nun ist der angehende Schwiegersohn weg, d.h. geht jemand anderem auf die Nerven, der Hund aber, um den er sich nie wirklich gekümmert hat, ist aber hiergeblieben.
Wenn ich den Wiki-Text richtig deute, gibt es keine Möglichkeit, den Hund legal zu behalten, wenn er in Kategorie 1 fällt?
Ich meine, er ist jetzt nunmal da, hat sich eingelebt und wird geliebt…
Hätte jemand eine Idee, wenn es so einen Fall wirklich gäbe?
Gruß & Dank