Kann Eigenbedarf angemeldet werden für aufbewahrungspflichtige Unterlagen ?

Jemand hat ein Haus geerbt in dem ein anderer ( Lebenspartner der Verstorbenen) ein lebenslanges Wohnrecht hat, dieses Wohnrecht an sich ist unbestritten.
Das Problem ist, es befinden sich neben dem Inventar auch Unterlagen die mindestens noch 10 Jahre aufbewahrt werden müssen; der Erbe hat keine Möglichkeit diese Unterlagen sachgemäß bei sich zu lagern - sollten daher am jetzigen Standort verbleiben -.
Dies möchte der Wohnrechtsinhaber vermeiden.

Kann in diesem Fall Eigenbedarf angemeldet werden zumindest für einen sicheren und erreichbaren Stellplatz ?

Soweit ich weiß kann man Eigenbedarf nur für Personen und nicht für Sachen anmelden… Von wievielen Kubikmetern ist denn die Rede?

Wenn es ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht ist, dann ist es vor allem erstmal eins nicht: Ein Mietvertrag.
Mietvertragsrecht gilt da nicht.
Insbesondere greift hier auch schon deshalb der Eigenbedarf nicht, weil dieser auf „die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“ eingeschränkt ist.

Wenn das Wohnrecht nicht dinglich, sondern nur durch einen Vertrag zustande kam, dann handelt es sich um
a) Eine lebenslange Leihe, wenn das Wohnrecht unentgeltlich erfolgt
b) Einen Mietvertrag mit lebenslangem Kündigungsverzicht, falls Mietzahlungen vereinbart sind.

Auch diese Vertragsarten sind stark eingeschränkt, was die Möglichkeiten einer Kündigung anbelangt.

Danke für die Antwort.
Die Unterlagen sind bis jetzt in einem Büroschrank untergebracht ( ca. 1 kubikmeter)

Und da kann man keine einvernehmliche Regelung finden?

Oha.

Du suchst also nun in Ermangelung eigener Möglichkeiten nach etwas, was in den USA als „self storage“ bekannt ist und was auch in Deutschland immer mehr Nachahmer findet.

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Und da gibt es in Reichweite keine Garage, Lagerraum, Keller etc., der sich für so 20 € im Monat anmieten ließe? Wir reden hier also nicht von einem Firmen- oder Stadtarchiv…

Danke für die Stellungnahme.
Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen und wird wie gesagt nach jetzigem Kenntnisstand auch nicht grundsätzlich angezweifelt.
Problem ist das bisher nur 1 Wohnung genutzt wurde und jetzt auch die 2. Wohnung unentgeltlich beansprucht wird.
In dieser 2.Wohnung könnten die Unterlagen aufbewahrt werden, es würde ca. 1/2 Zimmer benötigt.

Ein halbes Zimmer für einen Kubikmeter Akten? Wie klein sind die Zimmer in dieser Wohnung?

Das Wohnrecht bezieht sich also auf beide Wohnungen?
Ist bekannt, was mit dieser 2. Wohnung passieren soll? Kann der Wohnungsinhaber dazu befragt werden?

Möglicherweise so: Der Schrank ist 2m lang und 0,4m tief (und 1,2m hoch, aber das spielt keine Rolle).
Um an die Unterlagen zu kommen, braucht man bis 0,6m davor freie Fläche.
Also sind 2m² des „Zimmers“ belegt. Und Räume mit 4m² finden sich in vielen Häusern :wink:

Gruß,

Kannitverstan

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Ob der Wohnungsinhaber das Recht auf die zweite Wohnung in Anspruch nehmen kann weiß ich nicht; Tatsache ist das er sie beansprucht.
Was er mit der 2. Wohnung vorhat ist nicht bekannt.

ist das Gegenteil von

Du solltest erstmal klären, was nun eigentlich Sache ist und wer welchen Anspruch hat. Was soll man denn aus der Ferne raten, wenn du nicht mal die Grundbedingungen nennen kannst?

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn der Erbe versuchen würde, dies in Erfahrung zu bringen :grinning:

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Dann bring das in Erfahrung ob sich das Wohnrecht aufs ganze Haus oder lediglich auf die bisher genutzte Wohnung bezieht.
Der 1, Weg wäre sowieso gewesen den Beleg dafür zu verlangen, dass auch die 2. Wohnung das Wohnrecht mit beinhaltet und welche sonstigen Räume, Keller, im Haus dadurch noch abgedeckt werden.

Vermieten, oder die Kinder seiner neuen Freundin oder sie selbst ziehen/zieht da ebenfalls unentgeldlich ein? ramses90