Ich bin heute durch Zufall bei Durchsicht meiner Gehaltsabrechnungen darauf aufmerksam geworden, dass mein bisheriger Arbeitslohn von 15€ /Std, seit Jahresanfang nur noch 13,85€ beträgt.Mir ist das bisher nicht aufgefallen, da ich am Monatsende das gleiche Geld ausgezahlt bekomme. Das darf doch der Arbeitgeber nicht einfach machen! Desweiteren fragte ich letzte Woche nach dem Stand meines Stundenkontos und habe auch dazu keine Auskunft bekommen.
Ist der Arbeitgeber denn nicht verpflichtet über die abgeleisteten Stunden jederzeit oder zumindest am Monatsende Auskunft geben zu können?
Hallo
Den Stundenlohn einfach kürzen darf er natürlich nicht.
Den Stand deines Stundenkontos muss er dir höchstwahrscheinlich auch mitteilen, ich kenne da aber kein Gerichtsurteil oder einen Gesetzestext. Gibt es bei euch einen Tarifvertrag? Darin ist sowas oft geregelt.
Ich weiß allerdings, dass es Aufgabe des Arbeitnehmers ist, seine Stunden zu notieren, zumindestens seine Überstunden. Allerdings tut der Arbeitnehmer es ja, indem er z. B. eine Stechuhr betätigt. Oder wie werden die Stunden erfasst? -
Wie auch immer, es empfiehlt sich auf jeden Fall, nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für sich selber Buch zu führen über seine Arbeitsstunden, und schon mal ganz bei einem Arbeitgeber, der einfach mal heimlich den Stundenlohn kürzt.
Gibt es bei euch einen Betriebsrat? Wohl eher nicht, nehme ich an …
Frag aber mal bei der zuständigen Gewerkschaft, ob sie dir einen Tipp geben oder dir anderweitig helfen können.
Viele Grüße
Hallo,
woher weisst du das ??
ich weiß allerdings, dass es Aufgabe des Arbeitnehmers ist, seine Stunden zu notieren, zumindestens seine Überstunden.
Da liegst du nämlich daneben, weil der AN nämlich grundsätzlich gar nicht verpflichtet ist, seine
Stunden zu notieren.
Die Kontrolle der Arbeitszeiten durch technische Geräte (Stechuhren früher,heute elektronische Systeme ) wird durch den AG gefordert und überwacht.
Hallo,
das:
Ich bin heute durch Zufall bei Durchsicht meiner Gehaltsabrechnungen
darauf aufmerksam geworden, dass mein bisheriger Arbeitslohn von 15€
/Std, seit Jahresanfang nur noch 13,85€ beträgt.Mir ist das bisher
nicht aufgefallen, da ich am Monatsende das gleiche Geld ausgezahlt
bekomme
kann aber nicht sein.
Milchmädchenrechnung:
15 € mal 160 Arbeitsstunden im Monat = 2.400,- € BRUTTO
13,85 € mal 160 Arbeitsstunden im Monat = 2.216,- € BRUTTO
Das sind 184 € Brutto weniger im Monat und damit kann also der Nettolohnbetrag nicht gleich geblieben sein.
Ich glaube, du unterschlägst uns hier wichtige Informationen. darauf lässt auch der Hinweis
„Stundenkonto“ schließen.
Hallo
Ich hab nicht geschrieben, dass er dazu verpflichtet ist, sondern dass es seine Aufgabe ist. D. h. wenn er seine Überstunden nicht notiert, dann kann er eben nicht nachweisen, dass er sie geleistet hat. - Der AG stellt zwar die Stechuhren zur Verfügung, aber täglich benutzen muss sie normalerweise ja der AN.
Andernfalls müsste der AG ja jeden einzelnen AN überwachen und notieren, wann der kommt und wann jener geht. Aber das machen doch überall die AN selber. - Der AG muss dem AN aber wohl sagen, dass und wie er seine Arbeitszeit erfassen muss. Und abspeichern und aufbewahren muss sie ja wohl der AG.
Weiß ich nicht mehr genau, habe es aber schon mindestens zwei Mal gelesen, im Zusammenhang mit Überstunden. - Dass der AG letztlich für die Abspeicherung dieser Daten usw. verantwortlich ist, nehme ich stark an und widerspricht dem nicht. -
Übrigens ist die gleiche Frage von der selben Person, aber mit viel mehr Informationen als hier, im Brett für Arbeitsrecht gestellt worden.
