Kann arbeitgeber vorschreiben was ich am

… arbeitsplatz trinke??

Arbeite in der Verladung. Und mein Arbeitgeber schreibt mir jetzt vor, dass ich nur Apfelsaftschorle oder Wasser trinken soll. Hatte eine verschließbare Colaflasche dabei und tags darauf eine Abmahnung bekommen.

Kann der Arbeitgeber vorschreiben WAS ich trinke???

Für euren Rat danke ich euch schon mal im Vorraus.

LG Redrose

Ich glaube das kann er so nicht bringen. Wenn die Getränke vom Arbeitgeber bezahlt werden, kann wohl eine Auswahl treffen. Aber er kann nicht vorschreiben ob Cola oder Wasser zu trinken ist.

Hallo redrose,

eigentlich kann er dir das nicht vorschreiben. Außer natürlich Alkoholverbot aussprechen, aber ich würde mir trotzdem mal den Arbeitsvertrag anschauen und eine Rechtsberatung vom Arbeitsamt einholen. Die gibt es kostenlos. WEiter kann ich dir nicht helfen.

Gruß SinnLust

Hallo,
ich bin kein Anwalt, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber vorschreiben kann, was du trinken musst. Ausnahme Alkohol.

Wasser und Apfelsaft sind jedoch gesünder als Cola! :wink:

LG Anne

Sowas hab ich auch noch nicht gehört.
Klar kann der Arbeitgeber den Konsum von Alkohol o.Ä. während er Arbeitszeit verbieten. In einigen Berufsfeldern gehört es auch zum guten Ton, daß der Arbeitgeber den Mitarbeitern Getränke kostenfrei zur Verfügung stellt. Zum Beispiel in Küche wo es sehr heiß werden kann. In diesen Fällen zählt klar der Grundsatz: „Wer zahlt, schafft an“. Da gibt es das zu trinken was der Arbeitgeber bereitstelt. Da kann man auch nicht sagen: „behalt dein Wasser, ich will Cola“.
Aber dem Mitarbeiter die selbst bezahlten Getränke vorzuschreiben, bedarf schon einen besonderen Beweggrund. Zum Beispiel Vorbildfunktion.
Beispiel: Kinder/Jugendliche bekommen von der Einrichtung aus nur Tee, A-Schorle und Wasser zu trinken, aber die Mitarbeiter schütten sich vor den Augen der Kinder Cola rein. Das kann so nicht sein. In so einem Fall kann der Arbeitgeber aber auch nur den Konsum vor den Kindern anordnen nicht aber einen komplettes Verbot aussprechen.
Ich würde an deiner Stelle, mir die Beweggründe von meinem Arbeitgeber genau erklären lassen. Wenn da nichts plausiebles rüber kommt, wird dein Arbeitgeber beim Versuch der Erklärung evtl. merken wie komisch seine Anordnungen sind.
Hoffe geholfen zu haben.

Hallo Redrose,
da kannst Du Dich mit einem Hinweis auf die Arbeitsstättenverordnung wehren: Paragraph 29 Absatz (4) lautet: „Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk muss den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden.“Nur alkoholische Getränke kann er verbieten!
Gib mal in Google „Getränke Arbeitsplatz“ ein, da findest Du noch eine Menge weiterer HInweise.
Gruß
Jonas

Ich denke schon, dass der Arbeitgeber Dir verbieten kann, am Arbeitsplatz alkoholische Getränke und andere Rauschmittel zu Dir zu nehmen.
Grüße
Gunter

hallo zusammen,

ich arbeite seit kurzem bei einem online versandhandel, früher gab es da nur bücher… :wink:
man bekommt dort eine trinkflasche gestellt und die darf nur an den vom arbeitgeber gestellten „wasserstellen“ im produktionsbereich befüllt werden, mit wasser is klar :slight_smile: andere getränke sind verboten!!! traurig aber wahr was manche „menschen“ in deutschland so über sich ergehen lassen… ich trinke was ich möchte auf der arbeit und warte auf die abmahnungen die da kommen mögen :slight_smile: lol und dann mal gucken was die deutschen gesetze und das arbeitsgericht dazu sagen :wink: fuck off …arbeitgeber der heutigen zeit!!!

jaaaaa TRINKWASSER oder… TRINKWASSER gibt es ENDE!!! :frowning:

davon redet hier keiner!!! :wink: