Hallo Experten!
Die häufigen Regenfälle haben, im wahrsten Sinne, ein Problem an die Oberfläche gespült.
Lt. unserer Gemeindesatzung sind die Hauseigentümer für den Kanalanschlus bis zum „Sammler“ selbst verantwortlich.
Im Keller meines Nebengebäudes steht das Wasser kniehoch. Im danebenlegenden und zu meinem Haus gehörenden Schacht treffen die Abwässer von 3 Eigentümer zusammen und werden in einem Rohr zum Sammler befördert. Meines und das von 2 Nachbarn. Jetzt ist das Rohr zum Sammler verstopft. Meine Nachbarn habe ich heute daraufhin angesprochen. Eine Nachbarin sieht klar das Problem und sagte zu die Kosten für eine Kanalspülung mitzutragen. Der Zweite Nachbar stellt sich quer und will sich wenn nur minimal an den Kosten beteiligen, weil er doch die kleinste Dachfläche und eh schon keine Toilette angeschlossen hat.
Wie sieht die rechtliche Regelung aus! ist eine Kostenaufteilung nach Fläche rechtens? Ob nur 5 m2 entwässert werden oder 500 ohne Kanal kommt das Wasser nicht in den Sammler.
Gruß Hartmut