Kanal Hausanschluss

Servus.

Folgende Situation: Der Hauptkanal auf der Strasse ( incl. Leitungen zum Haus ) wird momentan erneuert. Die Hausanschlüsse meines Einfamilien Hauses und des Nachbarn liegen jeweils an den Ecken jedes Hauses. Abstand ca. 1 Meter.
Bis Dato wurden beide Anschlüsse mit einem eigenen Tonrohr (DN 100) zum Hauptkanal geführt. Jetzt hat die Baufirma beide Anschlüsse kurz vor den Häusern verbunden und legt ein einzelnes KG Rohr (DN 125) zum Hauptkanal.
Gut, das wird wohl funktionieren, aber die Frage ist ob das überhaupt zulässig ist. Mein Mieter hat einen Arbeiter gefragt und der meinte: „Klar, kein Problem“. Ich bin mir da aber nicht so sicher. Was ist z.B. bei einer Verstopfung des jetzt gemeinsamen Rohres?
Falls wichtig: NRW.
Vielleicht kann mir jemand helfen, denn noch ist das Ganze offen.

Schönen Dank für klärende Antworten.

Äh, Verstopfung ? Dann ist es eben verstopft und betrifft 2 Häuser.
Bei Reihenhäusern (haben meist keine Stichleitungen) betrifft es 5 oder 8 Häuser, bei einem Mehrfamilienhaus 10 - 100 Wohnungen.

Aber mal was anderes, Du hast Die Baufirma beauftragt ? Musstest Du da nicht Pläne und Zeichnungen beim Amt für Entwässerung einreichen ?

Und auf wessen Land liegt denn die gemeinsame Leitung bis zur Aufteilung und Haus 1 und Haus 2 ? Wo sind die Revisionsschächte ?
Wenn es möglich ist, so sollte man doch gemeinsame Leitungen (unterliegen dem Gemeinschaftsrecht) vermeiden (Problem Kosten bei Instandhaltung, Erneuerung usw.)

Bestimmungen in NRW kenne ich nicht, weiß nicht ob DN 125 nicht zu klein ist (nicht rechnerisch). M.E. ist DN 150 vorgeschrieben, gängig sowieso

MfG
duck313

Schon klar. Nur war das bis jetzt nicht so, da hat eben jeder seine eigene Leitung zugesch… und musste dafür gerade stehen. Das ändert man jetzt. Daher die Frage, ob das rechtens ist.

Nein, ist Sache der Stadt.

Auf öffentlichem Grund (Stadt)

Gibt keine, die Hütten sind aus den 60ern.

Der Hauseigentümer hat die Verantwortung bis zur Übergabe an die Stadt. Die Übergabe ist der Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze. So wie ich die Sache verstanden habe ist die nun gemeinsame Leitung schon auf städtischem Gebiet.
Udo Becker

Das ist schon klar. Die Grenze privat/städtisch bildet in diesem Fall das Fundament des Hauses. Somit liegen alle erneuerten Leitungen, incl. Zusammenführung auf öffentlichem Gebiet. Einen Revisionsschacht gibt es nicht.
Daher nochmal die Frage: Kann/darf die Stadt diese beiden Leitungen ohne Weiteres zusammenführen?

Muss man doch wohl annehmen, schließlich ist sie von der Stadt beauftragt und muss die Bestimmungen kennen. Sollte sicher auch einen Verlegeplan haben.

Aber mal was anderes, wie sind denn die Zuleitungen der 2 Häuser in die Sammelleitung ausgeführt. Ist da ein Schacht ? Von wo aus würde man Reinigen müssen ? Vom Hauskeller aus ?

Ich hab immer noch kein Bild vor Augen ? Alles öffentlicher Grund ?
Wie lang ist die Sammelleitung, wie lang die Hausleitungen bis Sammelleitung und in welchem Winkel Binden die da ein ?

Wo und wie macht man die Dichtheitsprüfung wenn es keine Schächte gibt ?

Wende Dich doch an das zuständige Amt f. Entwässerung mit deinen Fragen und Bedenken.

MfG
duck313