Wir waren nicht bereit als Verkäufer bei der Finanzierungssuche, nach Vertragsabschluss zu beitragen! Wir haben verlangt das Finanzierung zum Verkaufsabschluss schon steht! Wir haben verlangt das das Notar die Zahlung des Kaufpreises nach Eintragung der Auffassungsvormerkung fordere!
Grundsätzlch: wer bestellt, der/die zahlt.
Ob das aber auf Dich zutrifft, wird hier aber niemand wissen weil Deine Frage sehr unverständlich formuliert ist. ramses90
Und Zusatz:
Für eine Bestellung muss nichts unterschrieben werden. Manchmal reicht ein Nicken oder ein „Ja.“
Hallo!
Ihr als Verkäufer habt den Notar sicher beauftragt einen Vorvertrag aufzusetzen und dem Kaufinteressenten vorzulegen.
Nun haben dem die Bedingungen wohl nicht gefallen und er möchte nicht mehr kaufen oder zumindest nicht zu den Bedingungen.
So weit gut. Muss er auch nicht.
Aber ihr müsst den Notar bezahlen, er hat seine Arbeit (Vertrag aufsetzen) getan.
Aber, sollte der Notar eure ihm rechtzeitig bekannt gemachten Verkaufsbedingungen nicht korrekt wiedergegeben haben, dann hat der Notar einen Fehler gemacht und hat auch keinen (mindestens keinen vollen) Anspruch auf Bezahlung.
Er sollte ja nicht irgendeinen Standardvertrag aufsetzen sondern er sollte eure Bedingungen enthalten.
War das der Fall ?
MfG
duck313
Nö, steht doch da.
„Kann der Notar eine Rechnung auf mich ausstellen wo ich im nicht beauftragt habe nur weil ich nicht bereit bin Entwurfs des Verkaufsvertrages zu akzeptiern?“
Ich übersetze das so:
„Muss ich einen Notar für den Entwurf eines Verkaufsvertrages bezahlen, wenn ich den Notar gar nicht beauftragt habe? Ich war nicht bereit, diesen Entwurf zu akzeptieren.“
Demnach habe der Notar im Auftrag des potentiellen Käufers einen Vertragsentwurf entworfen, welcher inakzeptable Bedingungen enthielt (dem Textfragment entnehme ich, dass der Verkäufer den Käufer in irgendeiner Art bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierung unterstützen sollte). Vermutlich ist der ganze Kauf nun geplatzt und der Notar will sich wegen der vergeblichen Bemühungen Geld vom Verkäufer holen.
Servus,
kann aber auch bedeuten: „obwohl der auftragsgemäß vorgelegte Entwurf mir nicht gefallen hat und ich ihn deswegen nicht mit der Beurkundung beauftragt habe“. Dem Nick nach könnte @Cintra Spanier oder Portugiese sein, in diesem Fall wäre es sicher nützlich, die Frage auf Spanisch oder Portugiesisch zu stellen, so dass man eher verstehen könnte, was gemeint ist.
Schöne Grüße
MM
Übersetzungsversuch ins Deutsche:
Du wolltest eine Immobilie verkaufen und der potentielle Käufer war nicht in der Lage, die Immobilie mithilfe eines Darlehens zu finanzieren.
Der von dir beauftragte Notar hatte einen Kaufvertrag ausgearbeitet, doch der Kauf kam nicht zustande und der Notar besteht auf Bezahlung seiner erbrachten Leistung.