Hallo,
folgende Situation:
Person A hat hat zwei Grundstücke (1+2) mit Wohngebäuden bebaut.
Die Finanzierung erfolgte über Bank B. Diese hat sich für beide Finanzierungen jeweils eine Grundschuld in entsprechender Höhe auf Grundstück 1 + 2 eintragen lassen.
Angenommen, A kann jetzt die Kreditraten für 1 nicht mehr zahlen. Für 2 laufen die Raten wie vereinbart weiter.
Das die Bank 1 zwangsvollstrecken kann, ist mir klar. Kann die Bank sich denn auch für Nichtzahlung von Kredit 1 an Grundstück/Sicherheit 2 bedienen?