Im 8. Beschäftigungsjahr wurden ohne Vorankündigung oder Komunikation der Streichung einfach 4 Tage Urlaubsanspruch Gestrichen. In den letzten 7 Arbeitsjahren wurden ( auch schriftlich) immer 24 Tage Urlaub Gewährt ( egal wieviele Stunden Tatsächlich gearbeitet wurden), nun wurden aber zu Beginn des neuen Kalenderjahres 4 Tage Weggenommen. In den Arbeitverträgen stehen für Festangestellte 24 Arbeitstage als Urlaubsanspruch. Darf ein Arbeitgeber nach so länger Zeit und ohne Vertraglichen Änderungen einfach so den Urlaubsanspruch kürzen oder ist aus dem Fortwährenden Gewähren ein Gewohnheitsrecht/Betriebliche Übung Entstanden?
Hallo,
der Arbeitgeber muss dir jährlich ein Mindesturlaub von 24 Tagen pro Jahr gewähren. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
Des Weiteren darf er nicht einseitig den vertraglich vereinbarten Urlaub kürzen. Für eine Änderung muss er deine Zustimmung einholen, aber er darf unter keinen Umständen dir weniger als 24 Tage im Jahr geben.
Der Urlaubsanspruch ist keine betriebliche Übung. Eine betriebliche Übung sind freiwillige Leistungen des Arbeitsgeber, wie z.B. Weihnachtsgeld. Die Gewährung von Urlaub ist keine freiwillige Leistung sondern dazu ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.
Dieser Link hilft sicherlich weiter: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gese…
Gruß Merger
Hai!
der Arbeitgeber muss dir jährlich ein Mindesturlaub von 24
Tagen pro Jahr gewähren.
Von Montag bis Samstag , also 4 Wochen!
Der Plem
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
ich denke das Entspricht dem was ich mir bereits Gedacht habe.
Nur mit Änderungskündigung
Hallo,
die einseitige Änderung von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen kann der AG rechtswirksam nur mit dem Mittel der Änderungskündigung gem. § 2 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
versuchen.
Ohne Änderungskündigung hat der AG den Arbeitsvertrag zu erfüllen.
Der Urlaubsansprch wird grundsätzlich immer in Arbeitstagen berechnet - unabhängig von der Zahl der jeweils täglichen Arbeitsstunden.
&Tschüß
Wolfgang