Wir sind Besitzer eines Reihenmittelhauses, welches wegen div. Sondernutzungsrechte als Eigentumswohnung gilt.
Ein Nachbar möchte nun an der Grenze zu unserem Garten bei sich einen 2m hohen begehbaren Kaninchenstall bauen.
Verständlicherweise sind wir nicht grad begeistert, da unser ganzer Garten nur 5m lang ist, schauen wir dann davon auf eine 2m lange und hohe Holzwand die nach Kaninchen riecht.
Weiß jemand, welche Vorschriften es hier evtl. gibt?
Danke
nici67
Hallo Nici,
ich denke, dass diese Frage eher an einen rechtlich versierten Menschen gestellt werden sollte, der sich mit Baurecht auskennt. Meines Wissens nach steht dem Gehege aber nichts im Wege.
Ein Vorschlag zur Lösung: Der Nachbar muss ja keine geschlossene Wand ziehen, sondern kann evtl. ja auch zur eurer Seite hin Draht verwenden. Da könnt ihr den Kaninchen dann auch zuschauen. Kaninchen sind sehr interessante Tiere. Vielleicht habt ihr ja Kinder, die haben an der Beobachtung sicherlich auch eine Menge Spaß.
Im übrigen ist es ein Irrglaube, dass „die Wand dann nach Kaninchen riecht“. Vernünftige Aussengehege (und wenn es ein „begehbarer Kaninchenstall“ wird, gehe ich von soetwas aus) können gar nicht müffeln. Wenn die Fläche entsprechend gross ist und euer Nachbar das Gehege normal sauber hält, dann riecht ihr davon gar nichts.
Wie gesagt ist natürlich Voraussetzung für das nicht-riechen:
- ausreichend gross (mind. 2 qm pro Nase rechnet man)
- ausreichend sauber halten (1 Mal die Woche Grundreinigung und alle 2 Tage ca. die Pipiecken im Schutzhäuschen, im Sommer natürlich entsprechend öfter)
Kaninchen sind unheimlich reinliche Tiere, die sich in der Regel spezielle Kloecken aussuchen. Da ist es ganz einfach, die öfter sauber zu machen.
LG
Mona
Hallo,
ich bin mir bei der Höhe nicht ganz sicher, aber so eine Wand dürfte doch nicht höher sein als die in der Gegend übliche Zaunhöhe. Vielleicht kann er eine andere Seite nutzen oder den oberen Teil mit Draht sichern, anstatt eine ganze Wand zu bauen?
Kaninchen die gepflegt werden stinken nicht.
Ich denke, dass der Nachbar die Holzwand eh von Innen mit Schwimmbadfarbe oder ähnliches streichen wird, damit nichts wegfaulen kann oder durchnässt wird und davon geht bei regelmäßiger Säuberung wenig Geruch aus.
Es sollte in einem Kaninchenstall eher nach frischem Heu riechen, die Köttel riechen eh extrem wenig, was stinkt ist Urin den Rammler zur Markierung ihres Reviers nutzen. Da kommt dann wieder die SAche mit der Säuberung.
Was möchte der Nachbar denn genau bauen, eine richtige Voliere oder ist die Rückwand für Boxenhaltung gedacht?
Viele Grüße,
Jani
Tut mir leid, ich kann nicht helfen.
Hallo!
Ich würde sagen, dass es sich hier um ein juristisches Problem handelt, Stichwort „Grenzbebauung“-mit Kaninchenhaltung direkt hat das meiner Meinung nach nichts zu tun! Viel Erfolg!
Hallo Nici67,
ich weiß nur wie man Kaninchen am Besten hält, nicht wie die rechtlichen Bestimmungen sind. Aber reden Sie doch noch einmal mit Ihrem Nachbarn und schildern Sie Ihr Problem. Es gibt auch sehr dekorative Außengehege, an denen Ihr Nachbar UND Sie sich bestimmt erfreuen können.
Grüße,
Galea
Hallo,
ich hab die Mail jetzt erst gelesen. Hier meine Antwort:
Grundsätzlich ist Kaninchenhaltung fast überall erlaubt, z. B. auch in Mietwohnungen, in denen Tierhaltung eigentlich nicht erlaubt ist (das gilt dann nur z. B. für Hunde, nicht aber für Kleintiere wie Kaninchen, weil von denen normalerweise keine Belästigung ausgeht).
Bei uns in der (Eigentum-)Reihenhaussiedlung ist die Nutztierhaltung im Garten verboten, aber Kaninchen gehören normalerweise nicht dazu (außer bei Massenzucht/Fleischproduktion).
