Wie ist das Gesetz in sorgerechtsangelegenheiten?
schön abend. laut dem Jugendamt läge eine vermutete kindeswohlgefährdung vor aufgrund mehreren Kleinigkeiten .ich zähl mal auf,Tochter schmächtig,klein,aufsichtspflicht verletzt,Sohnemann in der Entwicklung zurück sprachlich, motorisch, kann einfache spiele nicht,isst langsam,ganz kleiner popo wund,ruhiges kind,ich als mutter sei öfter mit handy beschäftigt. aufgrund wohnsituation und Entwicklung wurde eine Mitteilung an das gericht gemacht mit dwm Ergebnis das ein Sachverständige Gutachten eingeholt werden soll.ab mai kann es Beginnen. der Gutachter soll sich befassen ob eine kindeswohlgefährdung vorliegt bzw ob eine Erziehung einschränkung eine gefährdung ausmacht und ob die Erziehung Fähigkeit durch öffentliche hilfen wieder hergestellt werden kann.wir haben mit dem Jugendamt ein neuen schutzplan vereinbart der bis zur gerichtlichen Entscheidung aufrechterhalten bleibt.Das Gericht legt uns nahe uns an dem schutzplan zu halten sonst käme es zum einstweiligen Anordnung Verfahren.Die Familie helfer sind zur Zeit zufrieden.mit der Familie Hebamme kommen wir auch gut klar. wir haben alles jetz umgesetzt vom schutzplan so das die Hausbesuche reduziert werden können von den Familie Helfern. zb wir haben unsere Wohnung sicher gemacht und noch schöner.wir haben baby phone besorgt.noch mehr lern sachen für die Entwicklung und und .und nach April kann ich ein Termin bekommen bei einer Erziehung beratung stelle.regulär sollten die kinder stationär weg bis wir erziehung mässig mehr Erfahrung haben. Das haben wir abgelehnt worauf die Familie hilfe sagte das es gut war. wir haben schon 2 kinder in obhut wo wir damals gewohnt haben.kämpfen bis heute.direkt vom krankenhaus in obhut .jetzt aber geht es um unsere kids die bei uns sind erstmal. ich hätte nochmal fragen:das Jugendamt meint das auf Dauer den Kindern bei uns nicht gut geht aufgrund gefährdung Punkte werden abgebaut und neue entstehen wie zb.karies bei kindern,schimmel in einer milch Flasche und und.ich muss sagen da waren wir mitten im umzug.sind aber dann nicht umgezogen u haben die Flasche übersehen.auf jede fall das Amt meint das unsere kinder nicht auf dauer z zt bei uns leben können trotz Familien Hilfe.vor kurzem meinte dann das Jugendamt :ja für die kinder tut ihr ja jetzt viel.
meine fragen :Wir arbeiten mit denen zusammen, wir lassen keine neuen gefährdung punkte mehr entstehen, haben sogar neuen auto kindersitz gekauft der besser ist in sein alter von 6 Monaten.wir nehmen termine wahr.wir besorgen für kinder stellen zur Förderung und und.der ganz kleine ist kern gesund bei u5 meine Tochter nur etwas zu klein mit 6j und mein sohn hatte bei u7a karies Zähne.jetzt war auch eltern Gespräch im Kiga das unsere kinder sich weiter entwickelt haben.Kann der Richter leicht sagen das die Kinder weg sollen wenn wir alles tun obwohl vorher gefährdung punkte waren?und heisst der Beschluss es soll nur bei einer festgestellten kindeswohlgefährdung durch Gutachter geprüft werden inwieweit kinder raus?
Hallo
Das heißt, die Flasche stand dann da nur rum und wurde nicht mehr benutzt?
Wenn der Richter da immer noch eine Kindeswohlgefährdung sieht, dann muss er sogar sagen, dass die Kinder weg sollen.
Ich finde das keine Kleinigkeiten. - Wenn der Sohn in der Entwicklung zurück ist, muss das natürlich nicht zwangsläufig an der Erziehung liegen, kann es aber.
