Kann der Arzt ein Rezept 'nachverfolgen'?

Hallo!

Wir hatte heute Abend im Freundeskreis eine rege (etwas spaßige:smile: Diskussion, in der u.a. die Frage aufgetaucht ist, was denn ein Arzt mit einem renitenten Patienten macht, bei dem er vermutet, dass dieser die verschriebenen Medikamente nicht einnimmt.

Kann der Arzt denn wenigstens irgendwie überprüfen (über die Krankenkasse oder so), ob ein Rezept in der Apotheke „eingelöst“ worden ist (wenn er schon nicht beim Patienten zu Hause Schmiere stehen kann, ob der ein in der Apotheke abgeholtes Medikament dann auch wirklich einnimmt)?

Neugierige Grüße,
Liza

P.S.: Nein, ich habe nicht vor, ein evtl. mir verschriebenes Medikament nicht einzunehmen…:wink:

Hallo !

Ich glaube, er muß das gar nicht nachverfolgen! Er bekommt regelmäßig von den Kassen eine Abrechnung, welche Kosten er schon wieder verursacht hat. Anders wäre sein Etat doch nicht zu überprüfen. DAS Thema ist doch zur Zeit, dass Ärzte zu hohe Kosten verursachen mit Medikamenten.

mfgConrad

Hallo !

DAS Thema ist doch zur Zeit, dass Ärzte zu hohe

Kosten verursachen mit Medikamenten.

mfgConrad

Lieber Conrad,
was soll die Hetze,
den Preis für ein Präparat macht die herstellende Pharmafirma --und welche Preisspannen drin sind siehst du nach Ablauf des Patent. Lass dich nicht einlullen von hohen Herstellungskosten - Pharmafirmen sind Unternehmen, die auf Gewinn aus sind.
Dein Argument „der Arzt verursacht zu hohe Kosten…“ ist gleichbedeutend mit „die Tankstelle verursacht die hohen Benzinpreise“ menno!!! :frowning:
Rico

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Welche Hetze!?

Es geht hier darum, die Frage zu beantworten und da ist das tägliche Beispiel das Beste. Ärzte verteilen Rezepte und und gehen damit an ihren Höchstsatz. Immer am Ende des Jahres. Also erfahren sie auch, wo ihre Rezepte bleiben und ob sie eingelöst werden.

hallo.

Dein Argument „der Arzt verursacht zu hohe Kosten…“ ist
gleichbedeutend mit „die Tankstelle verursacht die hohen
Benzinpreise“ menno!!! :frowning:

naja… es ist sicher so, daß viele rezepte unnötig sind.
denn nur ein arzt, der „mir was verschreibt, was hilft“ - auch wenn’s nur der symptombehandlung dient - wird vom gemeinen volk als „guter arzt“ bezeichnet.
daß vielen beschwerden auch mit einfachsten hausmitteln (z.b. bei schnupfen), ernährungs- und verhaltensänderungen begegnet werden kann, ist uninteressant.
und wer geht schon gern mit dem „rezept“ raus, „nicht mehr rauchen“, „weniger fett essen“, „regelmäßig bewegen“, „bestimmte aktivitäten meiden“ - oder auch nur „abwarten und tee trinken“.
dann heißt’s sofort „dafür hätt’ ich keinen arzt gebraucht“ - was dieser natürlich mittel- bis langfristig an sinkenden patientenzahlen merken würde.

gruß

michael

Ich glaube, so ein Arzt hat was Besseres zu tun, als seine Patienten derart zu kontrollieren. Dazu hätte er doch gar nicht die Zeit. … Es ist wie mit den Spionagesatelliten: Theroretisch kann man damit jemandem im Garten beim Sonnen zusehen. Aber wer schafft es schon, in alle Gärten zu schauen?

So lange ich zu den freilaufenden Patienten gehöre, habe ich auch überhaupt kein Problem damit, einem Arzt zu sagen, dass ich ein Medikament nicht (mehr?) nehme. Im Krankenhaus würde man da wohl etwas diplomatischer vorgehen und Medikament X einfach irgendwo verschwinden lassen, wenn man es nicht nehmen will.

Ärzte sind ja meistens sehr nette Leute - aber zu sagen haben sie mir nichts. :wink:

Kann der Arzt ein Rezept ‚nachverfolgen‘? - Zusatz
Lasst mich das Szenario mal weiterspinnen:

Zufälligerweise hatte ich heute Morgen bei mir jemanden zur Antragsabgabe sitzen (ich arbeite bei einer Behörde), der medikamentenabhängig war (deswegen ist auch ein amtsärztliches Gutachten eingeleitet worden; also keine Vermutung meinerseits).

