Kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten?

Vielleicht kann mir jemand helfen?

Seit dem 01.03.2012 sind mein Freund und ich Mieter einer neuen Wohnung.

Am 02.12.2011 haben wir die Wohnung besichtigt. Einen Tag später haben wir dem Vermieter eine Selbstauskunft geschickt. Wo wir arbeiten, was wir verdienen. Abrechnungen der letzten 3 Monate waren auch beigefügt. In diesem Schreiben haben wir keine falschen Angaben gemacht. Am 13.12.2011 haben wir den Mietvertrag unterschrieben. Mein Freund hat am 09.12.2011 die Aufhebung seines Arbeitsverhältnis gefordert. Am 19.12.2011 hatte er schon eine neue unbefristete Arbeit mit sogar besserem Verdienst.

Gestern haben wir einen Anruf von unserem Vermieter bekommen. Er will den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Wir hätten Ihn über die berufliche Situation meines Freundes angelogen. Das Vertrauensverhältnis wäre gestört und er will uns nicht mehr als Mieter haben.

Ich bin nicht davon ausgegangen, dass wir den Vermieter über einen Jobwechsel informieren müssen. Gerade weil finanziell kein Nachteil für uns entstanden ist. Bei der Selbstauskunft war er ja auch noch bei der alten Firma angestellt.

Heute haben wir Ihn noch mal angerufen, weil wir das gerne mit Ihm in Ruhe geklärt hätten. Daran war er nicht interessiert. Er will es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Eingezogen sind wir noch nicht da wir gerade in der Renovierung sind. Aber unsere jetzige Wohnung ist in 3 Wochen neu vermietet. Müssen also dann da raus.

Einen Termin zur Rechtsberatung beim Mieterverein haben wir leider erst in 1 Woche.

Wer ist im Recht? Hätte der Vermieter Erfolg, wenn er den Mietvertrag anfechtet?

Hallo,
vorweg muß ich sagen, das ich kein Rechtsanwalt bin.
Also für meine Aussage gibt es keine Gewähr.
Für mein Rechtsverständnis hat der Vermieter mit der von Dir beschriebenen Begründung absolut Null Aussicht auf Erfolg. Die Begründung ist so dermassen fadenscheinig, das er damit meiner Meinung nach niemals Erfolg haben kann.
Wie Du schon richtig gedacht hast, seit ihr in keinster Art und Weise verpflichtet, Eurem Vermieter Jobwechsel oder sonst etwas aus eurem Privatleben mitzuteilen. Somit müsste er in Eurem Fall erst einmal nachweisen, das Euren Daten zu dem mitgeteilten Zeitpunkt falsch waren. Darüber hinaus gibt es für ihn keinen Grund euch zu kündigen oder auch den Mietvertrag anzufechten, solange ihr euren Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Von daher würde ich mir keine Gedanken machen.
Wünsche euch einen positiven Ausgang

gruß Daylighter

Der Vermieter kann dieses nicht ,erst wenn Ihr keine Miete Zahlt kann er überhaupt was unternehmen,Die auskunft war freiwillig und hat überhaupt keinen einfluss auf den Mietvertrag. Also von einer gestörten verhältnis zu reden ist schon komisch.Also erstmal abwarten ob er euch Schriftlich kündigt ,dieses wird er schon nicht machen weil dieses kein erfolg haben wird da ist das Recht auf eurer Seite.
Also wenn Ihr eure Miete Zahlt hat er überhaupt keine grund euch zu Kündigen.

Hoffe das Ich euch damit geholfen habe.

Hallo,
ich bin kein Jurist, aber gehe mal davon aus, daß das zählt, was am Tag der Selbstauskunft Fakt ist. Über einen Jobwechsel muß man keinen Vermieter informieren.
Soll er ruhig klagen, ich denke nicht, daß er damit durchkommt.
Gruß
Melodie

Wer ist im Recht? Hätte der Vermieter Erfolg, wenn er den Mietvertrag anfechtet?

Er hätte keinen Erfolg und würde eher vor Gericht nicht einmal angehört werden. Entscheidend ist doch, welches Arbeitsverhältnis bei Unterschrift lief und was dazu in der Selbstauskunft genannt ist.

Ob Sie aber solch einen „Deppen“ als Vermieter haben wollen, würde ich mir überlegen.

Hallo!
Danke für die Frage. Ich bin allerdings kein Anwalt und kein Richter.
Wenn zu keinem Zeitpunkt falsche Angaben gemacht wurden braucht ihr euch keine Sorgen zu machen. Denn der Vermieter muss das Gegenteil beweisen.

