Wenn unsere gewählten Volksvertreter trotz Wunsch der Mehrheit in der Gesellschaft diesem nicht entsprechen, können wir (das Volk) das dann per Volksbegehren oder Volksentscheid durchsetzen?
Konkretes Beispiel: asyl Gewährung für Snowden
Hallo,
schnelle Antwort: Nein!
Zum Einstieg: http://de.wikipedia.org/wiki/Direkte_Demokratie#Deut…
Gruß
vdmaster
Volksabstimmungsverfahren sind all jene direktdemokratischen Instrumente, bei denen aus dem Volk selbst eine Vorlage erarbeitet wird, die schließlich auch vom Volk selbst in einer direkten Abstimmung entschieden wird. In aller Regel umfassten die Einbringung der Vorlage (der Initiative) und die Entscheidung über diese mehrere Einzelverfahren, die aufeinander aufbauen. Da in solchen Verfahren sowohl die Initiative als auch das letzte Entscheidungsrecht beim Volk selbst liegt, kommen diese dem demokratischen Ideal vom Volk als Souverän am nächsten, obwohl das Volk seine souveräne Herrschaft nur punktuell zu einer einzigen Frage ausübt.
Hallo und danke für deine Antwort. Die direkte und indirekte Demokratie ist mir ein Begriff, der „Einstieg“ eigentlich geschehen… deshalb wäre mir daran gelegen, Deine Antwort mit zu präzisieren.
Hallo,
unabhängig von Deinem Demokratieverständnis gilt nach wie vor derselbe Link.
Zitat.„Auf Bundesebene gibt es zur Zeit kein Initiativrecht für das Volk.“
Und deswegen: Nein!
Mittels welchen Verfahrens soll denn ein "Asyl"recht durchgesetzt werden? Unabhängig davon das ein Asylrecht hier nicht zum Tragen kommen kann, da der Mann nicht politisch verfolgt wird. Lediglich seine in den USA als Straftat geltenden Handlungen haben ihn zu einem „Politikum“ gemacht. Wäre mir jedenfalls neu, dass Snowden wegen z.B. der Gründung einer Partei oder ähnlichem verfolgt werden würde. Aber es bestehen andere Möglichkeiten für die Regierung, die vom bestehenden Gesetz gedeckt wären. Nur ist „Asyl“ hier der falsche Begriff.
Gruß
vdmaster
Hinzu kommt, daß Einzelfallentscheidungen grundsätzlich auch nicht dazu fähig sind, durch den Erlaß von Gesetzen geregelt zu weden.
Ich würde gerne die Frage beantworten, aber die Wer-weiß-was-Technik verhindert, dass ich die Antwort herunterladen kann.
Beste Grüße
Kica
Politiker haben vor Volksabstimmungen Angst. Dehalb wird sowas nie durchkommen.
In Bayern beispielsweise scheinen die Politiker nun nicht gerade zu schlottern…
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesetzgebung_in_Ba…
Habe verstanden, der topic hat sich damit beantwortet.
Nur der vollständigkeit halbe, ich dachte es liese sich ein VE unter der Festellung zum Widerstandsrecht (des Grundgesetzes, Artikel 20 Abs. 4): (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben *alle Deutschen* das Recht zum Widerstand, *wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, einbringen. Aber mein Ansatz war falsch. Danke
Hallo,
das Widerstandsrecht ist meines Erachtens das am häufigsten mißverstandene Recht.
Und es wird immer gerne aus jeder politischen Richtung zur Durchsetzung eigener Interessen herangezogen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Rechtl…
Zitat:„Aus vereinzelten Verletzungen der ihr zugrundeliegenden Bestimmungen kann indessen kein Widerstandsrecht hergeleitet werden. Das Widerstandsrecht besteht auch nicht gegen einzelne, Art. 20 GG verletzende Maßnahmen staatlicher Organe.[3][2] Vielmehr muss es sich um einen Angriff auf die grundlegende Ordnung als solche handeln, um deren Verteidigung und Wiederherstellung es geht, woraus sich der die Ordnung konservierende Charakter eines Widerstandsrechts herleitet.[4] Das Widerstandsrecht setzt außerdem voraus, dass alle anderen legalen Möglichkeiten einer Gegenwehr ausgeschöpft sind (Subsidiarität, ultima ratio), eine andere Abhilfe somit objektiv nicht möglich ist.[5]“
D.h., dass das Widerstandsrecht bpsw. bei dem Versuch der Errichtung einer Diktatur (Staatsstreich) zu deren Abwehr zum Tragen käme, um die Gültigkeit der verbrieften Grundrechte wieder herzustellen.
Gruß
vdmaster
Hinzu kommt, daß Einzelfallentscheidungen grundsätzlich auch
nicht dazu fähig sind, durch den Erlaß von Gesetzen geregelt
zu weden.
Anderes erlebt man gerade in Hamburg: Hier nimmt sich die Kirche durchaus das Recht heraus, zu entscheiden wer ein Bleiberecht haben soll und wer nicht.
