Kampfhund "zugelaufen", was nun? - Bayern

Hallo Freunde,

nehmen wir mal an, ein mißratener, angehender Schwiegersohn hat sich einen sogenannten „Listenhund“ über nicht nachvollziehbare Wege angeschafft. Das Tier kam als Welpe und wuchs 3 Jahre in der Familie auf.
Nun ist der angehende Schwiegersohn weg, d.h. geht jemand anderem auf die Nerven, der Hund aber, um den er sich nie wirklich gekümmert hat, ist aber hiergeblieben.
Wenn ich den Wiki-Text richtig deute, gibt es keine Möglichkeit, den Hund legal zu behalten, wenn er in Kategorie 1 fällt?
Ich meine, er ist jetzt nunmal da, hat sich eingelebt und wird geliebt…
Hätte jemand eine Idee, wenn es so einen Fall wirklich gäbe?

Gruß & Dank

Mon,

ich habe -den Wiki-Artikel" nicht gefunden.

Ich denke ein guter Ansprechpartner ist der Amtstierarzt.

Wenn ihr schildert, dass ihr sozusagen ungewollt an den Hund geraten seid aber durch den langen Kontakt eine Bindung vorhanden ist, wird man wohl einen Weg finden.

Ihr sollte signalisieren, dass ihr eine entsprechende Ausbildung, „Hundeführerschein“, macht.

Der TA wird sich sicher das Umfeld anschauen ob es für den Hund geeignet ist.

Ihr TA-Kosten überehmen werdet und natürlich Futter usw.

Ich denke dann wird eine Frist vereinbart in der das ablaufen sollte.

Risiko ist, dass euc der Hundsofort entzogen wird, sie man das verhindern kann, weiß ich nicht.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Keine Ahnung, welchen Wiki-Text du meinst, aber hier heißt es:
„Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde […].
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen; ein berechtigtes Interesse zur Haltung von Hunden im Sinn des Absatzes 1 Satz 2 kann insbesondere vorliegen, wenn diese der Bewachung eines gefährdeten Besitztums dient.“

Also ganz unmöglich ist es wohl nicht. Ob ein „die Kinder lieben den Hund“ als berechtigtes Interesse durchgeht, darf allerdings bezweifelt werden…

Ich verstehe sowieso nicht, wie ein Kampfhund drei Jahre lang unbehelligt und unangemeldet in der Gemeinde rumspazieren kann? Irgendeiner ruft da doch immer beim Ordnungsamt an - oder dessen Mitarbeiter werden selbst auf den Hund aufmerksam…

Gruß,

Kannitverstan

Ihr habt natürlich recht, es war nicht (nur) der Wiki-Text, sondern letztlich diese Seite, die mir Angst macht:
https://www.listenhund-care.de/bayern-und-listenhunde/
Und dort speziell dieser Satz:
Für Kategorie I in Bayern wird aufgrund des nicht nachweisbaren berechtigten Interesses sehr wahrscheinlich KEINE Erlaubnis ausgestellt werden.
Deshalb, Volker, macht mir der Gang zum Amtstierarzt (wo fände ich den überhaupt?) doch weiter Angst.
Natürlich kann es auch nicht so weitergehen, denn wie du sagst, Kannitverstan, ruft irgendwann immer einer das Ordnungsamt an. Das ist in den letzten 3 Jahren wohl nur deshalb nicht geschehen, weil der Hund in seinem Verhalten eher einem zu groß geratenen Schmusekater ähnelt…
Bisher hat ihm nämlich noch keiner gesagt, daß er ein Kampfhund ist, und ich denke die Erziehung durch den Halter ist das Entscheidende bei diesen Rassen.
Wenn sie nur zum Angeben angeschafft und scharf gemacht werden, wie es der Missratene eigentlich vorhatte, sind sie eine geladene ungesicherte Waffe in der Hand eines Deppen.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß dieser Hund auf die Idee käme zu zu beissen…
Aber was tun?

Diese Angst kann ich leider auch nicht vollständig entkräften.

Ich habe ein wenig recherchiert, aber natürlich nicht in der Tiefe, die eine „abschließende“ Beurteilung zuläßt.

Such mal mit „Hunde nachweisbares berechtiges Interesse“. Zur Wegnahme habe ich gefunden, dass diese Erlaubnis verweigert werden kann, wenn der bisherige Halter weiterhin Einfluß auf den Hund haben kann. Dies ist ja offensichtlich bei euch nicht der Fall.

Ihr habe doch durch den Versuch den Hund anzumelden, gezeigt, dass ihr es in die rechten Bahnen bringen wollt.

Vlt. gehst Du mit dem Hund zu einem TA, ja, natürlich auch ein gewisses Risiko.