Allerdings ist es ziemlich unbefriedigend, mit dem VM schon vor dem Einzug Streß zu haben. Vielleicht sollte man unter diesen Umständen überlegen, erstmal einzuziehen, die Renovierung erstmal abzubrechen und evtl. kurzfristig nochmal nach einer anderen Wohnung zu suchen.

Übrigens: Wir sind in einer Zinstiefphase. Schonmal drüber nachgedacht, Eigentum zu kaufen anstatt Miete zu zahlen?
Wir waren auch mal Mieter und hatten auf diesen ganzen Mist keinen Bock mehr. Jetzt haben wir ein Haus und sind überglücklich.

Wünsche viel Glück!

Hallo, leider kann ich dazu nichts sagen, kenne mich zu wenig aus. Gruß, pitsch!

Hallo Orchid35. Frage: woher weiß der neue Vermieter, dass Ihr Freund die Arbeitsstelle gewechselt hat ? Ich glaube kaum, dass er mit seiner Argumentation durchkommt! Unter den vorgenannten Umständen ist dieses Mietverhältnis allerdings von vorn herein schwer gestört - Ich würde versuchen, so schnell wie möglich doch noch eine neue Bleibe zu finden! Ich würde da nicht einziehen.

hallo,

ui, das klingt komplex. ich habe keine ahnung, ob der VM sich nun auf eine angebliche falschauskunft versteifen kann, auch wenn ihn der jobwechsel deines freundes gar nicht tangiert, schon gar nicht finanziell.

aber wer weiß? ich habe im internet von einem fall gelesen, dass falsche auskünfte so oder so den VM berechtigen, den vertrag fristlos zu kündigen, auch wenn der meiter stets pünktlich zahlte…!!!

woher weiß euer VM überhaupt von dem jobwechsel?

na ja, ich denke also, im schlechtesten falle - und der VM klingt danach - will er nun wirklich nicht mehr und hat ein recht darauf, euch jetzt wegen täuschung oder dergleichen rauszukegeln - was ich aber echt schade und auch kleinlich fände…

viel erfolg dennoch!!
mannheim13

Hallo orchid35,

in dem Punkt, dass dem Mietverhältnis durch den Jobwechsel falsche Tatsachen zu Grunde liegen, hat der Vermieter Recht. Die Pflicht, den Vermieter vor Mietantritt von Änderungen der in der Selbstauskunft gemachten Angaben in Kenntnis zu setzten, wurde natürlich versäumt. Von arglistiger Täuschung ist in diesem Fall jedoch nicht zu sprechen, da ein Nachteil für ihn durch den Jobwechsel - wohl auch nachweislich - nicht entsteht. Die Bedingungen für einen Fortbestand des Vertragsverhältnisses sind für ihn dadurch auch verbessert.

Fazit: Er hat die Möglichkeit, den Rechtsweg - wie er ihn vorsieht - zu gehen. Die Erfolgsaussichten für ihn sind bei der erläuterten Sachlage eher schlecht bis ganz schlecht.

Aber: Zu beachten ist natürlich die gewisse „Spannung“ in diesem Mietverhältnis, solltet Ihr in diese Wohnung einziehen, da er NICHT Recht bekommt!

Viel Erfolg & Grüße

HALO;
NEIN; NORMALERWEISE WIRD DER VERMIETER KEIN RECHT BEKOMMEN. ABER MAN MUSS DAZU SAGEN WAS IST HEUTE SCHON NOCH NORMAL.
DER MIETVERTRAG GILT AB 13.12.2011 UND AB DIESEM ZEITPUNKT WIRD AUCH MIETE GEZAHLT. WARUM ERFOLGTE EIN AUFHEBUNGSVERTRAG BEI DER FIRMA; GAB ES IRGENDWELCHE PROBLEME DIE SICH NEGATIV AUSWIRKEN KÖNNTEN UND DEM VERMIETER ZU OHREN GEKOMMEN SIND?
WENN DIES DER FALL SEIN SOLLTE HAT DER VERMIETER SCHON CHANCEN; JE NACH DEM WAS WAR DAMIT DURCHZUKOMMEN.

INDOFERN KANN ICH NUR ZU WIRKLICHER OFFENHEIT BEIM MIETERBUND RATEN; DENN WENN IHR ES AUF EINEN RECHTSSTREIT ANKOMMEN LASST (IRGENDETWAS NEGATIVES VORGEFALLEN IST s.o.) KANN DAS FÜR EUCH EINE TEURE ANGELEGENHEIT WERDEN.

GERN KÖNNT IHR AUCH NOCHMAL SCHREIBEN
VIELE GRÜSSE
MARGRET