Kanalanschluß?

Möchte auf meinem Bauplatz ein Haus bauen wo ich schon vor Jahren einen hohen Geldbetrag an die Gemeinde für die Erneuerung der Kläranlage gezahlt. habe.Jetzt haben wir festgestellt das ein Anschluß des Kanals nur an den Kanal der über das Nachbargrundstück läuft möglich ist. Haben wir ein Recht darauf oder kann der Nachbar es verweigern? Muß dei Gemeinde dafür sorgen das ich an diesen Kanal anschließen kann weil von einem Nachbarhaus auch schon andiesen Kanal angeschlossen wurde.

Beides wäre denkbar. das kann man hier nicht klären. Du musst auf der Gemeinde nachfragen wie dein Anschluss möglich ist.

Wie kommen denn die anderen Versorgungsleitungen auf dein Grundstück ? Wasser, Gas, Strom, Telefon ? Wo ist deine Zufahrt, wo ist die Straße ?

MfG
duck313

Auch über das Nachbargrundstück ?

Es gibt analog zum so genannten Notwegerecht nach § 917 BGB auch ein zwar nicht in Gesetzesform erlassenes aber allgemein in der Rechtsprechung und Literatur anerkanntes Notleitungsrecht. D.h. wenn die Erschließung eines Grundstücks anderweitig nicht möglich ist (nicht bereits dann, wenn eine andere Erschließung aufwändig/teurer wäre!), muss der betroffene Nachbar einer Leitung über/einem Anschluss auf seinem Grundstück zustimmen. Tut er dies nicht, kann auf Zustimmung geklagt werden, und diese durch ein entsprechendes Urteil ersetzt werden, das notfalls dann auch zwangsweise vollstreckt werden kann.

Allerdings gibt es diese Nutzung des fremden Grundstücks nicht umsonst, sondern es muss hierfür nach Gesetz eine Geldrente bezahlt werden, die in der Realität aber oft durch eine Einmalzahlung abgelöst wird.

D.h. zunächst mal mit dem zuständigen Entsorger Kontakt aufnehmen (das kann die Gemeinde selbst oder ein von ihr betriebener Eigenbetrieb o.ä. sein) und klären, welche Möglichkeiten es gibt. Dabei dann in dem Fall, dass die Entsorgung tatsächlich nur über das Nachbargrundstück möglich ist gleich fragen, inwieweit diesbezüglich ggf. bereits Regelungen z.B. über Baulasten/Grunddienstbarkeiten bestehen. Das ist bestenfalls der Fall und erspart Dir unnötigen Stress.

Notfalls lieber mit etwas weiter geöffnetem Geldbeutel auf den betroffenen Nachbarn zugehen, und mit einer angemessenen Entschädigung für den Ärger der Buddelei auf seinem Grundstück gute Nachbarschaft absichern. Der freiwillig gezahlte ein oder andere Hunderter mehr kommt immer noch billiger als jahrelange Rechtsstreitigkeiten und sichert insbesondere eine schnelle Bebaubarkeit.

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