Sowas hab ich auch noch nicht gehört.
Klar kann der Arbeitgeber den Konsum von Alkohol o.Ä. während er Arbeitszeit verbieten. In einigen Berufsfeldern gehört es auch zum guten Ton, daß der Arbeitgeber den Mitarbeitern Getränke kostenfrei zur Verfügung stellt. Zum Beispiel in Küche wo es sehr heiß werden kann. In diesen Fällen zählt klar der Grundsatz: „Wer zahlt, schafft an“. Da gibt es das zu trinken was der Arbeitgeber bereitstelt. Da kann man auch nicht sagen: „behalt dein Wasser, ich will Cola“.
Aber dem Mitarbeiter die selbst bezahlten Getränke vorzuschreiben, bedarf schon einen besonderen Beweggrund. Zum Beispiel Vorbildfunktion.
Beispiel: Kinder/Jugendliche bekommen von der Einrichtung aus nur Tee, A-Schorle und Wasser zu trinken, aber die Mitarbeiter schütten sich vor den Augen der Kinder Cola rein. Das kann so nicht sein. In so einem Fall kann der Arbeitgeber aber auch nur den Konsum vor den Kindern anordnen nicht aber einen komplettes Verbot aussprechen.
Ich würde an deiner Stelle, mir die Beweggründe von meinem Arbeitgeber genau erklären lassen. Wenn da nichts plausiebles rüber kommt, wird dein Arbeitgeber beim Versuch der Erklärung evtl. merken wie komisch seine Anordnungen sind.
Hoffe geholfen zu haben.