Ich selber halte meine beiden Kaninchen im Haus (Kaninchenzimmer und Haus-Freilauf mit Katzenklos), und bei gutem Wetter sind sie auch zeitweise draußen im Garten (Stall aus Holz und Kaninchengitter mit Anbau eines Metallfreilaufs). Der ganze Stall ist nicht sehr breit, aber ca. 7,5 Meter lang, bei einer Länge der Rasenfläche von ca. 10 Meter. Einige Nachbarn finden das gut (schicken ihre Enkelkinder ab und zu vorbei), andere mögen keine Kaninchen, obwohl meine normalerweise nicht stinken. Kaninchen putzen sich mehr als Katzen, sind eigentlich sehr reinlich, aber ein schmutziger Kaninchenstall oder ein schmutziges Kaninchenklo stinken natürlich genauso wie eine schmutzige Menschenwohnung oder ein schmutziges Menschenklo. Und Krach machen sie natürlich auch nicht.
In Ihrem Fall könnte so ein Stall aber nicht erlaubt sein, denn für Holzschuppen (und so etwas wäre das ja eventuell) gibt es soweit ich weiß Vorschriften, z. B. wie dicht die an der Grundstücksgrenze stehen dürfen. Eventuell wäre die Holzwand auch rechtlich einem Zaun gleichzusetzen. Hier bei mir in Hamburg darf ein Zaun zur seitlichen Grundstücksgrenze z. B. nur 1,50 Meter hoch sein, und er muss durchbrochen sein, also kein geschlossener Holzzaun. Aber das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, so dass ich Ihnen empfehlen würde, das für Sie zuständige Bauamt (über die Behördenauskunft/Branchenbuch) anzurufen. Die können Ihnen dann eine genaue Auskunft geben.
Und vielleicht können Sie sich dann ja mit Ihrem Nachbarn auch auf eine Alternative einigen, die für beide Parteien akzeptabel ist (und im Sinne der Kaninchen, die gern mal etwas frische Luft schnuppern und Gras unter den Füßen haben …).
Viel Erfolg!
Grüße
Yvonne
Weiß jemand, welche Vorschriften es hier evtl. gibt?
Danke
nici67
Tut mir leid, bezüglich rechtlich Grundlagen kann ich leider nicht weiterhelfen.
Hallo nici 67,
leider hat das wenig mit Kaninchen zu tun. In diesem Fall scheint es mir eine Frage des Baurechtes zu sein. Denn Deine Frage lautet ja, darf der Nachbar einen 2m hohen Stall und wie nah an die Grundstücksgrenze setzen. Der Stall kann so gross sein wie er denkt. Ich weiß, dass baurechtlich eine gewisse Höhe und Abstand zur Grenze nicht überschritten werden darf. Am besten mal an das hiesige Bauamt wenden. Die sollten sich bestens auskennen.
mfg
E.Wulff
Hallo Nici,
mit Bauverordnungen etc. kenne ich mich nicht aus. Vielleicht kann die Gemeinde ja helfen. Bei der Anbringung und Höhe von Gartenzäunen gibt es ja sicher Vorschriften. Vielleicht muss Euer Nachbar ja einen gewissen Abstand von der Grenze halten?
Viele Grüße;
Jutta
hey nici!
So leid es mir tut muss ich diesmal leider bei dieser frage passen.
Da ich selber noch im haus meiner eltern wohne und meiner eltern wohne und wir zudem einen eigenen garten besitzen kenne ich mich mit jeglichen nutzungsvorschriften nicht aus.
ich hoffe jemand anderes wird dir da weiter helfen können als ich.
(Zudem aber meine persönliche meinung: ich denke dass wenn der geruch wirklich unangenhm ist und die wand die sicht versperrt wird sich da auf jeden fall was machen lassen müssen.)
Tut mir wirklich leid das ich nicht hilfreich war.
Trotzdem viel glück
lg Sweetheart
Hi nici67,
ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten.Ich weiß ja nicht in welchen Nachbarschaftlichen Verhältnissen ihr wohnt. Aber vllt kann man das ja friedlich lösen. er kann den käfig ja auch breiter bauen anstatt hoch.
Ich hoffe das ihr eine Lösung findet.
freundliche Grüße
Neferu
Hallo,
meiner meinung nach ist es erlaubt, da der garten ja ihm gehört…
frag doch mal beim ordnungsamt nach, jeodch denke ich sieht es ziemlich schlecht aus…
lg