Kann der Chef verlangen, dass man als Kundendienstmitarbeiter täglich aufschreibt, in welcher Höhe man Trinkgeld erhalten hat?
Aufgabengebiet umfasst Lieferung, Abholung, Austausch und Reparatur.
Ist es Rechtens, den Kunden telefonisch zu fragen, ob der Kundendienstmitarbeiter Trinkgeld erhalten hat?
Kein Betriebsrat im Betrieb.
Danke schön schon mal für Info’s!
Hallo,
rechtlich schon, schließlich schwebt da ja Bestechlichkeit im Raume.
Praktisch erweist sich der AG damit aber einen Bärendienst.
Wenn ich da im Kundendienst wäre, würde ich fortan auf Assi machen, dann gibt es kein Trinkgeld und nach kurzer Zeit auch keine Aufträge mehr.
Hallo!
Das Landesarbeitsgericht Mainz (10 Sa 483/10) hat sich mit der Frage beschäftigt, wem das Trinkgeld gehört: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Das LAG hat korrekt entschieden, dass das Trinkgeld dem Arbeitnehmer gehört, dem es zugewendet wird. OK - soweit wahrscheinlich nichts neuen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist jedoch auch folgender Satz:
„Trinkgeld ist also nach gesetzlicher Definition bereits eine Zuwendung unmittelbar an den Arbeitnehmer. Da dies aber unmittelbar dem Arbeitnehmer zufliesst, gehört es nicht in die Sphäre des Arbeitgebers – und dieser kann also damit auch nicht im Rahmen seines Direktionsrechts nach §106 GewO vorgeben, wie mit dem Trinkgeld zu verfahren ist.“
Hier steht, dass es nicht in die Sphäre des AG gehört und er somit auch kein Direktionsrecht hat. Er kann sich also hier nicht einmischen, wie damit verfahren wird. Und hierzu zählt für mich auch eine Meldepflicht. M.E. ist also der AN nicht verpflichtet, hierzu Angaben zu machen.
Gruß
Falke
Hallo.
Unfug. Rechtlich ist Bestechlichkeit nur für Amtsträgern, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete und Richter definiert.
Und selbst in diesen Fällen wäre die bloße Annahme von Trinkgeld eher als Vorteilsannahme denn als Bestechlichkeit zu werten.
Guter Plan. Nach weiterer kurzer Zeit gibt es dann eine Kündigung, und du könntest noch länger auf Assi machen.
Gruß
Michael
Hallo,
meinst du
Guter Plan. Nach weiterer kurzer Zeit gibt es dann eine Kündigung, und du könntest noch länger auf Assi machen.
die Kündigung wäre nicht schon längst geschrieben ??
Denn entweder ist das ein selten dämlicher AG oder einer, dem es nicht paßt , das MA XY ein so gutes Verhältnis zu seinen Kunden hat.
In beiden Fällen steht aber die Entscheidung schon fest, nämlich den MA zu entsorgen.
Steht bei Dir im Ursprungspost etwas anderes, als bei mir?
Gruß Oberberger
Hallo,
das ergibt sich aus der Frage.
Ein Guter AG würde sich freuen, das sein MA so gut bei den Kunden tätig wird und ihm die
Pfennige Zusatzverdienst gönnen, denn er als AG verdient dadurch garantiert Mark.
Aber selbst wenn’s ein blöder Arbeitgeber ist: wo liest Du (meinetwegen auch zwischen den Zeilen!) etwas von Rausschmiss?
Ich wundere mich, Gruß Oberberger
Hallo zusammen,
interessante Antworten und Spekulationen.
Es liegt keine Kündigung „in der Schublade“, dass wäre bei über 12 Kundendienst Mitarbeitern auch das Ende der Firma!
Trotzdem Danke
Hi!
Das ist falsch.
Das ist Blödsinn
Das ist mal so ziemlich das Dämlichste, was ich von dir bislang gelesen habe (und das will was heißen!).
Fristlose Kündigung, Sperre beim Arbeitsamt, mieses Zeugnis …
Wenn du doch so gar keine Ahnung hast, warum antwortest du?
Wenn der Arbeitgeber darauf pocht, das Trinkgeld zu zählen, obwohl er rechtlich nicht dazu befähigt ist, würde ich meine Arbeitnehmerrechte wahren. Es gibt heutzutage die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu gründen (vgl. http://www.ifb.de/ ), die die Interessen der Angestellten wahren sollen.