Arbeitnehmer in Vollanstellung, aber UNTERtariflicher Bezahlung bewirbt sich auf tariflich bezahlte Stelle. Im Normalfall hätte er 2 Monate Kündigungsfrist, muß der Arbeitgeber ihn hier jedoch auch früher gehenlassen?
Hallo,
Was steht im Arbeitsvertrag?
Gruß
Jörg Zabel
Hi!
Ich denke doch, dass man das hier als gegeben annehmen darf.
VG
Guido
Sofern es sich nicht um einen allgemeingültigen MTV handelt, den der Arbeitgeber ignoriert: Nein.
Selbst, wenn das so wäre, existiert noch lange nicht automatisch ein wichtiger Grund gem. § 626 BGB - schon die Frist von 2 Wochen dürfte ein Problem darstellen.
Ebenfalls frei von Grußfloskeln
Guido
das es untertarifliche Bezahlung gibt, gehört zum Wesen unseres Wirtschaftssystems. Daraus resultieren keinerlei besondere Rechte.