Kann die Zusatzversorgungskasse mir 2015 noch abziehen nach der Scheidung?

Hallo
Ich bin 1999 Geschieden worden Und im Urteil Steht Vom dem Konto Nr. XXXXXXXXXXXXXXX des Antragsgegners bei der BfA Berlin werden auf das Konto Nr.XXXXXXXXXXXXXX der Antragstellerin bei der BfA Berlin Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 494,68 DM bezogen auf den 30.09.1998 und umzurechnen in Entgeldpunkte, übertragen.
Zu Lasten der für den Antragsgegner bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse Köln zu der Versicherungsnummer XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX bestehen Anwartschaft auf Versorgungsrente werden für die Antragstellerin bei der BfA Berlin zu der Versicherungsnummer XXXXXXXXXXXXXXXXXX Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 30,92 DM bezogen auf den 30.09.1998 und umzurechnen in Entgeltpunkte, begründet.
Meine Ex Frau bekommt Schon seid 1997 Rente und hat 1999 auch die Rente von mir bekommen
Kann die RZVK mir jetzt 2015 noch mal eine Summe Abziehen.

MFG Wilfriedfse

Der Versorgungsausgleich wird einmalig festgelegt und dementsprechend ausgeglichen Dies führt dann zu einer im Ergebnis gerechteren Verteilung der in der Ehezeit entstandenen Anrechte auf Betriebsrenten und private Altersvorsorge, soweit diese nicht Kapital bildend sind und damit in de Zugewinnausgleich fallen. Alle Anrechte können mit der Scheidung direkt ausgeglichen werden und spätere Abänderungsverfahren oder die Geltendmachung von Anrechten im so genannten schuldrechtliche Versorgungsausgleich werden überflüssig. Link