Kann der AG den Dienstwagen einfach streichen?

Folgender Fall. Vor vier Jahren bekam mein Mann einen Dienstwagen. Die Abmachung war. Er macht bis zu 20 Stunden Überstunden unentgeltlich. Das alles wurde allerdings nicht schriftlich festgehalten und nur mündlich abgemacht. Nun sagt sein Chef entweder er macht ab jetzt 10 Stunden die Woche mehr für das gleiche Gehalt und bis zu 25 Stunden mehr unentgeltlich oder der Leasingvertrag für das Auto wird nicht verlängert. Kann der Chef das machen? Wäre das nicht eine Art Degradierung? Das Auto gehört doch mit zum Gehalt. Bzw tritt da das Gewohnheitsrecht in Kraft?
Brauche dringend Rat! Vielen Dank schon mal.

Hallo,
die Frage ist wohl, ob dieser Dienstwagen im Arbeitsvertrag zugesagt ist.
Wenn das nicht der Fall ist, ist es eine freiwillige Leistung des Chefs und kann gekürzt/gestrichen werden. Für Dienstfahrten mit dem Privat-PKW muss der Chef dann allerdings Kilometergeld (0,30€/km) bezahlen. Fahrt zur Arbeitsstelle ist KEINE Dienstfahrt.
Gruß Michael

Google mal nach „betriebliche Übung“ und dann erklär mir bitte den Anspruch auf die 30 Ct. Pro Kilometer.

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Hi!

Eine solche Abmachung wird in aller Regel kassiert, wenn der Job nicht ein exorbitantes Entgelt ausspuckt.

Und ja, ein Anspruch aus der betrieblichen Übung dürfte entstanden sein.

Allerdings kann auch alles ganz anders vertraglich vereinbart sein.
Das muss nicht schriftlich passieren.

Gruß
Guido

ich ging davon aus, dass mich Wikipedia nicht angelogen hat
Die deutsche Kilometerpauschale beträgt bei Kraftwagen 0,30 €, bei Motorrädern und Motorrollern 0,20 €.

Und wo steht, dass ein Arbeitgeber diese zahlen muss?

Nur mal so …

Oder anders:
Wozu gibt es wohl eine steuerlich absetzbare Pauschale, wenn der AG diesen Betrag erstatten müsste?

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Welcher Wagen ist 20 Überstunden jeden Monat wert? Das würde auf ein geringes Gehalt schließen.

Und wieviel Wochenstunden hat Dein Mann, dass er künftig 10 mehr macht (bezahlt oder nicht?) und dazu noch 6 oben drauf? Wenn er von 35 kommt, wäre er ja schon bei 50!! Das ist bei geringen Gehältern ohne Bezahlung schnell sittenwiedrig.

Oder sind die Überstunden für alle üblich und unbezahlt und der Wagen ist dann sozusagen zusätzlich?

Vertraglich vereinbart sind 39Std/Woche. So wie alle anderen auch. Dienstwagen bekam er zusätzlich, quasi als Gehaltserhöhung, jedoch leider nicht schriftlich festgehalten.
Jetzt die völlig verrückte Forderungen von seinem Chef.

Erklärst Du uns noch kurz mit den entsprechenden Links zu Gesetzen oder Urteilen den Zusammenhang zur Sittenwidrigkeit?
Danke!

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Dann schau mal hier hinein!

Ohne Ausgleich wäre er über der maximal zulässigen Zeit von 48 Std./Woche.

Dann wird es für den AG in der Regel ausgesprochen schwierig, etwas anderes auch nachzuweisen.
Sollte es zu einer gerichtlichen Klärung kommen, wird das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung eher ein Problem für den Arbeitgeber als für den Arbeitnehmer, da er Dinge ignoriert hat, die das Nachweisgesetz vorschreibt.

Arbeiten in dem Unternehmen mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte?
Gibt es einen Betriebsrat? (Wenn „nein“, warum nicht?)
Sollte ein BR existieren: Gibt es evtl. Betriebsvereinbarungen über die Nutzung von Dienstwagen?
Greift vielleicht sogar ein Tarifvertrag?

Gruß
Guido

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Danke für die schnellen Antworten. Es sind 15 Angestellte. Es war bisher immer ein sehr freundschaftliches und fast schon familiäres Arbeitsklima. Ich glaube die haben nie daran gedacht einen Betriebsrat zu gründen.

Ich fragte vor dem Hintergrund des Kündigungsschutzes, weil es Arbeitgeber gibt, die nicht so gut darauf reagieren, wenn man sie verklgt …

Das klingt vor dem Hintergrund der kostenlosen Mehrarbeit fast schon ironisch, sorry.

Dann wird es Zeit!

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Na, z.B. wird bei jemandem, der 12€ die Stunde verdient, der Mindestlohn unterlaufen, wenn er so viele Überstunden machen muss. Zudem gibt es Arbeitszeitgesetze, die hier schienbar unterlaufen werden, was aber bei entsprechender Gehaltsebene und Gestaltungsspielräumen toleriert wird.

Seh gerade, Du hast doch das gleiche geschrieben …

Nein, ich käme nicht auf den absurden Gedanken, direkt einen Bezug zur Sittenwidrigkeit herzustellen, nur weil jemand den Mindestlohn unterschreitet oder gegen Regelungen aus dem ArbZG (es gibt übrigens nur das Eine) verstößt.

Bei 39 Stunden und 12 € bekommt man 468,-€/Woche.
Teilt man diese 468,-€ durch 49 Std. (oder die von dir genannten 50 Std.), liegt man immer noch satt über den derzeit 8,50€ Mindestlohn …

Ich bin auch von 35 (bzw. max. 38 wegen jetzt +10 = 48) ausgegangen.

1235/(35+10+2512/52) = 8,27€

1238/(38+10+2512/52) = 8,48€

worauf willst Du eigentlich hinaus?

Naja, ich warte immer noch auf Deinen Zusammenhang mit der Sittenwidrigkeit.