Hallo im Forum,
ich hatte diesen Artikel unter „Mietrecht“ stehen. Dort wurde vorgeschlagen ihn hierher zu verschieben.
FRAGE:
Was machen die Vermieter mit den Informationen aus der MIETSCHULDENFREIHEITS-BESCHEINIGUNG? Haben sie das Recht oder die Möglichkeit, z.B. nachzuprüfen, ob der angebliche Vermieter unter der Adresse gemeldet ist? Oder kann den Satz eigentlich jeder unterschreiben, der behilflich sein möchte?
Hintergrund:
Es kommt häufig vor in Berlin, dass Mieter in sanierungsbedürftigen Häusern nicht mehr in ihren Wohnungen wohnen, dafür aber Untermieter bei sich wohnen lassen. Sie schließen mit ihnen keinen Mietvertrag, weil sie Angst haben, den Hausbesitzern damit einen Kündigungsgrund zu liefern. Denn sie hoffen auf eine Abfindung, sollte das Haus eines Tages gekauft und grundsaniert werden, um teurere Wohnungen hineinzubauen.
Als Untermieter hat man dann keinen Vertrag. Entsprechend haben diese Hauptmieter auch Angst, ihren Untermietern eine MIETSCHULDENFREIHEIT auszustellen. Sie würden damit unterschreiben, dass sie mit jemandem in einem echten Mietverhältnis standen und Geld bekommen haben. Offiziell ist der Untermieter maximal ein Freund, der kostenlos auf dem Sofa schläft.
Wenn man sich eine neue Wohnung sucht, verlangen fast alle Vermieter eine MIETSCHULDENFREIHEIT. Wo also die hernehmen, wenn sie keiner ausstellt? Man muss also keine Mietschulden haben, um vom Generalverdacht der Vermieter ein Bein gestellt zu bekommen.
Was wäre, wenn einfach irgendein Freund den einfachen Satz unterschreibt: „X hat bei mir zur Untermiete gewohnt und hat keinerlei Mietschulden“, SELBST WENN DER UNTERMIETER UNTER EINER ANDEREN ADRESSE GEMELDET IST, ALS DER, DER IHM DEN SCHEIN AUSSTELLT? Ist die Meldeadresse relevant? Und dürfen / können die Vermieter das überhaupt nachprüfen?
Vielen Dank für Informationen,
beste Grüße,
Pelmo