Kann die AOK während der KVdR kündigen

1.)seit 01.03.2012 schriftliche Bestätigung, dass in der KVdR Rentenversicherung.

2.)zum 01.03.2012 Antrag auf EM-Rente gestellt, abgelehnt. Widerspruch auch wieder abgelehnt und dann Klage eingereicht. soweit

3.)seit Feb. 2012 Krankengeldbezug. Im Sept. und Okt.2012 3 Wo stationär Klinik. Dann am Tag nach Entlassung Arztpraxis geschlossen.
konnte erst am Mo nächste Woche wieder Auszahlschein abholen. Dann Kündigung der AOK da keine fortlfd. Krankschreibung und Einstellung der Krankengeldzahlungen. Widerspruch eingelegt.

4.) So und nun meine Frage: Kann die AOK während der Krankenvers.der Rentner kündigen? In welchem Gesetz findet man genaue Definitionen?
Für eine Hilfe in Form von Antworten danke ich herzlichst.

1.)seit 01.03.2012 schriftliche Bestätigung, dass in der KVdR
Rentenversicherung.

2.)zum 01.03.2012 Antrag auf EM-Rente gestellt, abgelehnt.
Widerspruch auch wieder abgelehnt und dann Klage eingereicht.
soweit

3.)seit Feb. 2012 Krankengeldbezug. Im Sept. und Okt.2012 3 Wo

Ein Rentner, der Erwerbsminderung berantragt und darüber hinaus Krankengeld von der Krankenkasse bezieht ?

Ich glaube bei der Fallschilderung geht einiges durcheinander.

Hallo,
Sachverhalt ist folgender - lfd. Krankengeld bezug und laufendes
Rentenantragsverfahren. Krankengeld wird eingestellt und die Frage ist nun, was ab dem Tag danach mit der Mitgliedschaft passiert.
Wenn die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt ist, dann handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die ab dem Tag nach Einstellung des Krankengeldes eintritt. Von daher kann die Kasse eine Mitgliedschaft nicht erst einmal beenden. Ob diese Pflichtversicherung als Rentenantragsteller, die übrigens während des gesamten Widerspruchsverfahrens weiter besteht, wenn kein anderer versicherungspflichtiger Tatbestand vorrangig ist, beitragsfrei gestellt werden kann, das ergibt sich daraus, ob der Betroffene einen grundsätzlichen Anspruch auf Familienversicherung hätte. Ist das nicht der Fall, muss er Pflichtbeiträge nach einem fiktiven Mindesteinkommen von 898,33 € an die Kasse zahlen, welche aber bei einer rückwirkenden Rentenbewilligung wieder zurückerstattet würden.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank für die Info.
Da Anspruch auf Fam.vers. besteht ist also der Raußschmieß der AOK unrechtmäßig.