Kann Bank bei Nichtzahlung von Kredit 1 sich an Grundschuld für Kredit 2 bedienen?

Hallo,

folgende Situation:
Person A hat hat zwei Grundstücke (1+2) mit Wohngebäuden bebaut.
Die Finanzierung erfolgte über Bank B. Diese hat sich für beide Finanzierungen jeweils eine Grundschuld in entsprechender Höhe auf Grundstück 1 + 2 eintragen lassen.

Angenommen, A kann jetzt die Kreditraten für 1 nicht mehr zahlen. Für 2 laufen die Raten wie vereinbart weiter.
Das die Bank 1 zwangsvollstrecken kann, ist mir klar. Kann die Bank sich denn auch für Nichtzahlung von Kredit 1 an Grundstück/Sicherheit 2 bedienen?

Eine Grundschuld ist fiduziarisch, also nicht an die Forderung gebunden. Deswegen kann die Bank diese Sicherheit auch für eine andere Forderung in Anspruch nehmen.

Ok, soweit verstanden. Jetzt hat die Bank B für die Grundschulden Nr.2 eine „Einmalvalutierungserklärung“ schriftlich abgegeben.
Darin heißt es, dass die Grundschulden zur Sicherung der Darlehen Nr. 2 dienen und die Rechte nicht ohne Zustimmung neu valutiert, abgetreten oder verpfändet werden.
Ändert dies etwas oder haften die Grundschulden 2 immer noch für Darlehen 1?

Eine Einmalvalutierungserklärung besagt erst einmal nur, daß die Grundschuld nach Abgabe dieser Erklärung nicht als Sicherheit für weitere, noch herauszulegende Kredite herangezogen wird. Auf bereits vergebene Kredite, die durch die fragliche Grundschuld besichert sind, hat die Erklärung keinen Einfluß. Für welche Kredite die Grundschuld als Sicherheit dient, ergibt sich im übrigen aus der Zweckerklärung. Diese sollte man gründlich lesen und daraus dann seine Schlüsse ziehen.

Gruß
C.