Kann der Lehrer eine Note verschlechtern?

Guten Tag,

…ich weiß das unter Google wirklich viele Antworten dafür kommen. Aber das ist bisschen anders…
Ich habe heute eine Arbeit mit der Note 1 zurück bekommen. Das kam mir schon komisch vor. Na klar, hab ich mich gefreut und hab es einfach nicht geglaubt.
Zu Hause hab ich dann nach gerechnet und ich kam
nicht ansatzweise auf diese Punkte. Nach meines
Erachtens, wäre das die Note 3 oder glaube sogar 4.

Ich weiß einfach nicht wie ich handeln soll!? :frowning:

… Also der Lehrer hat mit seiner Unterschrift die Arbeit „versiegelt“ und hat dirm eine 1 drunter geschrieben.
^^ Das gabs schon oft bei mir in der Klasse, dass der Lehrer zu viel gegeben hat, aber verschlechtert hat er sie nicht.

… Ich würde sagen, leg den Mantel des SChweigens darüber und freue dich an deiner guten Note…

Evt. hast du dich ja verzählt…

Das hab ich auch gedacht! Aber ich hab mehrmals nachgezählt und es stimmt…
Ja ich muss sagen, ich hab aber ein ultra schlechtes Gewissen und das jetzt schon… :S

Hi,

einmal gewinnt man und einmal verliert man…ich finde du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben denn du hast ja nicht bei der Prüfung betrogen oder so.
Verbuch es unter „Glück gehabt“…und freu dich dass die Note deinen Schnitt hochzieht.

viele Grüße
Susanne

Hallo,
ja, der Lehrer kann die Note verschlechtern, er muss es eigentlich sogar, denn die Note muss ja gerecht sein. Daran ändert auch die Unterschrift des Lehrers nichts. Andernfalls dürfte er die Note auch nicht mehr ändern, wenn er etwa Punkte vergessen hat. Da würde ja auch kein Schüler auf die Idee kommen und es gerecht finden, wenn er die bessere Note nicht bekommen würde.

Aus pädagogischen Gründen kann man als Lehrer darauf verzichten, eine Note bei einem nachträglich entdeckten Fehler nach unten zu korrigieren, vor allem wenn der Schüler dies selbst anzeigt, dann würde man in gewisser Weise die Ehrlichkeit des Schülers bestrafen. Wobei es sich natürlich nicht wirklich um eine Strafe handelt, denn die schlechtere Note ist ja gerechtfertigt.
Solche „Großzügigikeit“ hat aber auch ihre Grenzen und vor allem ist dies entgegen verbreiteter Meinung kein geschütztes Recht des Schülers.
Bei einer Abweichung von zwei Noten würde ich dies nicht stehen lassen wollen. Es wäre aus meiner Lehrerperspektive anderen gegenüber doch einezu massive Ungleichbehandlung.

Falls du dich entscheidest den Vorteil zu nutzen, dann nimm es als Aufrag, die Note nachträglich zu rechtfertigen.

Gruß
Werner

Zu Hause hab ich dann nach gerechnet und ich kam
nicht ansatzweise auf diese Punkte.

Hallo!
Ich hab es so gelernt, und so wird es hierzulande auch gehandhabt:
ÜBERSEHENE FEHLER werden vom Lehrer nicht nachträglich gewertet, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird. Wenn er allerdings selbst bei nachträglicher Durchsicht sein Versehen merkt oder wenn die Arbeit vor der Einsargung im Archiv z. B. von der Fachaufsicht nochmals durchgesehen wird, kann die Note geändert werden.
Anders verhält es sich bei reinen ZÄHL- UND RECHENFEHLERN, da gibt es die Möglichkeit der Berichtigung immer.
Ob du die Sache meldest, ist deinem Gewissen überlassen. Verpflichtet bist du m. E. nicht, eine Berichtigung zu deinen Ungunsten zu veranlassen.
Gruß!
Hannes

Hi,

man darf als Lehrer eine Note sowohl nach unten als auch nach oben korrigieren. Es muss die Note daraufstehen, die auf die Arbeit gehört, die Benotung muss fair sein. Das gilt für falsches Zusammenzählen genauso wie für Vergessen von Punkten (Information A wird bei Schüler 1 bewertet, bei Schüler 2 nicht… so geht das nicht. Beide müssen gleich behandelt werden).
Es ist in deinem speziellen Fall nun Deiner Ehrlichkeit überlassen, ob Du es anzeigst oder nicht. auf der menschlichen Seite kannst du auf jeden Fall nur positiv auffallen, wenn du hingehst und den Irrtum anzeigst. Ich persönlich würde bei einem so großen Unterschied wahrscheinlikich doch nach unten korrigieren, auch wenn ich in der Regel die Note stehen lasse, wenn der Unterschied gering ist (dann hat man nämlich in der Regel den Effekt, dass der Schüler sich freut und seine Ehrlichkeit belohnt sieht, ohne dass gleich die eugnisnot entstellt wird. Der Untrschied zwischen 1 und 4 dagegen könnte sich schon auf die Zeugnisnote auswirken und einen falschen Eindruck von den tatsächlicen Leistungen geben.).

die Franzi