Jemand hat ein Haus geerbt in dem ein anderer ( Lebenspartner der Verstorbenen) ein lebenslanges Wohnrecht hat, dieses Wohnrecht an sich ist unbestritten.
Das Problem ist, es befinden sich neben dem Inventar auch Unterlagen die mindestens noch 10 Jahre aufbewahrt werden müssen; der Erbe hat keine Möglichkeit diese Unterlagen sachgemäß bei sich zu lagern - sollten daher am jetzigen Standort verbleiben -.
Dies möchte der Wohnrechtsinhaber vermeiden.
Kann in diesem Fall Eigenbedarf angemeldet werden zumindest für einen sicheren und erreichbaren Stellplatz ?