Viele Grüße
Da ich in einem sehr kleinen Betrieb arbeite, 6 Personen, gibt es keine Stechuhr. Der AG hat zu Beginn des Arbeitsverhältnisses angekündigt, die geleisteten Stunden zu notieren. Ich glaube, ich werde jetzt einfach mal einen hohen Stundenbetrag wählen, da ich auch eine Menge Überstunden gemacht habe und ihm den mitteilen. Mal sehen ob er drauf anspringt und endlich mal aktiv wird.
Hallo
Wie, du willst einen Stundenbetrag wählen?
Hast du keinen Arbeitsvertrag? Da steht in der Regel drin, woran sich der Stundensatz orientiert (z. B. Flächentarifvertrag XYZ vom 1.1.1917 oder sowas), sofern der Stundensatz nicht ausdrücklich drinsteht.
Oder willst du es nur zu provokativen Zwecken machen, damit er aktiv wird?
Wenn er die geleisteten Stunden notieren wollte, dann sollte er es natürlich auch tun. Aber normalerweise ist auch sowas irgendwo vertraglich geregelt. Meistens nicht direkt, sondern mit Verweis auf irgendeinen Tarifvertrag, in dem man das nachlesen kann.
Ich sehe gerade auf der folgend verlinkten Seite, dass es für Zahntechniker keinen Tarifvertrag gibt.
https://www.muffel-forum.de/node/4721
Einen Arbeitsvertrag wirst du aber haben, oder? Schau doch mal rein, was drinsteht.
Ansonsten solltest du dich mit deinem Problem an dieses Muffel-Forum wenden, die haben doch etwas mehr Erfahrung mit deiner Branche als hier die meisten.
Viele Grüße
Hallo,
Ich hab nicht geschrieben, dass er dazu verpflichtet ist, sondern dass es seine Aufgabe ist. D. h. wenn er seine Überstunden nicht notiert, dann kann er eben nicht nachweisen, dass er sie geleistet hat.
Gut, dann lege ich jetzt meinem Chef mal einen Zettel mit 30 Überstunden hin, was glaubst du wohl, was der für einen Lachanfall bekommt.
Die Überwachung der Arbeitszeiten war schon immer Sache des AG,ganz an Anfang noch durch höchstselbige
in Augenscheinnahme (weil der Bäckermeister zum B. ja in der Backstube anwesend war).
Wo die Betriebe größer wurden, übernahmen dann die Pförtner diese Aufgabe.
Als die Betriebe noch größer und vor allem auch Schichtarbeitszeiten üblich wurden, kam die Stunde der Stechuhren.
Neben der Anwesenheitskontrolle ermöglichten die Stechkarten auch gleichzeitig eine Vereinfachung der Lohnabrechnung, da man die reinen Arbeitszeiten von ihnen ablesen konnte.
Heutzutage geht das alles natürlich direkt in die EDV .
Da wo es technisch nicht möglich ist, muss eine zweite unabhängige Person die Zeiten bescheinigen.
Beispiel:
Handwerker in der eigenen Wohnung/Haus.
Da sollte man ganz genau schauen, was der Techniker da auf dem Auftrags/Reperaturzettel notiert hat.
Hallo
Ein Zettel mit 30 Überstunden ist keine Arbeitszeiterfassung. Da müsste schon jeder einzelne Tag mit Beginn und Ende der Arbeit aufgezeichnet sein. Die 30 Überstunden da rauszurechnen ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Bei einer Stechuhr kontrolliert doch auch nicht ständig der Arbeitgeber, wann wer sich ein- oder ausstempelt. Da liegt es schon recht weitgehend am AN, ob das richtig gemacht wird. Besonders am Ende des Arbeitstages könnte - je nach Arbeitsplatz - der AN auch erst noch einkaufen gehen und sich dann erst ausstempeln. - Klar würde das wahrscheinlich irgendwann auffallen. Vielleicht würde aber auch nur auffallen, dass derjenige besonders langsam arbeitet, was nicht gut für seine weitere Karriere wäre. Von daher ist auch der AN meist daran interessiert, das richtig zu machen, oder sogar eher mal bisschen zu früh zu stempeln.
Viele Grüße
Du hast noch nie eine andere als deine eigene Abrechnung gesehen, oder?
Bei fixen Gehältern bleibt die gezahlte Summe immer die gleiche.
Wenn jedoch die Arbeitszeit geändert wird, ändert sich auch der ausgewiesene Stundensatz …
Hi!
Du wirst ja vermutlich auf der Abrechnung die vertraglich vereinbarten monatlichen/wöchentlichen Arbeitsstunden ausgewiesen haben.
Stimmten diese am Anfang des Jahres evtl. nicht und wurden korrigiert?
Spätestens seit Einführung des Mindestlohns muss er in der Lage sein, den Stand der letzten abgelaufenen Woche (!) kumuliert dokumentieren zu können.