Ich denke, ihr habt es selber nicht kennengelernt, was man mit Kindern alles machen kann, so dass sie Anregungen kriegen und dadurch sprechen und anderes lernen. Mit kleinen Kindern (ca. 1-3 Jahre) muss man sich eigentlich ständig beschäftigen, wenn sie nicht gerade schlafen, das ist normal. Mit ihnen sprechen, Kindergedichte, Bilderbücher und Kinderlieder aufsagen, vorlesen und singen (selber aufsagen vorlesen und singen! Nicht irgendein Gerät machen lassen!), mit ihnen rausgehen und immer gucken, was sie gerade machen usw.
Das ist schwer, wenn man das aus der eigenen Kindheit nicht kennt, aber sowas braucht man einfach als Kind.
Ich weiß natürlich nicht, wie der Richter entscheiden wird, aber es kommt bei der Sache weniger darauf an, ob ihr euch jetzt mehr anstrengt als vorher, sondern ob es jetzt klappt und den Kindern etwas bringt.
Viele Grüße
Hallo,
es tut mir leid wenn ich mit dieser Frage alte Wunden aufreiße und ich will niemandem zu nahe treten aber wo war das und was ist passiert?
Dann habt ihr ja noch etwas Zeit einiges zu verbessern. Nutzt die Zeit sinnvoll.
Der Richter kann entscheiden dass euch die Kinder weggenommen werden. Da er euch und eure Situation vom Gerichtssaal aus schlecht einschätzen kann, hat er das Gutachten veranlasst. Er wird dann unter anderem mit Hilfe des Gutachtens entscheiden ob es nötig ist die Kinder aus der Familie zu nehmen bzw. wie es weitergeht.
Ihr wart scheinbar nur einmal bei eurer Anwältin und jetzt habt ihr keinen Kontakt mehr zu ihr. Ist da irgendetwas vorgefallen oder was genau ist da los?
Gruß
Tobias
Hallo Aslan_Yalcin,
wieder ein Puzzleteilchen mit den Fragen vom letzten Mal, wobei ich dich nach dem Alter der Kinder gefragt habe und nach der Anzahl.
Bei diesem Text waren offensichtlich mindestens zwei Personen am Werk - erkennbar an Stil und Rechtschreibung.
Ich war bisher der Meinung, du wärst der Vater, zumindest hast du das so erklärt und deine Freundin? oder Frau? wäre bei dir.
Habe ich das richtig verstanden: Zwei eurer Kinder wurden bereits in Obhut der Jugendfürsorge genommen? Und jetzt geht es um die nächsten drei Kinder? Welches Alter haben sie?
Soll das heißen, dass dieses Kind 6 Monate alt ist und die anderen 5, 6 und 7 Jahre? Das würde bedeuten, dass derzeit 4 Kinder bei euch leben. Richtig?
Und dass du das Kleinste ab Herbst der Großmutter überantworten willst? Zumindest war das in deinem Beitrag vom 28.02.2017 zu lesen
Es sind immer nur „Kleinigkeiten“ aus deiner Sicht - wie etwa der Schimmel in der Flasche (bloß bildet der sich nicht innerhalb von Minuten, sondern von Tagen). Leider ergeben viele nicht passende Kleinigkeiten ein großes „Passt nicht“.
Die Wohnsituation - also Größe der Wohnung und ausreichender Platz für die Kinder, möglichst gefährdungsfrei - und auch die ständige Beschäftigung mit den Kindern selbst sind von Bedeutung.
hast du am 28.01.2017 geschrieben.
Aus u.a. diesem Grund ist es nur verständlich, wenn das Jugendamt sehr genau auf das Wohl der Kinder sehen will und vor allem muss.
Ich kann nachvollziehen, dass ihr die Kinder bei euch haben wollt.
Ich kann auch die Bedenken des Jugendamts nachvollziehen, das sich berechtigte Sorgen um die Kinder macht!