In der Mittagspause habe ich mich mit einem Kollegen darüber unterhalten, der auch bei unserer gestrigen Diskussion im Freundeskreis dabei war.

Im Hinblick auf die Fragestellung im Betreff haben wir uns nun des Weiteren gefragt, wie es denn nun mit den Möglichkeiten des Arztes aussieht, den sein medikmentenabhängiger Patient (wichtiger Hinweis: Der Arzt weiß noch nicht, dass der Patient abhängig ist; er hat nur eine Vermutung) zu hintergehen versucht. Fiktives Szenario:
Der Patient ruft zwei Tage, nachdem er sein Rezept (für ein einschlägiges Medikament) abgeholt hat, beim Arzt an, und sagt, er habe das Rezept verloren und bräuchte ein neues. In Wirklichkeit aber hat das erste Rezept schon lange eingelöst. Kann das der Arzt nun unmittelbar nachvollziehen? Oder kann er das erst - wie ja bereits geschrieben wurde - erst am Jahresende mit der KK-Abrechnung überprüfen?

Gruß
Liza

Fiktives Szenario:
Der Patient ruft zwei Tage, nachdem er sein Rezept (für ein
einschlägiges Medikament) abgeholt hat, beim Arzt an, und
sagt, er habe das Rezept verloren und bräuchte ein neues. In
Wirklichkeit aber hat das erste Rezept schon lange eingelöst.
Kann das der Arzt nun unmittelbar nachvollziehen? Oder kann er
das erst - wie ja bereits geschrieben wurde - erst am
Jahresende mit der KK-Abrechnung überprüfen?

Hallo Liza,

ich hatte ein Rezept tatsächlich verloren (verschlampt:wink:, da bekam ich ein neues Rezept mit Aufdruck *Duplikat* und DAS -denk ich- fällt der Krankenkasse auf.

Andersrum habe ich auch einige Rezepte niemals eingelöst, da kam nie eine Frage diesbezüglich auf.

Gruß
Maja

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der liebe Conrad…,
nur weil er schon mal krank gewesen sein könnte, macht ihn das noch nicht zu einem Experten im Gesundheitswesen, so wie ich auch kein Schiff bauen kann, nur weil ich mal auf einem gefahren bin…
Also: Ärzt bekommen eine Rückmeldung bzgl. ihrer Rezepte nur, wenn sie
eine Fehler bei der Verschreibung gemacht haben (von der Aptheke), oder nach ca. 2-3 Jahren, wenn sie etwas auf Kassenrezept verschrieben haben, was nicht verschreibungsfähig ist (z.B.Aspirin gegen Fieber). Sie bekommen jedoch nach ca. 3-6 Monaten eine Benachrichtigung, für wieviel Geld sie Medikamente verschrieben haben und noch so eine „Hitliste“ geordnet nach Substanzgruppen, sonst nix! Bis „an die Grenze gehen“ geht also gar nicht, wofür auch?
Schuster, bleib bei Deinem Leisten…
meint synapse

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Woher weißt Du das?
In Wahrheit erfahren sie NICHT wo ihre Rezepte bleiben und NICHT, ob sie eingelöst wurden.
Kai

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Jetzt muss ich doch noch mal nachfragen:

In Wahrheit erfahren sie NICHT wo ihre Rezepte bleiben und
NICHT, ob sie eingelöst wurden.

Im Falle meines medikamentenabhängigen Kunden (s.o.: „Zusatz“) hieße das dann, dass der Arzt - sollte er denn ein zweites Rezept ausstellen - nicht überprüfen kann, dass bzw. ob beide Rezepte eingelöst wurden?

Und steht auf dem Zweitrezept zwangsläufig „Duplikat“, so dass es der KK auffallen könnte?

Gruß
Liza

Hallo
Liza,

richtig: der Arzt hofft, dass die Krankenkasse merkt, dass er sich etwas bei der „Zweitverordnung“ gedacht hat, nämlich, dass das 1. Rezept verloren gegangen sei. Nützen tuts ihm aber nix, sein Budget wird trotzdem belastet, er ist nur vielleicht moralisch aus dem Schneider (bei kniffligen Medikamenten wie vielleicht Valium o.ä.).
Ansonsten erfährt ein Arzt nicht, ob sein Rezept eingelöst worden ist!
Geholfen?
Gruß synapse

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Geholfen?

Ja, danke!

Gruß
Liza