Gesetzt den Fall, jemand möchte eine RLV abschließen. Sein Ziel ist es, seinen Beitrag zu einer Firmengründung abzusichern, da bei plötzlichem Versterben des Mitgründers ein substanzieller Teil der Investitionen, Rücklagen und Sicherheiten noch vor dem Breakeven wegfiele.
Sinnvoll könnte es sein, wenn die noch zu gründende GmbH begünstigt werden könnte.
Frage 1: Geht das überhaupt? Kann eine juristische Person als Begünstigte einer RLV fungieren?
Frage 2: Kann der Versicherungsnehmer bei einer bestehenden RLV die Begünstigung auch noch auf eine später gegründete GmbH abändern?