Gruß
dafy
die kinder sind sechs Jahre, 4 jahre und kleinste sechs Monate alt.alle drei wohnen seit geburt bei uns. soll die frage Stellungen an der gutachterin bedeuten das geguckt werden soll ob unsere kinder mit öffentlichen hilfen bei uns aufwachen können und wenn eine kindeswohl gefährdung herrscht dann solldie gutachterin während der Begutachtung es dem Gericht mitteilen
Welche Kinder sind das dann hier?
Und bist du jetzt die Mutter oder der Vater oder hast du eine gespaltene Persönlichkeit??
Hallo Christa,
Das Ganze rührt wohl davon her, dass es mehrere Personen sind, die (hier mit und für Aslan_Yalcin ) schreiben - merkbar an Stil und Rechtschreibung - und Manches eben einfach unreflektiert abgeschrieben wird.
Gruß
dafy
,ich als mutter sei öfter mit handy beschäftigt.
Glaube ich sofort, bei der Vielzahl an Anfragen hier und 3 kleinen Kindern.
Ihr braucht keine supertollen Lernsachen für die Kinder sondern ihr sollt euch mit ihnen beschäftigen.
Spielen, (vor)lesen, (vor)singen. Für 6 bzw. 4jährige gibt es sehr viele Spiele die auch Erwachsenen noch Spaß machen. Und während ihr zusammen spielt: Handy weg!
Krümel
Wenn ihr die Zeit, die ihr allein hier im Forum ver(sch)wendet habt, in die Kinder investiert hättet - ihr hättet die Probleme mit dem Jungendamt und dem Gericht nicht.
Lernsachen für die Kinder: schön und gut - und was hab ihr am Nachmittag gemacht? Handy, Computer oder ward ihr mal draußen?
Karies bei Kindern muss auch nicht sein, wenn man sie von Anfang an ans Putzen gewöhnt…
und und und…
Mir ist leider immer noch nicht klar, was und wieviel Zeit ihr euch täglich wirklich mit den Kindern beschäftigt. Nicht mit dem Kauf von irgendwelchen Dingen, sondern mit pflegen, spielen, gemeinsam essen und einfach unterhalten und irgendwas gemeinsam tun.
Für mich hört sich Alles bislang so an, als hättet Ihr immer noch nicht verstanden, um was es geht. Ihr sollt Euch ganz praktisch intensiver mit den Kindern und ihren ganz normalen Bedürfnissen beschäftigen. Das, was grade festgestellt eurde, sind wahrhaftig keine „Kleinigkeiten“. Was habt Ihr vor, um diese „Kleinigkeiten“ peu a peu vielleicht aus der Welt zu schaffen?
Es wäre für euch sinnvoll mal einen Elternkurs (z.B. Starke Eltern - Starke Kinder) zu machen.
Da lernt man einiges über Kindererziehung und es wirkt sich zu dem positiv auf einen anstehenden Gerichtstermin aus. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
meinst du erziehung veatung stelle oder elternkurs wirkt sich so gut aus das evtl der richter das sorgerecht nicht entzieht?
Das kommt auch auf den Richter an. Das alleine wird aber nicht reichen, um das Jugendamt und den Richter umzustimmen. Es zeigt aber das ihr gewillt seid etwas dazuzulernen was Erziehung betrifft. Und ist ein erster Schritt?
Hat das Gutachten bei euch schon stattgefunden?
Hab ihr einen Anwalt?
Haben ein Anwalt. Gutachten erst ab übernächste Monat.familien Helfer sind mit uns momentan zufrieden. Die werden jetzt ein neuen Bericht für das Jugendamt schreiben.der schutzplan giltet bis zur gerichtlichen Entscheidung
Ich hoffe mal für euch das ihr die Aussage schriftlich habt.
Hab es selber erlebt, das die dann vor Gericht was anderes sagen.
Ich will ja nicht alle über einen Kamm scheren, aber Vorsicht ist bei mündlichen Aussagen geboten.