Bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieb ich letztes Jahr einen Arbeitsvetrag mit 9,50 € Stundenlohn. Auf der ersten Abrechnung wurden mir nur 9,00 € pro Stunde gezahlt. Nachdem ich angerufen und auf den Fehler aufmerksam gemacht habe, wurden mir jetzt die fehlenden 0,50 € nachberechnet, aber als auftragsbezogene Zulage. Ich fürchte, dass dieses Verfahren nachteile für mich hat?
Vielen Dank schon jetzt für eure kompetenten Antworten!
Haben die das nur rückwirkend für den ersten Monat gemacht, oder ist das jetzt Dauerzustand?
Servus,
ohne zu wissen, was genau in dem Vertrag vereinbart ist, kann man dazu überhaupt nichts sagen.
Es ist in der Branche der Arbeitnehmerüberlassung weit verbreitet, dass die Mitarbeiter so tief wie irgendwie begründbar im Tarif eingestuft werden und gleichzeitig eine „auftragsbezogene Zulage“ erhalten. Damit kommen sie beim ersten Einsatz, für den sie ja auch angeheuert worden sind und zu dem sie einigermaßen passe, auf einen grade noch erträglichen Stundenlohn, aber sobald dieser Einsatz durch ist, gibt es eben die auftragsbezogene Zulage nicht mehr.
Das hat aber, ich wiederhole, überhaupt nichts mit der Technik der Abrechnung zu tun. Schreib doch einfach, was in Deinem Arbeitsvertrag genau zur Vergütung steht. Dann lässt sich eher sagen, was Sache ist.
Schöne Grüße
MM