Kaninchen auf Balkon einer WEG

Es geht um eine Kaninchenhaltung auf dem Balkon.
Der Eigentümer hat die Haltung des Tieres, obwohl es nicht nötig ist, erlaubt.
Nun ist der Balkon, jedenfalls Bestandteile dessen, sogenanntes Gemeinschaftseigentum und es greift die allgemeine Hausordnung der WEG, die wiederum besagt, dass keine Tiere dort gehalten werden dürfen.
Jedoch ist der Raum des Balkons des Eigentümers Sondereigentum und dieser unterliegt doch den Vereinbarungen im Mietvertrag, oder?

Beschwerden über das Tier können abgewiesen werden, denn es riecht nicht (tägliche Reinigung), es macht keinen ruhestörenden Lärm und springt nicht auf anderen Balkonen herum. Es sitzt einfach nur da und mümmelt vor sich hin. Der Stall ist zudem flach und ragt nicht über die Brüstung und verschandelt somit nicht die Gesamtoptik.

Die einzige Idee wäre, das Tier zum „frische Luft schnappen“ in den Stall auf dem Balkon zu setzen, was wiederum einen enormen Stress für das Tier bedeuten würde, was bei einem älteren Tier nicht vorteilhaft ist.

Was kann man tun?
Als Mieter einer Eigentumswohnung hat man ja keinen Einblick in Absprachen oder Vertragsinhalte.

Was kann man tun?

http://www.for-me-online.de/rezept/kaninchen-mit-speck

Gruß
vV

Das nenne ich mal einen Expertenrat. Hättest Du einfach nur irgendwelchen Mist geschrieben, es aber gut gemeint, wäre es ja noch OK gewesen. Aber dieser Versuch, hier komisch zu sein, ist unter aller Sau.

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Hallo

den Mieter kann es egal sein, für ihn gilt der Vertrag mit dem Vermieter, wenn dieser entgegen der Hausordnung die Haltung erlaubt, muss er sich mit den andern Eigentümern rumärgern.

gruss

wobei er wenigstens noch ein lösung für das problem aufzeigt…

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Danke für das fachkundige Urteil

Gruß
vV

ja, sehr lustig - ich schmeiss mich weg.

man will dem vermieter aber auch keinen unnötigen ärger machen.
jedoch ist ein generelle tierhaltungsklausel verboten - soviel weiss ich ja.
nur kann man so ein tier doch nicht in der wohnung halten. die dafür zu erwerbenden käfige sind einfach nicht artgerecht genug - selberbauen geht bestimmt, aber dafür ist die wohnung zu winzig.

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Moin,

nur kann man so ein tier doch nicht in der wohnung halten. die
dafür zu erwerbenden käfige sind einfach nicht artgerecht
genug - selberbauen geht bestimmt, aber dafür ist die wohnung
zu winzig.

das ist aber ein ganz anderes Problem. Wenn die Räumlichkeiten es nicht hergeben, dann kann man eben keine Tiere halten. Wie soll das denn im Winter funktionieren?
Soll das Kaninchen dann bei -20°C auf dem Balkon gehalten werden?

Ansonsten gebe ich Genius recht. Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter und nicht mit den übrigen Eigentümern.
Wenn allerdings dazu etwas in der Hausordnung steht und diese Teil des Mietvertrags ist wird es etwas komplizierter. Oder hat der Vermieter der Kaninchenhaltung auf dem Balkon schriftlich zugestimmt?

Gruss Jakob

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naja - kaninchen ist 10 jahre alt und kennt eine wohnung an sich gar nicht - nur, wenn er mal reinhoppelt.
bei extremen minus - temperaturen hilft man nach, wenn nötig. aber auch hauskaninchen haben einen natürlichen mechanismus zum schutz vor kälte. :wink:

ja, es steht etwas dazu in der hausordnung - die frage ist nun, ob das nicht nichtig ist, denn ein generelles verbot ist unzulässig.
und das tierchen beeinträchtigt weder die optik, noch macht es lärm oder riecht.
die hausverwaltung beruft sich auf den balkon als gemeinschaftseigentum, was aber nicht ganz richtig ist.
denn das gemeinschaftseigentum sind z.b. bodenplatte, geländer, fassade usw. der raum auf dem balkon ist sondereigentum und wurde als wohnraum vermietet.
was wiederum heisst, dass dieser auch so genutzt werden kann und somit eine tierhalteverbotsklausel wieder unzulässig ist.

hoffentlich war das jetzt nicht zu wirsch… :wink:

Nö,

das ist mir soweit klar und dass der gesamte Balkon, also die Nutzfläche,
Gemeinschaftseigentum ist kann ich irgendwie auch nicht glauben.
Tja, es ist immer die Frage ob man sich mit der Verwaltung anlegen möchte oder nicht.
In Deinem Fall würde ich doch salopp auf den Vermieter, der Dir die Genehmigung gab, verweisen.
Nach der Geschichte mit dem Wäschetrockner zu urteilen ist das ja ein merkwürdiger Verein da. Wahrscheinlich brauchst Du für das Wäsche trocknen auf dem Balkon dann auch eine weitere Genehmigung der Verwaltung :wink:
Und dass Du ja nicht einfach eine Fussmatte vor der Wohnungstür auf den Flurboden (Gemeinschaftseigentum) legst.

Gruss Jakob

ja, es werden paragraphen geritten - aber auch erst seit letztem jahr, so der eigentümer. sonst hatte er nicht viel zu tun mit der wohnung und plötzlich kommen beschwerden, vorschriften, und sticheleien.

nein, nicht der gesamte balkon - nur gewisse teile des balkons - die nutzfläche gehört zum sondereigentum.
das ist ja der witz.

eigentlich ist die lust begrenzt, es auf eine klage ankommen zu lassen, da das auch wieder arbeit bedeutet. aber mit dem eigentümer wird das abgeklärt - denn dieser steht da hinter einem und es ist für ihn unverständlich, was die verwaltung macht.

die haben vor wenigen wochen vom nachbarbalkon aus ein „beweisfoto“ geschossen, wie schrecklich das mit dem kaninchenstall aussieht. der eigentümer ganz trocken: „das ist also ein störender kaninchenstall. das foto kann man wunderbar in ein urlaubsprospekt packen. sauber, ordentlich - sieht gemütlich aus, komme mal zum kaffeeklatsch.“

ohoh… *mal schnell die fussmatte vor der tür entfernt* :wink:

die dafür zu erwerbenden käfige sind einfach nicht artgerecht genug

es ist übrigens auch nicht artgerecht, ein Kaninchen in Einzelhaft zu halten.

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wer sagt, dass er alleine lebt?
aber stimmt schon - jedoch ist dann wieder zu bedenken, wie es zu einer solchen haltungsform gekommen ist / kommen musste.

aber darum gehts es hier ja jetzt nicht.