Es geht um eine Kaninchenhaltung auf dem Balkon.
Der Eigentümer hat die Haltung des Tieres, obwohl es nicht nötig ist, erlaubt.
Nun ist der Balkon, jedenfalls Bestandteile dessen, sogenanntes Gemeinschaftseigentum und es greift die allgemeine Hausordnung der WEG, die wiederum besagt, dass keine Tiere dort gehalten werden dürfen.
Jedoch ist der Raum des Balkons des Eigentümers Sondereigentum und dieser unterliegt doch den Vereinbarungen im Mietvertrag, oder?
Beschwerden über das Tier können abgewiesen werden, denn es riecht nicht (tägliche Reinigung), es macht keinen ruhestörenden Lärm und springt nicht auf anderen Balkonen herum. Es sitzt einfach nur da und mümmelt vor sich hin. Der Stall ist zudem flach und ragt nicht über die Brüstung und verschandelt somit nicht die Gesamtoptik.
Die einzige Idee wäre, das Tier zum „frische Luft schnappen“ in den Stall auf dem Balkon zu setzen, was wiederum einen enormen Stress für das Tier bedeuten würde, was bei einem älteren Tier nicht vorteilhaft ist.
Was kann man tun?
Als Mieter einer Eigentumswohnung hat man ja keinen Einblick in Absprachen oder Vertragsinhalte.