Ich verstehe die ganze Diskussion sowieso nicht: Die USA sind der Meinung, andere Staaten, Verbündete eingeschlossen, auszuspionieren sei völlig normal. Dann werden sie doch sicher auch verstehen, dass es „völlig normal“ ist, Überläufer, die im Besitz von Informationen über gegen das eigene Land gerichtete Spionagetätigkeiten sind, bei sich aufzunehmen. Oder ist das alles doch nicht so „normal“, wie sie uns weiß machen wollen??
Gruß
Anwar
Hallo,
Hinzu kommt, daß Einzelfallentscheidungen grundsätzlich auch
nicht dazu fähig sind, durch den Erlaß von Gesetzen geregelt
zu weden.Anderes erlebt man gerade in Hamburg: Hier nimmt sich die
Kirche durchaus das Recht heraus, zu entscheiden wer ein
Bleiberecht haben soll und wer nicht.
Dir ist dabei aber klar, dass die Kirch keinerlei gesetzliche Kompetenz hat, wenn es um ein Bleiberecht geht. Lediglich eine Meinung (einiger Pfarrer/Pastoren).
Ich verstehe die ganze Diskussion sowieso nicht: Die USA sind
der Meinung, andere Staaten, Verbündete eingeschlossen,
auszuspionieren sei völlig normal. Dann werden sie doch sicher
auch verstehen, dass es „völlig normal“ ist, Überläufer, die
im Besitz von Informationen über gegen das eigene Land
gerichtete Spionagetätigkeiten sind, bei sich aufzunehmen.
Sie würden es auch absolut verstehen. Da es sich im Falle Snowden jedoch um einen amerikanischen „Überläufer“ handelt, jedoch nicht gutheißen.
Gruß
vdmaster
Hallo,
Anderes erlebt man gerade in Hamburg: Hier nimmt sich die
Kirche durchaus das Recht heraus, zu entscheiden wer ein
Bleiberecht haben soll und wer nicht.Dir ist dabei aber klar, dass die Kirch keinerlei gesetzliche
Kompetenz hat, wenn es um ein Bleiberecht geht. Lediglich eine
Meinung (einiger Pfarrer/Pastoren).
Darauf wollte ich ja gerade hinaus: Obwohl ohne rechtliche Grundlage, wird dies eben (im Moment noch) geduldet.
Sie würden es auch absolut verstehen. Da es sich im Falle
Snowden jedoch um einen amerikanischen „Überläufer“ handelt,
jedoch nicht gutheißen.
Das wäre doch vollkommen inkonsequent: Wir sollen ihre Aktivitäten nicht beanstanden, wenn wir ihren Überläufer aufnehmen, ist das plötzlich nicht genehm.
Gruß
Anwar
Hallo,
Darauf wollte ich ja gerade hinaus: Obwohl ohne rechtliche
Grundlage, wird dies eben (im Moment noch) geduldet.
Man scheut eben die Konfrontation Unterstützer vs. Rechtsstaat. Aber der Umfang des Kirchen"asyls" ist marginal: http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten-nachr…
Sie würden es auch absolut verstehen. Da es sich im Falle
Snowden jedoch um einen amerikanischen „Überläufer“ handelt,
jedoch nicht gutheißen.Das wäre doch vollkommen inkonsequent: Wir sollen ihre
Aktivitäten nicht beanstanden, wenn wir ihren Überläufer
aufnehmen, ist das plötzlich nicht genehm.
- Ja, wir sollen brav den Mund halten und uns für den „Kampf gegen den Terror“ bedanken. Auch wenn der durch illegale Maßnahmen erfolgt.
- Ja, wir sollen den bösen „Verräter“ Snowden nicht aufnehmen, weil er ja kein whistleblower ist, sondern ein Verräter und Straftäter.
Das ist doch nicht Inkonsequenz, sondern nur das Einhalten der Ansicht, die bereits Bush äußerte: „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns!“ - und dies im Merkelschen Sinne auch noch alternativlos. Stillgestanden und Schnauze halten ist die Anweisung an die „besten Freunde und Verbündeten“. Völlig logische, imperiale Doktrin.
Gruß
vdmaster
Moin,
zum einen gibt es relativ eindeutige Asylgesetzte.
Zum anderen nur mal rein inhaltlich gefragt: Haben wir denn alle Informationen? Momentan werden immer mal wieder Infos in die Welt geworfen, die auf von Snowden veröffentlichte Meinungen basieren. Soweit ich mitbekommen habe, gibt es auch nur zwei Redaktionen in Deutschland, die mehr oder weniger Zugriff auf diese Unterlagen haben. Ich weiss allerdings nicht, ob auf alle oder nur auf die von Snowden freigegebenen? Das Thema wird ja seit Wochen durch neue Infos aktuell gehalten, da frage ich mich schon, wer da welche Informationsfreigabe steuert.
Ist Snowden denn bisher die einzige Quelle? Was wurde von welchem Geheimdienst oder welcher dritten Quelle bestätigt. Wer finanziert Snowden momentan?
Über Snowden einen Volksabstimmung abhalten zu wollen, halte ich für vermessen. Darüber hinaus bin ich mir nicht mal sicher, wie hier die Mehrheitsverhältnisse aussähen. Dazu ist die schweigende Masse zu groß.
Grüße
ALex